28.10.2024

BMJ veröffentlicht Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse: Höhere Begründungsanforderungen für Länder

Das BMJ hat am 25.10.2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2028 verlängern können. An die Begründung einer Rechtsverordnung über die Mietpreisbremse sollen aber künftig höhere Anforderungen gestellt werden als bislang.

Wenn Landesregierungen die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet zum wiederholten Male zur Anwendung bringen wollen, sollen sie künftig darlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, damit der Wohnungsmarkt in dem betreffenden Gebiet weniger angespannt ist, und warum die Anwendung der Mietpreisbremse dennoch weiterhin erforderlich ist. Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6.12.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier. Ein Informations-Papier zu dem Entwurf ist hier abrufbar.
BMJ PM Nr. 93 vom 25.10.2024
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