Update Coronakrise: Haben Gewerbetreibende Ansprüche bei Covid-19-bedingten Ertragsausfällen?
Aktuell in der MDR
Die Corona-Krise wütet unabhängig vom Einzelschicksal der Händler und Gastronomen. Gerade der Einzelhandel leidet unter der Mietbelastung. Nach einem kritischen Blick auf die mietrechtliche Diskussion betrachtet der vorliegende Beitrag versicherungsrechtliche Ansprüche. Es soll jeweils nicht nur um ein Ausbleiben sämtlicher Erträge während des Shutdowns gehen, sondern auch um die Frage nach Ansprüchen wegen permanenter Einbußen in der voraussichtlich bis in das Jahr 2021 reichenden Lockerungsphase.
In Anbetracht der Krise ist mit stärkerer Nachfrage nach einer risikoadäquaten Absicherung und entsprechend angepassten Versicherungsprodukten zu rechnen. Gerade an das bisherige Fehlen von Versicherungsschutz schließt sich die Frage an, ob Versicherungsmakler im Einzelfall für diese Lücke zur Verantwortung gezogen werden können.
Außerdem bleibt abzuwarten, inwieweit die Gerichte dem § 313 BGB neue Konturen verleihen werden. Der Teufel steckt im Detail und auch hier nicht zuletzt in der unterschiedlichen Beurteilung von Shutdown und Lockerungsphase.
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Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der MDR 2020, 889 - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines kostenlosen Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Zivilrecht.
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Unser Autor:
Dr. Guido Eusani ist Rechtsanwalt sowie von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Außerdem ist Dr. Eusani Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft GmbH, Neus.
Verlag Dr. Otto Schmidt
In Anbetracht der Krise ist mit stärkerer Nachfrage nach einer risikoadäquaten Absicherung und entsprechend angepassten Versicherungsprodukten zu rechnen. Gerade an das bisherige Fehlen von Versicherungsschutz schließt sich die Frage an, ob Versicherungsmakler im Einzelfall für diese Lücke zur Verantwortung gezogen werden können.
Außerdem bleibt abzuwarten, inwieweit die Gerichte dem § 313 BGB neue Konturen verleihen werden. Der Teufel steckt im Detail und auch hier nicht zuletzt in der unterschiedlichen Beurteilung von Shutdown und Lockerungsphase.
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Außerdem ist Dr. Eusani Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft GmbH, Neus.