ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz
Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001
Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 1/2025
Aktuelle Kurzinformationen
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, BGH: Angaben bei Werbung mit Sternebewertungen, ITRB 2025, 1
von Blumenthal, German / Niclas, Vilma, OLG Frankfurt: Bereitstellung eines Self-Service-Tools für Datenauskunft, ITRB 2025, 1
Scheuch, Brian, OLG Frankfurt: Unzulässige Werbung mit Bewertungen aus Gewinnspiel, ITRB 2025, 1-2
Fuchs-Galilea, Stefanie, OLG Frankfurt: Zulässige Einreichung mehrerer Urkunden-Scans in einer Datei beim Grundbuchamt, ITRB 2025, 2
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, LG Kiel: Störerhaftung für KI-basierten Inhalt, ITRB 2025, 2
Scheuch, Brian, Einführung der Wirtschafts-ID, ITRB 2025, 2
Rechtsprechung
EuGH v. 17.10.2024 - C-159/23 / Kötter, Nicolas, Urheberrechtliche Zulässigkeit von Cheat-Software, ITRB 2025, 3-4
EuGH v. 4.10.2024 - C-21/23 / Trost, Sebastian, Verfolgung von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber, ITRB 2025, 5-6
EuGH v. 4.10.2024 - C-446/21 / Rössel, Markus, Keine Erhebungserlaubnis bzgl. sensiblen Datums auch für gleichartige Daten, ITRB 2025, 6-8
BGH v. 18.11.2024 - VI ZR 10/24 / Rössel, Markus, Schadensersatz für Facebook-Scraping, ITRB 2025, 8-10
BGH v. 26.9.2024 - I ZR 142/23 / Vogt, Aegidius, Unzulässigkeit kostenloser Online-Stellenanzeigen eines Landkreises – Jobbörse, ITRB 2025, 10-11
BGH v. 11.9.2024 - I ZR 139/23 (I ZR 140/23, I ZR 141/23) / Wübbeke, Michael, Zulässigkeit der Abbildung einer Fototapete im Internet – Coffee, ITRB 2025, 11-12
OLG Zweibrücken v. 30.9.2024 - 1 ORs 1 SRs 8/24 / Wübbeke, Michael, Beleidigung in Social Media auch bei begrenzter Reichweite, ITRB 2025, 12-13
OLG Köln v. 30.8.2024 - 6 U 25/24 / Vogt, Aegidius, Unlautere Behinderung durch Produktmonopolisierung auf Amazon – Benefux, ITRB 2025, 13-15
LG Hamburg v. 27.9.2024 - 310 O 227/23 / Kartheuser, Ingemar / Frei, Tarmio, Urheberrechtliche Zulässigkeit der Erstellung von KI-Trainingsdatensätzen – LAION, ITRB 2025, 15-16
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Bierekoven, Christiane, Anforderungsmatriken als Herausforderung für die KI-Compliance, ITRB 2025, 16-21
Die KI-VO spezifiziert umfangreiche Anforderungen an die Entwicklung, das Inverkehrbringen und den Betrieb von KI-Systemen und -Modellen für die Akteure, insb. Anbieter und Betreiber, und fordert von ihnen, die hierfür erforderliche KI-Kompetenz sicherzustellen. Nicht vorgegeben wird hingegen die Implementierung einer KI-Compliance. Der Beitrag zeigt anhand zweier ausgewählter Fallgestaltungen auf, welche Herausforderungen mit der initialen Bestimmung der Anforderungen, insb. bei verschiedenen Anforderungsregimen, vor Inbetriebnahme und sodann im laufenden Betrieb des KI-Systems verbunden sind und weshalb es einer KI-Compliance bedarf.
Schirmbacher, Martin / Czempinski, Marcus, Data Act – eine kurze Einführung in die Probleme am Beispiel von Crash-Reports, ITRB 2025, 21-24
Der Data Act (DA) schafft neue Regeln für den Umgang mit Daten vernetzter Produkte und eröffnet Nutzern weitreichende Rechte auf Zugang zu diesen Informationen. Der Anwendungsbereich ist entsprechend weit: Crash-Reports, die bei Störungen oder unerwarteten Systemereignissen erstellt werden, bieten wertvolle Einblicke in die Nutzung und Umgebung eines vernetzten Produkts und unterliegen daher einem Datenzugangsrecht des Nutzers. Dieser Beitrag zeigt, welche rechtlichen Vorgaben Hersteller beachten müssen, wie Datenzugangsrechte praktisch umgesetzt werden können und welche Rolle Lizenzvereinbarungen für die Nutzung nicht-personenbezogener Daten spielen.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, Datenschutzrechtliche Vorgaben für Online-Kontaktformulare, ITRB 2025, 25
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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