16.09.2020

Bundesregierung beschließt Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Die Bundesregierung hat am 16.9.2020 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts beschlossen (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021).

Die Gebühren nach dem RVG und die Honorare für Sachverständige und Sprachmittler nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sind zuletzt zum 1.8.2013 erhöht worden. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 sollen sie erneut an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Daneben sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zeugen angemessen erhöht werden.

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Honorare und Entschädigungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Gleichzeitig sind auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Deshalb sollen auch die Gerichtsgebühren angepasst werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtsgebühren sollen grundsätzlich jeweils um zehn Prozent steigen. Die Honorare der Sachverständigen und Sprachmittelnden werden an die auf dem freien Markt üblichen Preise angepasst. Zudem sieht der Entwurf zahlreiche strukturelle Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht und im Justizkostenrecht vor.

Linkhinweis:
BMJV PM vom 16.9.2020
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