Computer und Recht - CR Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Computer und Recht - CR

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2024: 626 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 
  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 
  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze aus anderen Jurisdiktionen auf englisch jeden zweiten Monat in der beigefügten Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 9/2024

IT und Software

Aufsätze

Borges, Georg, Die europäische KI-Verordnung (AI Act) Teil 2 – Risikomanagement für Hochrisiko-KI-Systeme, CR 2024, 565-576

Die Regeln für sog. Hochrisiko-KI-Systeme sind der Kern der KI-Verordnung. Der Beitrag führt in die Regelung der KI-Verordnung zu sog. Hochrisiko-KI-Systemen ein (I.), erläutert die beiden Konzepte der Verordnung zur Qualifikation von KI-Systemen als Hochrisiko-KI-Systeme (II. und III.), erläutert zentrale Elemente des Risikomanagements (IV.) sowie die Pflichten der Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen (V.) und diskutiert die Herausforderungen der Regelung in der Wertschöpfungskette (VI.).

Daten und Sicherheit

Piltz, Carlo / Kukin, Ilia, Schadenersatz bei Verstößen gegen die DSGVO, CR 2024, 577-585

Der Beitrag analysiert die Rechtsprechungslinie des EuGH zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO und wertet mehr als 200 Urteile auf nationaler Ebene aus, in denen sich die Vorgaben des EuGH zunehmend wiederfinden. Dabei werden die tragenden Urteilsgründe ebenso behandelt wie die Höhe des zugesprochenen Schadenersatzes und die aktuellen Tendenzen. Schließlich werden daraus belastbare Fallgruppen für die Praxis gebildet.

Ziegenhorn, Gero, Wer ist Adressat des Art. 22 DSGVO?, CR 2024, 586-590

Nach kurzer Einführung (I.) zeigt der Beitrag, dass die klassische Adressatenregelung in der DSGVO (II.) nicht auf Art. 22 DSGVO übertragbar ist (III.). Der eigentliche Adressat von Art. 22 DSGVO ist nicht der Verantwortliche für die Datenverarbeitung gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO, sondern derjenige, der die Entscheidung trifft (“Entscheider“). Deshalb wird abschließend ebendiese Entscheiderrolle in den Blick genommen (IV.).

Rechtsprechung

EuGH v. 21.3.2024 - C-61/22, EuGH: Speicherung von Fingerabdrücken auf Personalausweisen ist verfassungsgemäß, CR 2024, 590-596

LG Nürnberg-Fürth v. 9.4.2024 - 12 KLs 112 Js 10426/22, LG Nürnberg-Fürth: Computerbetrug durch Verwendung unrichtiger Daten zur ärztlichen Abrechnung, CR 2024, 596-597

OLG Jena v. 22.6.2023 - 2 VA 5/23, OLG Jena: Kein Einsichtsrecht in Gerichtsakten nach DSGVO, CR 2024, 597

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Käde, Lisa, Wann ist ein Nutzungsvorbehalt gegenüber Text- und Data Mining maschinenlesbar und dem Rechtsinhaber zurechenbar?, CR 2024, 598-603

Der Beitrag nimmt das Verfahren eines Fotoproduzenten gegen LAION zum Anlass, zum einen den urheberrechtlich relevanten Unterschied zwischen Crawling und Scraping beim Aufbereiten und Verfügbarmachen von KI-Trainingsdaten hervorzuheben. Zum anderen werden die für derartige Konstellationen typischen Fragen untersucht, ob § 44b UrhG auf das Training generativer KI-Modelle anwendbar ist, und wann ein Nutzungsvorbehalt gegenüber Vervielfältigungen zum Text- und Data Mining “maschinenlesbar“ ist. Dabei werden technische Zusammenhänge ebenso herausgearbeitet wie die Auswirkungen eines etwaigen Forschungsprivilegs.

Rechtsprechung

BGH v. 27.6.2024 - I ZR 14/21, BGH: Privatkopieschranke bei Vervielfältigung von Musikaufnahmen – Internet-Radiorecorder II, CR 2024, 604-610

OLG Celle v. 2.4.2024 - 5 W 10/24, OLG Celle: Auskunftsanspruch gegenüber Arbeitgeber-Bewertungsportal, CR 2024, 611-613

OLG Düsseldorf v. 31.10.2023 - 20 U 277/22, OLG Düsseldorf: Weiterverkauf einer Luxusmarke durch Online-Discounter als Prestigebeeinträchtigung, CR 2024, 613-618

Telekommunikation und Medien

OVG Rheinland-Pfalz v. 22.4.2024 - 6 A 10998/23.OVG, OVG Rheinland-Pfalz: DNS-Sperren von Telekommunikationsanbietern wegen unerlaubter Glücksspielangebote, CR 2024, 618-622

OLG Braunschweig v. 4.4.2024 - 9 U 54/23, OLG Braunschweig: Entschädigungsanspruch gegen Mobilfunkanbieter nur bei vollständigem Leistungsausfall, CR 2024, 622-624

LG Gießen v. 3.4.2024 - 9 O 523/23, LG Gießen: Kein DSGVO-Verstoß des TK-Anbieters durch Weitergabe von Positivdaten an Schufa, CR 2024, 624-625

BGH v. 8.2.2024 - I ZR 34/23, BGH: Urheberrechtsverletzung durch Weitersendung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim, CR 2024, 625

Report und Technik

Aufsätze

Blum, Benjamin / Rappenglück, Jakob, Fine-Tuning von GPAI-Modellen nach der KI-Verordnung: Eine Regelungslücke für Zukunftstechnologie?, CR 2024, 626-632

Eine in der Beratungspraxis häufig zu sog. KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gestellte Frage ist, welche Auswirkungen die Optimierung solcher Modelle für spezifische Anwendungsfälle (Fine-Tuning) auf die Verpflichtungen unter der KI-VO hat – etwa wenn ein Chatbot unternehmensspezifische Antworten oder eine Bilderkennung bessere Ergebnisse liefern soll. Der Beitrag stellt zunächst das regulatorische Konzept der KI-VO und die Funktionsweise von KI-Modellen vor und untersucht sodann einzelne, in der Praxis häufig angewandte Methoden des Fine-Tunings (RLHF, LoRA, RAG).

IT und Software

Wasilewski, David, BGH: Künstliche Intelligenz nicht Erfinder, CR 2024, R100-R101

Daten und Sicherheit

Pfeiffer, Jan, LG Frankenthal (Pfalz): Notwendige Freigabe bei Wohnraumfotos im Online-Exposé, CR 2024, R101

Pfeiffer, Jan, OLG Nürnberg: Haftung von YouTube bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, CR 2024, R101-R102

Internet und E-Commerce

Pfeiffer, Jan, OLG Brandenburg: Keine Individualisierung durch Standardoptionen, CR 2024, R102

Pfeiffer, Jan, OLG Düsseldorf: Hinweis in Briefpost auf Online-AGB nicht ausreichend, CR 2024, R102-R103

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, VG Köln: Rechtswidrige Regeln für 5G-Auktion, CR 2024, R103-R104

Pfeiffer, Jan, BVerwG: Teilweise Aussetzung des Sofortvollzugs des COMPACT-Verbots, CR 2024, R104-R105

Autoren

Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

Redaktion

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.