Kölner Tage Arbeitsrecht 2025
Neue Arbeitswelt durch KI – neue arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Themen
Die KI-Verordnung gilt ab dem 02.02.2025! Auswirkungen im Arbeitsrecht
Richtlinie zur Plattformarbeit
Künstliche Intelligenz im Kontext von HR-Anwendungen und Datenschutz – Alles neu macht die KI-Verordnung?
Restrukturierungsmaßnahmen und Personalanpassungen durch Einsatz von KI
Anwendung von KI als Betriebsänderung
Arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum Einsatz von Chat-GPT
Programm
Donnerstag, 08.05.2025
9.30 Uhr
Begriff und Regelung von KI in der KI-Verordnung
Dr. Kristina Schreiber
Was ist KI im Sinne der Verordnung?
Wie beeinflusst die Technik die Rechtsanwendung?
Wie bestimmt die Verordnung das Risiko von KI-Modellen und KI-Systemen?
Welche Pflichten bringt die KI-Verordnung für wen?
Was regelt die KI-Verordnung nicht?
10.30 Uhr
Einsatz im Recruiting und Bewerbungsprozess
Nils Grunicke
KI im Recruiting – Einführung
Automatisierung von Stellenausschreibungen
Screening und Vorauswahl
Chatbots und virtuelle Assistenten
Video-Interviews und Sprachanalyse
Bias und Diskriminierung
Best Practices und Fallstudien
11.30 Uhr
Kaffeepause
12.00 Uhr
Richtlinie zur Plattformarbeit
Dr. Nathalie Oberthür
Gesetzliche Vermutung eines Arbeitsverhältnisses
Regulierung algorithmischen Managements
Grenzüberschreitende Plattformarbeit
Umsetzung und Auswirkungen
13.00 Uhr
Mittagspause
14.00 Uhr
Der Human in the Loop Supervisor (HILS) zur Sicherstellung menschlicher Aufsicht von KI-Systemen im Unternehmen
Tobias Neufeld, LL.M.
Stochastische Papageien, Singularität, Bauchgefühl und ROI – eine Einführung
Risiken von KI und Risikomanagement durch menschliche Aufsicht
Rechtlicher Rahmen für die menschliche Aufsicht von KI-Systemen
Das Konzept des Human-in-the-Loop Supervisors (HILS)
Anforderungen an den HILS und Umsetzung im Betrieb
15.00 Uhr
Geänderte Anforderungsprofile von Arbeitnehmern durch den Einsatz von KI und die Möglichkeiten des Arbeitgebers
Iris Renner
Praktische Fallbeispiele des Einsatzes von KI in einem Medienhaus
Anpassung und Weiterentwicklung von Job-Profilen
Übergangsmodelle und Weiterbildungsangebote
Personalabbau
16.00 Uhr
Kaffeepause
16.30 Uhr
Künstliche Intelligenz im Kontext von HR-Anwendungen und Datenschutz – Alles neu macht die KI-Verordnung?
Nina Diercks
KI im HR-Bereich – Worüber reden wir eigentlich?
KI-Verordnung & HR-Anwendungen – Wird jedes PMS zum Hochrisiko-System?
„KI“ im HR-Kontext und die rechtlichen Implikationen aus Arbeitgebersicht: DSGVO, BetrVG, Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und Richtlinien
Zusammenfassung: Rechtliche Voraussetzung zur Nutzung von KI/„KI“ im HR-Kontext
17.30 Uhr
Ausklang des ersten Tages beim Kölschen Buffet
Freitag, 09.05.2025
9.00 Uhr
KI in der Mitbestimmung – Der Betriebsrat als KI-Bremse?
Olaf Möllenkamp
Die „herkömmliche“ IT-Mitbestimmung und die KI
Bestehende KI-Mitbestimmung des BetrVG
Reichweite der Mitbestimmung nach EU-KI-Gesetz
Lernende Systeme vs. Auskunftsansprüche des Betriebsrats
KI in der Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Gremien gegen KI-Projekte
10.00 Uhr
Mitarbeiterkontrolle durch KI
Jürgen Markowski
Einsatzbereiche von KI zur Mitarbeiterüberwachung
Unterschiede zur herkömmlichen Leistungs- und Verhaltenskontrolle
Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
Risiko: Bias und Diskriminierung durch KI-Systeme
Gegenrechte der Betroffenen
Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats
Handlungsempfehlungen
11.00 Uhr
Kaffeepause mit Imbiss
11.30 Uhr
Anwendung von KI als Betriebsänderung
Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Künstliche Intelligenz – wovon sprechen wir?
Arten und Formen von Betriebsänderungen
Geänderte Arbeitsprozesse durch KI
Personalanpassung infolge KI-Einsatz
Auswahlrichtlinien und Sozialauswahl
Einsatz von KI bei Kündigungsentscheidungen
Qualifizierungssozialpläne
12.30 Uhr
KI als Arbeitsmittel und KI-Richtlinien des Arbeitgebers
Dr. Detlef Grimm
Weisungsbefugnisse im Zusammenhang mit der Nutzung von KI
Heimliche Nutzung von KI durch Mitarbeitende
Verbot der Nutzung arbeitnehmereigener KI-Accounts
KI als Vorgesetzte
Einführung und Ausgestaltung von KI-Richtlinien
Checkliste
13.30 Uhr
Ende der Tagung
Ihr Nutzen
Künstliche Intelligenz (KI) hat längst Einzug in den Unternehmensalltag gefunden. Alle Unternehmen müssen sich mit dem arbeitsrechtlichen Umgang und entsprechenden HR-Strategien beschäftigen. Das BetrVG enthält seit 2021 Regelungen zum Einsatz von KI, und erste arbeitsgerichtliche Entscheidungen widmen sich dem Einsatz von ChatGTP. Zudem tritt die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO oder AI Act, VO (EU) 2024/1689) ab Februar 2025 sukzessive in Kraft. Zunächst wird in der HR-Praxis das Verbot eines mit unannehmbaren Risiken verbundenen KI-Einsatzes zu beachten sein. Aber auch die erst ab August 2027 maßgeblichen Pflichten für Betreiber besonders regulierter Hochrisiko-Systeme sollten Arbeitgeber schon jetzt in ihre Überlegungen mit einbeziehen! Denn nach dem Verständnis der KI-VO fallen hierunter fast alle HR-Einsätze.
Die Kölner Tage Arbeitsrecht 2025 informieren über die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen ebenso wie über die Rolle von Betriebsräten bei der KI-Anwendung und Fragen der Mitarbeiterkontrolle durch KI. Themen sind ferner der Einsatz von KI im Bewerbungsprozess, die Folgen geänderter Anforderungsprofile an die Arbeitnehmer, die Folgen der Qualifikation des KI-Einsatzes als Betriebsänderung und die Umsetzung dadurch veranlasster Restrukturierungen und Personalanpassungen. Neue Arbeitsformen, die Organisationskompetenz des Arbeitgebers beim Einsatz von KI werden ebenso wie die Rolle der notwendigen menschlichen Aufsicht beim Einsatz von KI-Systemen vorgestellt. Profitieren Sie vom aktiven Austausch mit unseren in der Betriebs- und Beratungspraxis und als Einigungsstellenvorsitzender tätigen Referenten und erörtern Sie die aktuellen Fragestellungen der Beratungs- und HR-Praxis.
Zielgruppe
Ort
Hotel Pullman Cologne
Helenenstraße 14
50667 Köln
Tel.: +49 221 275-0
10 Zeitstunden gem. § 15 FAO