SEPA: EU-Kommission verlängert Übergangsfrist um sechs Monate
Aus diesem Grund schlägt die Kommission eine Änderung der SEPA-Verordnung vor, um das Risiko einer möglichen Unterbrechung zu minimieren. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1.8.2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1.8.2014 hinaus soll es nicht geben.
Wegen der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission Rat und Parlament auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit gewährleistet ist. In dem Fall, dass der Vorschlag am 1.2.2014 noch nicht verabschiedet ist, sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Daher gilt der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 1.2.2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31.1.2014.
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