19.10.2017

Ritter Sport: Zur Schutzfähigkeit von dreidimensionalen quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade

Die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schließt solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen. Die quadratische Form von Tafelschokolade (Ritter Sport) ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade.

BGH 18.10.2017, I ZB 105/16 u.a.
Der Sachverhalt:
Für die Markeninhaberin sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" registriert (Ritter Sport). Sie zeigen jeweils die Vor- und Rückseite einer neutralen quadratischen Verpackung mit einem quadratischen Verpackungskörper, zwei seitlichen gezackten Verschlusslaschen und einer auf der Rückseite quer verlaufenden Verschlusslasche. Die Löschungsantragstellerin beantragte beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung der Marken.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wies die Löschungsanträge zurück. Mit ihren dagegen eingelegten Beschwerden machte die Löschungsantragstellerin geltend, die in den Marken gezeigten Verpackungen gäben typische Gebrauchseigenschaften von darin verpackter Tafelschokolade i.S.v. § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG wieder. Das BPatG ordnete die Löschung der Marken an.

Auf die Rechtsbeschwerden der Markeninhaberin hob der BGH die angefochtenen Beschlüsse auf und verwies die Verfahren an das BPatG zurück.

Die Gründe:
Das BPatG hat zu Unrecht die Löschung der Marken angeordnet.

Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können dreidimensionale Zeichen Marken sein. Dies gilt grundsätzlich auch für dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen. Die Regelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG schließt solche Zeichen vom Markenschutz aus, die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen. Ob in den vorliegenden Fällen sich das Schutzhindernis auch auf die Verpackungen bezieht, brauchte nicht entschieden zu werden. Die quadratische Form der Tafelschokolade ist keine wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade.

Linkhinweis:

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BGH PM Nr. 162 vom 18.10.2017
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