Zwangsvollstreckung: Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2024
Ab dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Betrag nach
- § 850c I 1 ZPO: 1.491,28 € (bisher 1.402,28 €) monatlich,
- § 850c II 1 ZPO: 561,43 € (bisher 527,76 €) monatlich,
- § 850c II 2 ZPO: 312,78 € (bisher 294,02 €) monatlich,
- § 850c III 3 ZPO: 4.573,10 € (bisher 4.298,81 €) monatlich.
Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.
Weiterführende Informationen:
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024, BGBl. 2024 I Nr. 160 v. 16.5.2024
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 (Berichtigung), BGBl. 2024 I Nr. 165a v. 24.5.2024
Mehr zum Thema:
Beratermodul Zöller Zivilprozessrecht:
Die perfekte Basisausstattung zum Zivilprozessrecht finden Praktiker in diesem Modul. Mit neuen Kommentierungen zu digitalen Themen und topaktuellen Annotationen zu Gesetzesänderungen und wichtiger neuer Rechtsprechung. Inklusive LAWLIFT Dokumentautomation Zivilprozessrecht. Nutzen Sie ausgewählte Dokumente zur Bearbeitung mit LAWLIFT. Hier eingearbeitet die ersten Online-Aktualisierungen im Zöller zur Videokonferenztechnik (25.7.24). 4 Wochen gratis nutzen!