ErbStB - Erbschaft-Steuerberater Informationsdienst zu Nachfolgeplanung, Bewertung und Vermögensanlage
Auf die Praxis abgestimmt informiert der ErbStB über die Steueroptimierung der Vermögensnachfolge im betrieblichen und privaten Bereich sowie das Bewertungsrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht - optional mit Answers
Beratermodul Kapp/Ebeling Erbschaftsteuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Beratermodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Themen zur Steueroptimierung, Vermögensnachfolge, Vermögensaufbau und der Altersvorsorge
- konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis
- Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul ErbStB
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der "Erbschaft-Steuerberater" (ErbStB) beschäftigt sich mit der Steueroptimierung der Vermögensnachfolge (d.h. der Erbfolgeplanung und vorweggenommenen Erbfolge), darüber hinaus aber auch mit dem Vermögensaufbau (Geldanlage) und der Altersvorsorge. Ein besonderer Fokus ist dabei auf Immobilien und Kapitalvermögen gerichtet. Jeder Beitrag kommt direkt auf den Punkt und enthält konkrete Tipps für Ihre tägliche Beratungspraxis - so ersparen Sie sich mühsame Recherchen und Interpretationen. Dabei führt Sie der strukturierte Aufbau der Zeitschrift schnell zum gesuchten Thema.
Das Berater-Konzept
Ausgewiesene Experten aus einem bewährten Autorenteam stellen in "Kurzanalysen mit Beraterhinweis" für die Praxis bedeutsame Entscheidungen sowie Verwaltungsanweisungen im Steuerrecht und Zivilrecht in ihren Kernaussagen und praktischen Konsequenzen dar und liefern konkrete Beraterhinweise für die praktische Umsetzung. Die "Beiträge für die Beratungspraxis" greifen aktuelle und gängige Probleme aus der erb- und erbschaftsteuerrrechtlichen Beratungspraxis auf. Mit Handlungs-, Gestaltungs- und Formulierungsempfehlungen praxisorientiert aufbereitet - so wie Sie es im Beratungsalltag brauchen!
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ErbStB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ErbStB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des Erbschaft-Steuerberaters seit 2003
Basiskommentar Steuerrecht von Lippross/Seibel
Steuer ABC online von Braun/Günther
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Weitere Zeitschriften
Der "Erbschaft-Steuerberater" bietet zusammen mit dem "AO-Steuerberater", dem "Ertrag-Steuerberater", dem "GmbH-Steuerberater" sowie dem "Umsatz-Steuerberater", die konzeptionell ähnlich sind, ein ideales Steuer-Informationssystem für alle praktisch wichtigen Steuerfragen.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 5.
Aktuelles Heft
Heft 1/2025
Aktuelles
Günther, Karl-Heinz, Fondsetablierungskosten als Anschaffungskosten, ErbStB 2025, 1
Günther, Karl-Heinz, Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften und Forderungsausfällen, ErbStB 2025, 1
Kurzanalysen mit Beraterhinweis
Rechtsprechung Steuerrecht
BFH v. 8.8.2024 - IV R 1/20 / Knittel, Michael, Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs gegen Versorgungsleistungen bzw. unter Vorbehalt des Nießbrauchs, ErbStB 2025, 1-3
FG Baden-Württemberg v. 11.6.2024 - 8 K 1582/23 / Grootens, Mathias, Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerwerte nach dem LGrStG Baden-Württemberg, ErbStB 2025, 3-4
FG Münster v. 29.10.2024 - 3 V 1270/24 / Marfels, Michael, Kein besonderes Aussetzungsinteresse bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung, ErbStB 2025, 4-5
FG München v. 3.7.2024 - 4 K 2033/16 / Knittel, Michael, Ausschüttungen eines US-Trusts als steuerbare Schenkung, ErbStB 2025, 5-6
FG Baden-Württemberg v. 26.4.2024 - 5 K 2022/23 / Halaczinsky, Raymond, Offene Frage zu Anwendung des “neuen“ § 1 Abs. 2b GrEStG, ErbStB 2025, 6-7
FG Münster v. 22.8.2024 - 3 K 2907/22 Erb / Günther, Karl-Heinz, Steuerbarkeit einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer, ErbStB 2025, 7-8
BFH v. 3.7.2024 - I R 46/20 / Günther, Karl-Heinz, Familienstiftung als Finanzunternehmen i.S.d. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2011, ErbStB 2025, 8-9
FG Hamburg v. 19.9.2024 - 6 K 112/23 / Günther, Karl-Heinz, Keine gesonderte Feststellung bei atypischer Unterbeteiligung, ErbStB 2025, 9
FG Mecklenburg-Vorpommern v. 19.9.2023 - 1 K 233/22 / Günther, Karl-Heinz, Grundstücksveräußerung zwischen einander nahestehenden Personen zu einem überhöhten Kaufpreis, ErbStB 2025, 9-10
Hess. FG v. 19.9.2024 - 10 K 932/22 / Günther, Karl-Heinz, Verspätete Ausübung des Sonderausgabenabzug bei Riester-Rente, ErbStB 2025, 10
Rechtsprechung Zivilrecht
OLG Frankfurt v. 11.1.2024 - 1 Wf 157/22 / Esskandari, Manzur / Bick, Daniela, Rechtsanwältin als Berufungsergänzungspflegerin, ErbStB 2025, 11
Beiträge für die Beratungspraxis
Meyer, Matthias / Juja, Akram, Holdingstrukturen in der Unternehmensnachfolge, ErbStB 2025, 12-17
Die Etablierung von kapitalistischen Holdingstrukturen ist ein gängiges Mittel zur steuerlichen Optimierung des unternehmerischen Vermögens. Neben den ertragsteuerlichen Vorteilen können auch erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Vorteile generiert werden, wie die Etablierung eines (freiwillig) konsolidierten Unterordnungskonzerns zur Vorbereitung der Übertragung eines Familienunternehmens an die nächste Generation. Für eine ausgewogene Nachfolgeberatung ist jedoch eine strukturierte Vorgehensweise notwendig. Gegenstand dieses ersten Artikels ist die ertragsteuerliche Würdigung der kapitalistischen Holdingstruktur und ihrer Etablierung. Steuerneutrale Umstrukturierungen führen zudem regelmäßig zu steuerlichen Sperr- oder Behaltensfristen, die hier u.a. beleuchtet werden. Im Rahmen eines zweiten Beitrags wird die Etablierung einer kapitalistischen Holdingstruktur erbschaft- und schenkungsteuerlich gewürdigt. In einem weiteren Beitrag dieser Reihe erfolgt fallbasiert die Gegenüberstellung der ertragsteuerlichen und der erbschaftsteuerlichen Würdigung.
Marquardt, Robert / Miethe, Reinhard, Restnutzungsdauer und Modernisierung von Gebäuden i.R.d. Grundbesitzbewertung, ErbStB 2025, 17-28
Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude einer Abnutzung, die Einfluss auf die Bewertung nimmt. Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist damit von zentraler Bedeutung für eine verkehrswertnahe Grundbesitzbewertung. Der Beitrag erläutert zunächst die Bedeutung der Restnutzungsdauer für das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Ausgehend vom verfassungsrechtlich vorgegebenen Bewertungsziel “gemeiner Wert“ und dem in § 177 Abs. 3 BewG verankerten Grundsatz der Modellkonformität bei der Nutzung der Grundstücksmarktdaten der Gutachterausschüsse wird erläutert, wie die Restnutzungsdauer bei der Ermittlung von Liegenschaftszinssätzen und Sachwertfaktoren von den Gutachterausschüssen berücksichtigt wird. Anschließend wird die Auffassung der obersten Finanzbehörden zur Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen gewürdigt.
Günther, Karl-Heinz, Schenkung als Gestaltungsmissbrauch?, ErbStB 2025, 28-31
Eine als freigebige Zuwendung i.S.v. § 7 ErbStG zu wertende Schenkung kann neben einer Schenkungsteuerpflicht in anderen Steuerbereichen (insb. im Bereich der Einkommensteuer) unangenehme Rechtsfolgen auslösen, wenn sie als Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) angesehen wird und dadurch das angestrebte einkommensteuerliche Ergebnis nicht erreicht wird. Der nachfolgende Beitrag geht anhand von Beispielen aus der Rspr. auf diese Problematik ein, die bereits bei der Planung entsprechender Gestaltungen unbedingt beachtet werden sollten.
Literaturempfehlungen
Günther, Karl-Heinz, Steuerbefreiung für übliche Gelegenheitsgeschenke nach § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG, ErbStB 2025, 31
Günther, Karl-Heinz, Schuldenverrechnung i.R.d. 90 %-Tests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, ErbStB 2025, 31-32
Günther, Karl-Heinz, Die Grundstückszurechnung für Zwecke von § 1 Abs. 2a-3a GrEStG, ErbStB 2025, 32
Service
Der Ertragsteuer-Check 2024 – Checkliste zur Erinnerung an Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung, ErbStB 2025, R5
Krypto 2 Go (Teil 5): Kryptowerte und NFTs in der Umsatzsteuer: Alles steuerfrei? – Ein Überblick, ErbStB 2025, R5
Anwendung des § 32a Abs. 1 KStG auch bei fehlender Auswirkung der vGA auf die festgesetzte Körperschaftsteuer? – Aspekte aus Gesellschafts- und Gesellschafterebene, ErbStB 2025, R5
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann sind Ausschüttungen insolvenzrechtlich anfechtbar? – Grundsätze und Pflicht zur Früherkennung, ErbStB 2025, R5
Praxisfall Intrahandelsstatistik Versendung – Herausforderungen beim Abgleich der Meldungen zur Intrahandelsstatistik Versendung mit den umsatzsteuerrechtlichen Erklärungspflichten, ErbStB 2025, R5-R6
Umsatzsteuerrechtliches Kommissionsgeschäft: Fiktion der Leistungsbeziehungen, mehr nicht, ErbStB 2025, R6
Autoren
Fachbeirat:
RA FASt FAArbR FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari
RA FASt Dipl.-Finw. Dr. Rüdiger Gluth
RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
Dipl.-Finw. RD Wilfried Mannek
Notar Dr. Thomas Wachter†
Redaktion
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