20.01.2021

Kampfsport Fußball: Hohe Hürden für Ansprüche auf Schmerzensgeld

Wird ein Amateurfußballer während eines Spiels gefoult und verletzt sich dabei, so hat er nur ausnahmsweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen seinen Gegenspieler. Der Gefoulte muss nachweisen, dass der Gegner eine grob fahrlässige, unentschuldbare Regelwidrigkeit begangen hat. Schließlich ist Fußball ein Kampfspiel, bei dem es beim "Kampf um den Ball" gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen kommt.

LG Frankenthal v. 14.12.2020 - 5 O 57/19
Der Sachverhalt:
Der Kläger hatte im August 2018 bei einem Spiel der C-Klasse Rhein-Pfalz-Süd zwischen zwei Ludwigshafener Mannschaften als Mittelfeldspieler teilgenommen. In einem Zweikampf kam er zu Fall und erlitt eine Außenbandverletzung, die sich als sehr kompliziert und schwerwiegend herausstellte. Nach seiner Darstellung war er vom gegnerischen Verteidiger grob gefoult worden, als der Ball schon zwei Meter entfernt und für diesen unerreichbar gewesen sei. Nach dem Foul habe der Gegenspieler das Trikot ausgezogen und dieses vor den Zuschauern triumphierend geschwenkt. Seiner Ansicht nach habe dies klar darauf hingedeutet, dass es ihm nur darauf angekommen sei, ihn absichtlich von den Beinen zu holen.

Der Kläger forderte von dem beklagten Gegenspieler im Nachhinein u.a. 5.000 € Schmerzensgeld. Das LG wies die Klage allerdings ab. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.

Die Gründe:
Der Kläger hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Fußball ist ein Kampfspiel, bei dem es beim "Kampf um den Ball" gelegentlich zu Fouls und unvermeidbaren Verletzungen kommt. Damit muss jeder Spieler rechnen, wenn er sich auf den Platz begibt. Insofern kommt die Haftung eines Sportlers nur in Betracht, wenn er schuldhaft und grob unsportlich gegen die Regeln des Wettkampfs verstößt. Dabei reicht allerdings ein Regelverstoß aus Spieleifer, Unüberlegtheit oder technischem Versagen nicht aus. Erst wenn bei kampfbetonter Härte die Grenze hin zu einem unfairen Regelverstoß überschritten wird, droht eine Haftung.

Somit folgt die Kammer der höchstrichterlichen BGH-Rechtsprechung. Auch nach Vernehmung von 14 Zeugen konnte das Gericht nicht sicher feststellen, dass es das behauptete grobe, unentschuldbare Foul wirklich gegeben hatte. Der Beweis hätte aber von dem verletzten Spieler geführt werden müssen.
LG Frankenthal PM vom 20.1.2021
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