Update Coronakrise: Insolvenzfestigkeit einer Unternehmenssoftware aufgrund der COVID-19-Pandemie
Aktuell im ITRB
Infolge der durch den Lockdown und die Folgen praktisch erzwungenen Digitalisierung der internen und externen Unternehmensprozesse ist die Frage aktueller denn je, ob eine Software in der Insolvenz des Anbieters weiter genutzt werden kann und der Lizenzvertrag damit "insolvenzfest" ist. Dies und ein Urteil des BGH aus dem Mai 2019 6 sind Anlass, die Problematik erneut zu beleuchten. Ob dem Lizenznehmer im Fall der Insolvenz des Lizenzgebers ein insolvenzfestes Nutzungsrecht (etwa an einer unternehmenskritischen Software) verbleibt oder ob er sein Nutzungsrecht ggf. entschädigungslos verliert, hängt nach der Rechtsprechung entscheidend von der Ausgestaltung des Lizenzvertrags ab.
Das BGH-Urteil v. 16.5.2019 reiht sich in die Riege der Urteile ein, die die Stellung des Lizenznehmers in der Insolvenz des Lizenzgebers stärken. Doch gilt diese Stärkung für den kaufrechtsähnlichen Lizenzvertrag und den mietrechtsähnlichen Lizenzvertrag gleichermaßen?
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Den vollständigen Beitrag lesen Sie im aktuellen ITRB 2020, 267 - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Beratermodul Otto Schmidt IT-Recht.
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Unsere Autorin:
Dr. Alin Seegel ist Rechtsanwältin bei CSW Rechtsanwälte, München.
Verlag Dr. Otto Schmidt
Das BGH-Urteil v. 16.5.2019 reiht sich in die Riege der Urteile ein, die die Stellung des Lizenznehmers in der Insolvenz des Lizenzgebers stärken. Doch gilt diese Stärkung für den kaufrechtsähnlichen Lizenzvertrag und den mietrechtsähnlichen Lizenzvertrag gleichermaßen?
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