GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesundheitsRecht - GesR

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
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ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 7/2024

Aufsätze

Braun, Dr. med. Karsten / Molière, Maja, Neuere Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich, GesR 2024, 409-416

Der Entwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vom 21.3.2024 brachte mit Gesundheitskiosken, Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen neue Strukturen in die ambulante Versorgung mit beabsichtigter Stärkung der Kommunen. Diese sind im aktuellen Gesetzesentwurf nicht mehr enthalten, sollen aber im laufenden Gesetzgebungsverfahren zumindest in Teilen ggf. wieder einfließen. Mit dem Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ergeben sich Schnittmengen durch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen und erweiterte Möglichkeiten zur Teilnahme von Krankenhäusern an der ambulanten Versorgung. Auch die Flexibilisierung der Telemedizin im Digitalgesetz wird die Versorgung verändern. Der Aufsatz stellt die besorgniserregenden Auswirkungen des zunehmend staatsmedizinisch geprägten Versorgungsansatzes aus Sicht einer Kassenärztlichen Vereinigung dar und stellt Forderungen zum Erhalt einer leistungsfähigen wohnortnahen ambulanten Versorgung.

Matthäus, Claudia, Hochschulambulanzen, PIAs, GIAs & Co. – Ambulante Leistungserbringung durch Krankenhäuser, GesR 2024, 416-421

Die Ermächtigung von Krankenhäusern und von in Krankenhäusern tätigen Ärzten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung war bisher als grundsätzlich nachrangige Ergänzung des Versorgungsangebotes durch Vertragsärzte und MVZ ausgestaltet. Die im Entwurf des KHVVG vorgesehene Ermächtigung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für die hausärztliche Versorgung nach § 116a Abs. 3 SGB V in der Entwurfsfassung gibt diesen Nachrang auf.

Deister, Sören, Verfassungs- und sozialrechtliche Überlegungen zu den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, GesR 2024, 422-431

Die Forderung nach einer “Überwindung“ der Sektorengrenzen oder zumindest “Verzahnung“ der im deutschen Gesundheitswesen traditionell getrennten Sektoren ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung gehört zum Standardrepertoire gesundheitspolitischer Reformpapiere. Sie ist gut begründbar, da die getrennten Planungssysteme und Versorgungspfade eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung erschweren und mit vermeidbarem Aufwand verbunden sind. Die Reformen der jüngeren Zeit haben die strikte Trennung überwiegend im Sinne einer Erweiterung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten von Krankenhäusern gelockert. Mit den “sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen“ des Entwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wird ein Versuch der lokalen Bündelung stationärer, vertragsärztlicher und (alten-)pflegerischer Versorgung in einer neuen Art von Krankenhaus unternommen. Der folgende Beitrag stellt zunächst den Reformvorschlag dar (I.) und untersucht sodann zentrale verfassungsrechtliche (II.) Probleme.

Rechtsprechung kompakt

KG v. 24.11.2023 - 5 W 96/23 / Rehborn, Martin, Auseinzeln von Arzneimitteln für intravitreale Injektionen, GesR 2024, 432-433

OLG Dresden v. 26.3.2024 - 4 U 1718/23 / Cramer, Regine, Abgrenzung von Diagnoseirrtum und Befunderhebungsfehler bei verzögerter Diagnose eines bösartigen Tumors, GesR 2024, 433-434

LSG Bayern v. 6.12.2023 - 2 KA 16/22 / Glänzer, Vera / Wiedemann, Lars, EBM: Zur Definition des Krankheitsfalls und zum mehrfachen Ansatz vorgeburtlicher Leistungen beim Vorliegen mehrerer Föten, GesR 2024, 434-436

OVG Niedersachsen v. 2.4.2024 - 14 LC 156/22 / Rehborn, Ulrich, Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach Absonderung gem. § 56 Abs. 1 IfSG, GesR 2024, 436-437

Rechtsprechung

BGH v. 2.11.2023 - 6 StR 128/23, Arztstrafrecht: Beginn des Lebens mit Eröffnungswehen, GesR 2024, 437-439

OLG Celle v. 9.4.2024 - 2 ORs 29/24, Impfunfähigkeitsbescheinigung als “unrichtiges Gesundheitszeugnis“, GesR 2024, 439-443

BayObLG v. 29.1.2024 - 203 VAs 532/23, Einsichtsrecht einer Kassenärztlichen Vereinigung in Strafakten, GesR 2024, 443-448

BSG v. 25.10.2023 - B 6 KA 16/22 R, Beteiligung von Privatärzten an Kosten des Bereitschaftsdienstes, GesR 2024, 448-456

BSG v. 13.12.2023 - 6 KA 15/22 R, Unterzeichnung von Sammelerklärungen durch Ärztlichen Leiter, GesR 2024, 456-462

SG München v. 29.2.2024 - S 49 KA 5037/23, MVZ: Ohne ärztlichen Leiter keine Vergütung, GesR 2024, 462-465

LG Köln v. 6.6.2023 - 40 S 2/22, Liquidationsrecht des Krankenhausträgers für ärztliche Wahlleistungen, GesR 2024, 465-469

BSG v. 22.2.2024 - 3 KR 14/22 R, Bezug von Zytostatika-Fertigarzneimitteln aus dem Ausland, GesR 2024, 469-475

Rezensionen

Gassner, Ulrich M., Kim Roegels, Die Haftung beim Einsatz intelligenter Medizinprodukte, GesR 2024, 475-476

Ratzel, Rudolf, Claus-Peter Lorenzen, Die Einwilligung Minderjähriger in ärztliche Heileingriffe am Beispiel der Coronaschutzimpfung, GesR 2024, 476

Aktuelles

DKG und PKV

Gemeinsame Rechtsauffassung der DKG und des PKV:, GesR 2024, R61

DKG

Neuer Bundes-Klinikatlas: Neustart der Light-Version des Lauterbach-Atlas hilft Patientinnen und Patienten nicht weiter, GesR 2024, R61

BfArM

Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten: Worauf Patienten bei der Reiseplanung achten müssen, GesR 2024, R62

BÄK und AKEK

Eine Studie – ein Votum: Einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen, GesR 2024, R62

GKV Spitzenverband

Geheimpreise verteuern die Versorgung, ohne sie zu verbessern, GesR 2024, R63

vfa

Forschungsinvestitionen sichern Deutschlands Wirtschaft im internationalen Wettbewerb, GesR 2024, R63

PEI

Neue Erkenntnisse über SARS-Coronavirus-2, GesR 2024, R63-R65

BSG

Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Prof. Dr. Bernd Schütze in den Ruhestand getreten, GesR 2024, R65

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.