01.09.2020

Update Coronakrise: Steht die Gutscheinlösung bei Pauschalreisen vor einem Dilemma?

Seit dem 31.7.2020 gilt Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht. Der Reisekunde kann zwischen Gutschein und der Erstattung des Reisepreises entsprechend der bisherigen Rechtslage wählen. Unser Autor Prof. Dr. Klaus Tonner bewertet die Neuregelung in der aktuellen MDR 2020, 1032 allerdings eher skeptisch.

Aktuell in der MDR
Ein mögliches Dilemma
Trotz aller anerkennenswerten Versuche des Gesetzgebers, die Ziele auszubalancieren, bleiben sie widersprüchlich und schaden der Effektivität der Norm. Nur ein schlecht informierter oder ein sehr altruistisch veranlagter Reisender wird unter diesen Umständen einen Gutschein wählen. Um die offensichtlichen Nachteile der Gutscheinlösung auszugleichen, muss der Reiseveranstalter Geld für zusätzlich zu gewährende Boni in die Hand nehmen. Es würde daher nicht überraschen, wenn die Gutscheindebatte ebenso schnell verschwindet wie sie aufgekommen ist und die Reiseveranstalter sich nach anderen Lösungen umsehen.

Kurz zum Inhalt
Der Beitrag stellt die Vorschrift (§ 6 in Art. 240 EGBGB) im Einzelnen dar, stellt sie in ihren unionsrechtlichen Zusammenhang und erörtert die verbleibende Bedeutung allgemeiner Regelungen wie der Unmöglichkeit und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage. Schließlich wird auf die Rückerstattung des Flugpreises bei der Buchung eines Flugs eingegangen.

Mehr zum Thema:

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der aktuellen MDR 2020, 1032  - frei abrufbar für Abonnenten, im Rahmen eines Probeabos oder eines Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Zivilrecht.

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Unser Autor:

Prof. Dr. Klaus Tonner - Bis 2012 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Europäisches Recht an der Universität Rostock

Richter im Nebenamt am OLG Rostock
Verlag Dr. Otto Schmidt
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