Update Coronakrise: Jobverlust aufgrund der Pandemie
Aktuell in der MDR
Gründe für eine Abmahnung/Kündigung
Die Gründe für eine Abmahnung bzw. eine Kündigung können vielfältig sein. Da ist zum einen das betriebliche Verhalten, das zu einer Maßnahme seitens des Arbeitgebers führen kann, etwa wenn der Arbeitnehmer betriebliche Schutzmaßnahmen nicht beachtet oder Meldepflichten verletzt. Die Entwendung von betrieblichen Hygiene- und Schutzmitteln sowie die Nicht-bzw. Schlechtleistung im Homeoffice kommen ebenso in Betracht.
Beim außerbetrieblichen Verhalten ist die Sache weitaus komplizierter. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn sich Arbeitnehmer bewusst einem gesteigerten Risiko einer Infektion aussetzen oder dies zumindest billigend in Kauf nehmen - z.B. die private Teilnahme ohne Alltagsmaske oder Einhalten der AHA-Regeln an einer Corona Leugner Demonstration außerhalb der Arbeitszeit? Wie sieht es bei Impfverweigerern aus?
Außerdem: Wie ist die rechtliche Lage bei Corona Whistblowing einzuschätzen?
Maßnahmen des Arbeitgebers in der Pandemie
Welche Mittel hat der Arbeitgeber, um sich vor einer Insolvenz zu schützen? Bei dauerhaftem Auftragsrückgang wird so manches Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen in Betracht ziehen. Entgeltabsenkung und die Einführung von Kurzarbeit sind weniger schwerwiegend. Für letzteres müssen allerdings entsprechenden Voraussetzungen auch in der Person des Arbeitnehmers vorliegen.
Personenbedingte Kündigungsgründe
Weder die COVID-19 Erkrankung des Arbeitnehmers selbst noch ihn an der Erbringung seiner Arbeitsleistung hindernde behördliche Schutzmaßnahmen (häusliche Quarantäne) geben für sich allein gesehen einen personenbedingten Kündigungsgrund ab. Aber was ist, wenn in Folge der Erkrankung die Eignung - etwa bei einem Parfümeur oder Koch wegen dauerhaftem Verlust bzw. Beeinträchtigung des Geruchs-/Geschmackssinns - fehlt?
Es ist bereits jetzt absehbar, dass die vielen Rechtsfragen die Praxis und auch die Arbeitsgerichte noch intensiv beschäftigen werden.
Mehr zum Thema:
Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen MDR 2021, 268 - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Zivilrecht.
Nutzen Sie unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.
Unser Autor:
Unser Autor Volker Stück (Rechtsanwalt/Syndikusrechtsanwalt) ist Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung bei der BWI GmbH in Bonn.
Verlag Dr. Otto Schmidt
Die Gründe für eine Abmahnung bzw. eine Kündigung können vielfältig sein. Da ist zum einen das betriebliche Verhalten, das zu einer Maßnahme seitens des Arbeitgebers führen kann, etwa wenn der Arbeitnehmer betriebliche Schutzmaßnahmen nicht beachtet oder Meldepflichten verletzt. Die Entwendung von betrieblichen Hygiene- und Schutzmitteln sowie die Nicht-bzw. Schlechtleistung im Homeoffice kommen ebenso in Betracht.
Beim außerbetrieblichen Verhalten ist die Sache weitaus komplizierter. Wie ist die Rechtslage zu beurteilen, wenn sich Arbeitnehmer bewusst einem gesteigerten Risiko einer Infektion aussetzen oder dies zumindest billigend in Kauf nehmen - z.B. die private Teilnahme ohne Alltagsmaske oder Einhalten der AHA-Regeln an einer Corona Leugner Demonstration außerhalb der Arbeitszeit? Wie sieht es bei Impfverweigerern aus?
Außerdem: Wie ist die rechtliche Lage bei Corona Whistblowing einzuschätzen?
Maßnahmen des Arbeitgebers in der Pandemie
Welche Mittel hat der Arbeitgeber, um sich vor einer Insolvenz zu schützen? Bei dauerhaftem Auftragsrückgang wird so manches Unternehmen betriebsbedingte Kündigungen in Betracht ziehen. Entgeltabsenkung und die Einführung von Kurzarbeit sind weniger schwerwiegend. Für letzteres müssen allerdings entsprechenden Voraussetzungen auch in der Person des Arbeitnehmers vorliegen.
Personenbedingte Kündigungsgründe
Weder die COVID-19 Erkrankung des Arbeitnehmers selbst noch ihn an der Erbringung seiner Arbeitsleistung hindernde behördliche Schutzmaßnahmen (häusliche Quarantäne) geben für sich allein gesehen einen personenbedingten Kündigungsgrund ab. Aber was ist, wenn in Folge der Erkrankung die Eignung - etwa bei einem Parfümeur oder Koch wegen dauerhaftem Verlust bzw. Beeinträchtigung des Geruchs-/Geschmackssinns - fehlt?
Es ist bereits jetzt absehbar, dass die vielen Rechtsfragen die Praxis und auch die Arbeitsgerichte noch intensiv beschäftigen werden.
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Unser Autor Volker Stück (Rechtsanwalt/Syndikusrechtsanwalt) ist Lead Expert Arbeitsrecht & Mitbestimmung bei der BWI GmbH in Bonn.