25.09.2013

VorstKoG: Aktienrechtsnovelle scheitert im Bundesrat

Der Bundesrat hat am 20.9.2013 das Gesetz zur Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung aktienrechtlicher Vorschriften in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Die Länder halten die vom Bundestag beschlossene Übertragung der Letztentscheidungsbefugnis über die Vergütungssysteme börsennotierter Gesellschaften auf die Hauptversammlung nicht für geeignet, um exorbitante Managergehälter zu verhindern.

Dieses Ziel muss nach Ansicht der Länder auf andere Weise erreicht werden. Die jetzt vorgesehenen Regelungen führten u.a. zu einer unguten Gewichtsverlagerung im sorgfältig austarierten Befugnissystem der drei Organe der Aktiengesellschaft, da der Aufsichtsrat erheblich geschwächt würde, begründet der Bundesrat seine Entscheidung.

Das jetzt - zumindest vorerst - gescheiterte Gesetz soll nicht nur das Vergütungssystem, sondern auch das geltende Aktienrecht punktuell weiterentwickeln. Hierzu soll es zum Beispiel im Bereich der Finanzierung von Aktiengesellschaften die Möglichkeit eröffnen, Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien zu bilden. Zudem soll es die Beteiligungsverhältnisse bei börsennotierten Aktiengesellschaften transparenter machen.

Linkhinweis:
Auf den Webseiten des Bundesrats finden Sie den Gesetzentwurf  hier (PDF-Dokument).

Bundesrat PM Nr. 212 vom 20.9.2013
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