26.06.2017

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das zweite Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FiMaNoG) ist am 24.6.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz dient der Umsetzung europäischer Rechtsakte, insbesondere der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID2) sowie der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.

Das 2. FiMaNoG soll Aufsichtslücken bei der Regulierung von Handelsplätzen schließen, die Transparenz durch Veröffentlichungspflichten für weitere Finanzinstrumente und Vorgaben zu Datenbereitstellungsdiensten steigern, die Überwachung von Warenderivaten stärken, den algorithmischen Hochfrequenzhandel regulieren und den Anlegerschutz durch Ausweitung von Verhaltens- und Organisationspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen stärken; letzteres  insbesondere durch höhere Transparenz- und Informationspflichten sowie bessere Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden. Angedacht ist insoweit die Ausweitung von Befugnissen und Veröffentlichungspflichten der BaFin und verbesserter Informationsaustausch mit anderen Behörden, Straf- und Bußgeldvorschriften, Vorschriften zu geregelten Märkten, Zuständigkeiten zur Ausführung der EU-Verordnungen.

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten Bundesgesetzblatt online finden Sie den Volltext des Gesetzes.
  • Um direkt zum Volltext (Stand 23.6.2017) zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
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