14.08.2015

TelDaFax-Insolvenz: Netzbetreiber muss zurückzahlen

Das OLG Oldenburg hat der Klage des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen einen Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rd. 38.000 € stattgegeben. Der Betreiber habe die drohende Zahlungsunfähigkeit von TelDaFax und die damit verbundene drohende Gläubigerbenachteiligung erkannt.

OLG Oldenburg 23.7.2015, 1 U 94/14
Der Sachverhalt:
Die TelDaFax ENERGY GmbH (TelDaFax-GmbH) ist Teil der TelDaFax-Gruppe, die bis Mitte 2011 mehrere hunderttausend Kunden im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Gas belieferte. Sie lockte mit günstigen Preisen und expandierte stark. Im Herbst 2011 wurde über das Vermögen der TelDaFax-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Kläger ist Insovenzverwalter der TelDaFax-GmbH. Er nimmt den beklagten Netzbetreiber auf Zahlung von rd. 38.000 € in Anspruch.

Diese Summe hatte der Netzbetreiber in der Zeit von Dezember 2010 bis April 2011 von der TelDaFax-GmbH dafür erhalten, dass er TelDaFax-Kunden auftragsgemäß mit Strom und Gas beliefert hatte. Der Insolvenzverwalter ist der Auffassung, dass der Netzbetreiber diesen Betrag in die Insolvenzmasse zurückzahlen müsse. Laut InsO könnten Zahlungen, die ein Unternehmen vornimmt, um seine Gläubiger zu benachteiligen, zurückgefordert werden, wenn der Empfänger die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Gläubigerbenachteiligung erkennt.

Das LG wies die Klage ab; der Netzbetreiber habe die drohende Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax-GmbH nicht erkannt. Auf die Berufung des Klägers änderte das OLG das Urteil ab und gab der Klage statt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Die TelDaFax-GmbH wusste spätestens im Herbst 2010, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen konnte. Spätestens im Dezember 2010 erkannte auch der beklagte Netzbetreiber die (drohende) Insolvenz der TelDaFax-GmbH und realisierte, dass nicht mehr alle Gläubiger ihr Geld erhalten würden. Die Gesellschaft war schon in den Monaten zuvor wiederholt in Zahlungsverzug geraten und musste mehrfach gemahnt werden.

Beginnend mit dem Monat Oktober 2010 wurden dem Netzbetreiber zudem Presseberichte über eine schwere wirtschaftliche Krise der TelDaFax-Gruppe bekannt. Im Dezember 2010 erhöhte der Netzbetreiber deswegen den Druck und drohte der TelDaFax-GmbH für den Fall, dass in Zukunft nicht pünktlich gezahlt werde, mit der fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung. Der Netzbetreiber war ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr bereit, Vorleistungen zu erbringen. Dies macht deutlich, dass er sich des (drohenden) Ausfallrisikos voll bewusst war.

OLG Oldenburg PM vom 12.8.2015
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