22.04.2014

Schadensersatzklage gegen Nord-Ostsee-Sparkasse abgewiesen

Das Schleswig-Holsteinische OLG hat eine weitere Klage der Thielert Vermögensverwaltung GmbH gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse auf Zahlung von Schadensersatz i.H.v. 45 Mio. € abgewiesen. Das OLG hatte bereits in einem vorangegangenen Parallelverfahren (5 U 127/12) eine Klage der Thielert Vermögensverwaltung GmbH gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse auf Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe abgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches OLG 10.4.2014, 5 U 128/12
Der Sachverhalt:
Die klagende Thielert Vermögensverwaltung GmbH verlangt von den Beklagten, der Nord-Ostsee-Sparkasse und einem Finanzinvestor, Schadensersatz i.H.v. 45 Mio. € wegen der fehlenden Rückgabe von rd. 1,8 Mio. Stückaktien an dem Hamburger Flugzeugmotorenhersteller Thielert AG. Die Klägerin ließ im Januar 2006 rd. 1,8 Millionen Aktien der Thielert AG aus ihrem Depot bei der Schweizer Bank UBS Zürich in ein Depot bei der Flensburger Sparkasse einbuchen. Die Einbuchung erfolgte kurz nach dem Börsengang der Thielert AG im November 2005. Das Depot lief auf den Namen der Flymot-Beteiligungs-GmbH (Flymot), einer Beteiligungsgesellschaft des beklagten Finanzinvestors.

Die Flymot hatte mit der Flensburger Sparkasse hinsichtlich dieses Depots einen Sperrvermerk vereinbart, wonach Rechtshandlungen über die Aktien nur mit schriftlicher Zustimmung der Klägerin erfolgen sollten. Im Juni 2006 wies die Flymot die Flensburger Sparkasse an, die Aktien auf ein ihr gehörendes Depot bei der UBS Niederlassung in Hamburg zu übertragen, ohne dass hierfür eine Zustimmung der Klägerin vorlag. Nach Übertragung veräußerte Flymot die 1,8 Mio. Aktien über die Börse. Flymot bzw. die Nachfolgegesellschaft ist inzwischen insolvent. Über das Vermögen der Thielert AG wurde im Jahr 2008 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Flensburger Sparkasse fusionierte im Jahr 2008 mit der Nord-Ostsee-Sparkasse.

Die 1,8 Mio. Aktien gehörten zunächst Flymot. Die Klägerin behauptet, dass Flymot die Aktien auf sie aufgrund eines Vertrags vom 22.12.2005 mit Wirkung zum 1.1.2006 übertragen habe. Sie verlangte zunächst vor Gericht die Lieferung von rd. 1,8 Mio. Aktien der Thielert AG. Später verlangte die Klägerin Schadensersatz.

Das LG gab der Klage statt und verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von rd. 23,5 Mio. € und den beklagten Finanzinvestor darüber hinaus zur Zahlung von weiteren 14,3 Mio. €. Hiergegen legten alle Beteiligten Berufung ein. Das OLG wies die Klage ab.

Die Gründe:
Die Klägerin hat gegenüber den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Die beklagte Nord-Ostsee-Sparkasse ist nicht verpflichtet, an die Klägerin Schadensersatz zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht den Verkauf der Aktien verhindert hat. Der beklagte Finanzinvestor muss ebenfalls keinen Schadensersatz zahlen für den aktuellen Gegenwert von rund 1,8 Mio. Aktien an der insolventen Thielert AG, weil diese derzeit wertlos sind.

Hintergrund:
Bereits mit Urteil vom 27.2.2014 hatte das OLG in einem vorangegangenen Parallelverfahren (Az.: 5 U 127/12) eine Klage der Thielert Vermögensverwaltung GmbH gegen die Nord-Ostsee-Sparkasse auf Zahlung von Schadensersatz in Millionenhöhe abgewiesen (siehe PM vom 27.2.2014).

Schleswig-Holsteinisches OLG PM Nr. 7 vom 11.4.2014
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