Update Coronakrise: Eingeschränktes Kündigungsrecht - Was muss der Mieter glaubhaft machen?
Aktuell in der MDRAbgesehen von der Problematik, ob § 294 Abs. 2 ZPO anwendbar ist oder nicht, stellen sich u.a. folgende Fragen:
- Muss der Mieter die eigene Vermögenslosigkeit oder die Nichtinanspruchnahme anderer staatlicher Hilfsprogramme oder Leistungen nachweisen?
- Ist der Mieter im Rahmen der Glaubhaftmachung nach Art. 240 § 2 Abs. 1 Satz 2 EGBGB zu einer umfassenden Beweisführung mit allen - auch nicht präsenten - Beweismitteln berechtigt?
Unsere Autoren haben auf alle Fragen eine Antwort!
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Unser Autoren:
Dr. Moritz Nissen ist Richter am LG Offenburg.
Dr. Oliver Elzer ist Richter am KG Berlin sowie Richter am Anwaltsgerichtshof des Landes Berlin.