23.10.2023

Sicherer Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen über Internet oder Telefon: Rat nimmt Rechtsakt an

Der Rat hat am 23.10.2023 eine Richtlinie über im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess. Mit dem angenommenen Text werden bestehende Rechtsvorschriften vereinfacht, der Verbraucherschutz verbessert und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Finanzdienstleistungen geschaffen, die online, telefonisch oder anderweitig im Fernabsatz abgeschlossen werden.

Digitaler Markt - digitaler Schutz

Mit der angenommenen Richtlinie wird der bestehende Rechtsakt von 2002 aufgehoben und es werden neue Bestimmungen für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge in Form eines zusätzlichen Kapitels in der Richtlinie über Verbraucherrechte eingeführt. Ziel ist der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei allen Arten von Geschäftspraktiken. Damit wird der Rechtsrahmen vereinfacht und der Geltungsbereich bestimmter Artikel der Richtlinie über Verbraucherrechte auf im Fernabsatz verkaufte Finanzdienstleistungen ausgeweitet.

Mit dem endgültigen Text der Richtlinie
  • werden der Anwendungsbereich und das "Sicherheitsnetz" für Finanzdienstleistungen präzisiert,
  • werden die Vorschriften über die Offenlegung von Informationen verbessert und die vorvertraglichen Informationspflichten modernisiert (wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, in diesem Bereich strengere nationale Vorschriften zu erlassen),
  • wird das Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt, auf Websites, auf denen automatische Informationsinstrumente wie Robo-Advice oder Chatbots verwendet werden, das Eingreifen einer Person verlangen zu können,
  • wird die Ausübung des Rechts auf Widerruf bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen durch eine leicht auffindbare "Widerrufsfunktion" in der Benutzeroberfläche des Dienstleisters erleichtert,
  • wird ein zusätzlicher Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor "Dark Patterns" (einer Benutzeroberfläche, die zu ungeplantem Verhalten verleitet, wie z. B. dem Kauf von Produkten, nach denen gar nicht gesucht wurde) eingeführt.


Hintergrund

Die Überarbeitung der Richtlinie von 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher ist Teil der neuen Verbraucheragenda der Kommission, die der Rat in seinen diesbezüglichen Schlussfolgerungen vom 21. Februar 2021 unterstützt hat.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments heute gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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Rat der EU PM vom 23.10.2023
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