Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude i.H.v. 5 %,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) sowie,
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes. Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen i.H.v. 3,2 Mrd. € führen.
Das Wachstumschancengesetz war 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24.11.2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.