19.02.2019

Werbung für Plüschtiere mit Angabe der Diagonalen nicht irreführend

Verbraucher können auch bei geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtieres größer ist als seine Stehhöhe; es ist davon auszugehen, dass den durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst ist. Zudem ist die Größe eines Plüschtieres nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spielt.

OLG Köln v. 6.2.2019 - 6 U 141/18
Der Sachverhalt:

Die Parteien sind Wettbewerber. Sie importieren Plüschtiere aus Asien und verkaufen diese direkt, über Internetverkaufsplattformen oder über angeschlossene Händler an Endverbraucher. Die Parteien streiten darüber, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 cm großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet.

Das klagende Unternehmen hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rd. 15 % kleiner als die angegebenen Maße. Verbraucher würden sich keine Gedanken darüber machen, dass die diagonale Messung ein größeres Längenmaß ergebe als eine Messung vom Scheitel bis zur Sohle. Die Beklagte hielt dagegen, dass die Diagonale auf den Bildern korrekt eingezeichnet sei. Den Verbrauchern sei bekannt, dass eine Diagonale länger sei als die bloße Höhe. Dies ergebe sich bereits aus der Werbung für TV-Geräte, bei denen stets die Diagonale angegeben werde.

Das LG gab der Klage statt. Auf die Berufung der Beklagten änderte das OLG das Urteil ab und wies die Klage ab. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:

Eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise erfolgt nicht.

Aufgrund der eingezeichneten Diagonale ist für die Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit klar, dass sich die angegebene Länge auf die Diagonale und nicht auf die Höhe des Plüschtieres bezieht. Im Widerspruch zur Ansicht der Klägerin ist davon auszugehen, dass den durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst ist. Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger ist als die Höhe, ergibt sich schon aus mathematischen Grundkenntnissen. Auf den Werbebildern ist die eingezeichnete Diagonale auch erkennbar länger als die Höhe. Schließlich ist die Größe eines Plüschtieres nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spielt. Für die Kaufentscheidung ist zumeist viel wichtiger, ob das Plüschtier "süß" aussieht.

Linkhinweis:

OLG Köln PM vom 19.2.2019
Zurück