Zu Auskunftsansprüchen der Presse in der "Cum-Ex-Affäre"
OVG Berlin-Brandenburg v. 13.6.2023 - OVG 6 S 16/23Mit Beschluss vom 15. Juni 2023 hat der Senat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Bundeskanzleramt dazu hat, auf welche Weise Bundesminister Wolfgang Schmidt im Jahr 2022 zu dieser Affäre mit Journalisten kommuniziert hat. Die begehrten Informationen lägen nicht in der Form sog. präsenten dienstlichen Wissens des Kanzerlamtsministers bei der Behörde vor. Auskünfte müssten nur zu dienstlich erlangtem Wissen erteilt werden. Der presserechtliche Auskunftsanspruch begründe kein allgemeines Fragerecht gegenüber Behördenleitern oder anderen bei der auskunftspflichtigen Stelle tätigen Personen in Bezug auf Themen, die mit einer früheren Amtstätigkeit dieser Personen in Zusammenhang stünden. Dass es sich bei der fraglichen Kommunikation des Kanzleramtsministers mit Journalisten um eine dienstliche Tätigkeit in diesem Sinne gehandelt habe, sei nicht ersichtlich. Dies gelte insbesondere im Zusammenhang mit seiner Aussage als Zeuge vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur "Cum-Ex-Steuergeldaffäre" in Hamburg, aber auch hinsichtlich der weiteren begehrten Auskünfte, die ebenfalls einen Bezug zu dieser Affäre aufweisen.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2023 - OVG 6 S 16/23 -
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2023 - OVG 6 S 15/23 -
Mehr zum Thema:
Beratermodul Medienrecht:
Rechtssicherheit und Kompetenz mit dem Beratermodul Medienrecht. Für alle Fragen rund um die Recherche und Berichterstattung in Presse, Funk und neuen Medien. Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO. Wann immer es zeitlich passt: Für Fachanwälte bietet dieses Modul Beiträge zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat. 4 Wochen gratis nutzen!