Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom-Klauseln zur Flatrate-Drosselung ab
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s mache eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich. Während die Geduld der Kunden bereits beim Aufruf von Internetseiten oder dem Versenden von E-Mails oder Dateien auf eine Geduldsprobe gestellt werde, seien manche Online-Dienste praktisch nicht mehr nutzbar. So dürfte ein unterbrechungsfreies Anschauen von Internetvideos regelmäßig scheitern und auch das Musikhören oder Telefonieren via Internet nicht mehr ohne Qualitätseinbußen möglich sein.
Dass all dies zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung der Verbraucher führt, liegt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW auf der Hand. Die Anbieter würden sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen übertreffen; wer Verbrauchern den "Saft fürs Surfen" dann übers Kleingedruckte derartig "abdrehe", nehme ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten.
Die Telekom kann nun bis zum 16.5.2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Anderenfalls werden die Gerichte entscheiden müssen, ob die "Drossel-Klausel" zulässig ist oder nicht.
Linkhinweis:
- Auf den Webseiten der Verbraucherzentrale NRW finden Sie die Pressemitteilung hier.
- Einen Beitrag zum Thema von Hausen in CRonline Blog finden Sie hier.
- Die 5 Thesen zur Drosselung von Hausen in CRonline Blog finden Sie hier.