27.05.2020

Update Coronakrise: Rechtsfragen zu bestehenden IT-Verträgen

Die Auswirkungen der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Viruserkrankung COVID-19 gehen auch an der IT-Branche nicht spurlos vorbei. Es stellen sich Fragen zu bereits abgeschlossenen Verträgen, aber es ergeben sich auch neue Gestaltungsnotwendigkeiten für zukünftige Verträge. Unser Autor Dr. Thomas Söbbing geht in seinem Aufsatz im aktuellen Heft des ITRB der Frage nach, wie die bestehenden IT-Verträge unter dem Gesichtspunkt von COVID-19 zu sehen sind (ITRB 2020, 143).

Aktuell im ITRB
Die Corona-Schutzmaßnahmen treffen uns alle und die Folgen - auch für die IT-Wirtschaft - werden massiv sein. Die rechtliche Seite wird derzeit intensiv untersucht und höchstrichterliche Entscheidungen werden erhebliche Auswirkungen haben. Um Liquidität zu sichern, prüfen derzeit viele Kunden, ob sie bereits getätigte Bestellungen stornieren oder Dauerschuldverhältnisse wie Pflege- oder Wartungsverträge vorzeitig kündigen können. Auf der Lieferantenseite ergeben sich vergleichbare Probleme, da ggf. Lieferantenketten ausfallen oder gebuchte IT-Berater an COVID-19 erkranken oder sich in Quarantäne befinden.

Fraglich ist, ob solche Fälle von Beauftragungen von IT-Beratern oder Bestellungen von IT-Produkten unter § 119 BGB (Irrtum), § 155 BGB (Dissens) oder § 275 BGB (Unmöglichkeit) fallen. Bei Dauerschuldverhältnissen stellt sich derzeit die ganze IT-Branche die Frage, ob COVID-19 als eine schwerwiegende Veränderung von Umständen zu sehen ist, die zu einer Störung der Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 BGB führt.

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 6 des ITRB (ITRB 2020, 143) frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Tests unseres Beratermoduls Otto Schmidt IT-Recht) https://www.otto-schmidt.de/online/it-recht/beratermodul-it-recht

Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.

Unser Autor:

Dr. Thomas Söbbing, LL.M., ist General Counsel eines IT-Unternehmens und Lehrbeauftragter für IT-Recht und Datenschutz.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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