01.09.2020

Update Coronakrise: Können Gläubiger Corona-Hilfen pfänden?

Seit Beginn der Covid-19-Pandemie hat die Bundesregierung verschiedene Soforthilfen und Konjunkturpakete auf den Weg gebracht. Erste Gerichte haben sich mit der Frage der Pfändbarkeit solcher Hilfszahlungen befasst. Der vorliegende Beitrag von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich MDR 2020, 1025 geht der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen Gläubiger von Zuwendungsempfängern Zugriff auf die Corona-Hilfen erhalten.

Aktuell in der MDR
Ob und wie
Ob und inwieweit die Zuwendungen pfändbar sind, ist Gegenstand dieses Beitrags. Von ihrer Pfändbarkeit hängt auch die Massezugehörigkeit im Insolvenzfall (§ 36 Abs. 1 InsO), die Abtretbarkeit (§ 400 BGB) sowie die Aufrechnungsfähigkeit (§ 394 BGB) ab. Der Beitrag befasst sich sowohl mit der sog. Corona-Soforthilfe, den diversen Überbrückungshilfen (für Unternehmen und Studierende) und den Kinderboni für Familien als auch mit den steuerfreien Sonderzahlungen seitens eines Arbeitgebers anlässlich der Pandemie.

Diese Zuwendungen sind nicht einheitlich zu bewerten, da sie ganz unterschiedliche Zwecke verfolgen. Die unterschiedlichen Zwecksetzungen sind entscheidend, wenn es darum geht, die Möglichkeiten eines Gläubigerzugriffs zu beurteilen. Vom Zweck einer Zahlung hängt nämlich ab, ob die entsprechenden Gelder auch in den Händen eines (Alt-)Gläubigers "gut aufgehoben" sind.

(Un)Pfändbarkeit einzelner Corona-Soforthilfen
Im Übrigen wird es den Gläubigern in der Regel nicht nur um eine Pfändung des Hilfsanspruchs beim Zuwendungsgeber als Drittschuldner, d.h. an der Quelle, gehen, sondern auch um den Zugriff auf die bereits ausgezahlte Zuwendung auf dem Konto des Zuwendungsempfängers. Es ist also nicht nur die Pfändung des Anspruchs auf die Zuwendung, sondern auch diejenige eines Kontoguthabens, welches sich (auch) aus der Zuwendung speist, in den Blick zu nehmen. Hier wiederum wird danach differenziert werden, ob es sich um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) oder ein einfaches Konto handelt.

Mehr zum Thema:

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen MDR 2020, 1025 - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Zivilrecht.

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Unsere Autorin:

Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Handelsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Verlag Dr. Otto Schmidt
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