26.03.2020

Eckpunkte für Reform des Namensrechts vorgestellt

Das BMI und das BMJV haben ein Eckpunktepapier für eine Novellierung des deutschen Namensrechts veröffentlicht. Es handelt sich um die Ergebnisse der gemeinsam von beiden Ministerien 2018 eingesetzten Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus Justiz, Forschung und Verwaltung. In der Arbeitsgruppe wirkten der Richter am BGH Dr. André Botur (XII. Zivilsenat), Prof. Dr. Anatol Dutta (Universität München), Prof. Dr. Tobias Helms (Universität Marburg), Richter am VGH Matthias Hettich (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg), Verwaltungsdirektor Karl Krömer (Leiter des Standesamts Augsburg), Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf) sowie Prof. Dr. Claudia Mayer (Universität Regensburg) mit.

In dem Eckpunktepapier haben die Expertinnen und Experten Vorschläge für eine umfassende Reform des deutschen Namensrechts formuliert mit dem Ziel der Vereinfachung und der Klarheit der Regelungen:
  • Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt.
  • Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies ist ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegen.

Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.

Zum Eckpunktepapier kommen Sie hier.

Gemeinsame Pressemitteilung des BMJV/BMI v. 26.3.2020
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