Strukturreform des Bankensektors in der EU
Der Kommissionsvorschlag umfasst folgende Elemente:
EU-Kommission PM vom 29.1.2014
- Das Verbot des Eigenhandels in Finanzinstrumenten und Waren, d.h. des Handels für eigene Rechnung zum ausschließlichen Zweck der Gewinnerzielung der Bank. Diese Tätigkeiten bergen zahlreiche Risiken, ohne den Bankkunden oder der Wirtschaft konkrete Vorteile zu bieten.
- Die Befugnis und in bestimmten Fällen auch die Verpflichtung der Aufsichtsbehörden, die Übertragung anderer hochsensibler Tätigkeiten (wie Market-Making, Handel mit komplexen Derivaten und Verbriefungen) auf separate Handelsunternehmen innerhalb der Gruppe zu verlangen. Dadurch soll die Gefahr gebannt werden, dass Banken das Verbot bestimmter Handelsgeschäfte durch versteckte Eigenhandelsgeschäfte umgehen, die ein zu hohes Gewicht erhalten oder zu stark gehebelt werden und so die gesamte Bank und das Finanzsystem insgesamt gefährden können. Die Banken müssen Tätigkeiten nicht abtrennen, wenn sie ihrer Aufsichtsbehörde gegenüber glaubhaft nachweisen können, dass die entstehenden Risiken auf anderem Wege gemindert werden.
- Bestimmungen über die rechtlichen, wirtschaftlichen und operativen Verbindungen sowie die Verbindungen im Bereich der Unternehmensführung zwischen dem abgetrennten Handelsunternehmen und dem Rest der Bankengruppe.
- Um Banken daran zu hindern, diese Regeln durch teilweise Auslagerung von Tätigkeiten in den Sektor der weniger streng regulierten Schattenbanken zu umgehen, muss die strukturelle Abtrennung durch Bestimmungen zur Erhöhung der Transparenz des Schattenbankwesens flankiert werden. Deshalb ist in dem begleitenden Vorschlag zur Stärkung der Transparenz eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die Regulierungsbehörden und Anlegern ein besseres Verständnis von Wertpapierfinanzierungsgeschäften ermöglichen sollen.
Linkhinweis:
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