13.09.2023

Bundestag beschließt Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am 8.9.2023 Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Ursprünglich war die Abstimmung über das sog. Heizungsgesetz bereits für den 7.7.2023 vorgesehen, doch das BVerfG hatte die Verabschiedung auf Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann gestoppt.

Zur Abstimmung lag nunmehr eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/7619) mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit (20/7620) vor. Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden. Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30.6.2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30.6.2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mind. 15 %, ab 2035 mind. 30 % und ab 2040 mind. 60 % der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Aufgenommen wurde zudem eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Der Entwurf enthält ferner Regelungen für eine Modernisierungsumlage, nach denen zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind. Außerdem sind Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, zu Holz-und Pelletheizungen sowie zu Quartieren (verbundene Gebäude) aufgenommen worden. Die Pflicht zur Solarthermie und für Pufferspeicher sowie die Altersgrenzenregelung ist aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder gestrichen worden.
Deutscher Bundestag
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