Eckpunkte für Reform des Namensrechts vorgestellt
In dem Eckpunktepapier haben die Expertinnen und Experten Vorschläge für eine umfassende Reform des deutschen Namensrechts formuliert mit dem Ziel der Vereinfachung und der Klarheit der Regelungen:
Gemeinsame Pressemitteilung des BMJV/BMI v. 26.3.2020
- Die namensrechtlichen Regelungen sollen in einem Gesetz zusammengefasst und gleichzeitig die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei einer Behörde zusammengeführt werden. Bisher finden sich namensrechtliche Regelungen in verschiedenen Gesetzen. Die Zuständigkeit für namensrechtliche Fragen ist zwischen dem Standesamt und Verwaltungsbehörden geteilt.
- Namensänderungen sollen erleichtert und die Möglichkeiten zur Wahl des Namens erweitert werden. Vorgeschlagen wird beispielsweise, zweigliedrige Doppelnamen als gemeinsamen Namen eines Ehepaares oder eines gemeinsamen Kindes zuzulassen. Dies ist ein Wunsch, den viele Eltern und Ehepaare hegen.
Die Vorschläge sollen nun der Öffentlichkeit präsentiert und zur fachlichen Diskussion gestellt werden. Die Bundesregierung will in der nächsten Legislaturperiode über einen Reformvorschlag entscheiden.
Zum Eckpunktepapier kommen Sie hier.