NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Die Inhalte der Fachzeitschrift für Notare geben Antworten auf zentrale Beratungs- und Gestaltungsprobleme in der notariellen Arbeit. Sie finden direkt nutzbare Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele.

Online erhältlich auch in diesen Modulen: 
Beratermodul NotBZ
juris Notare Premium 

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  • Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung
  • Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele
  • Inklusive Beratermodul NotBZ mit Archiv seit 1997
  • Zugriff auf die aktuellen Inhalte des Leipziger Kostenspiegel
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1433-1780

Jahresbezugspreis 2025: 381 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 32,10 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,90 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt NotBZ und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Konkrete, umsetzbare Handlungshilfen stehen im Vordergrund der fundierten Information, die auch wichtige Fälle aus der Rechtsprechung mit einschließt. Die NotBZ trägt damit den ständig steigenden Anforderungen an die Beratungspflicht der Notare Rechnung. Sie verschafft einen umfassenden Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der NotBZ steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul NotBZ, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der NotBZ seit 1997
  • Aktuelle Inhalte des Leipziger Kostenspiegel und der Notarvorschriften
  • Volltexte zu Gesetzen und Gerichtsentscheidungen

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Als kostenlose Leseprobe stellen wir Ihnen von Harald Wudy, wiss. Leiter Prüf.-Abt. Ländernotarkasse, Leipzig die Einführung in das neue Notarkostenrecht (GNotKG) zur Verfügung.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 25.

Aktuelles Heft

Heft 11/2024

Aufsätze

Grundbuchrecht

Holzer, Johannes, Neuere Rechtsprechung zur Richtigstellung des Grundbuchs, NotBZ 2024, 401-407

Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Richtigstellung des Grundbuchs sind mehr als 100 Jahre nach Inkrafttreten der Grundbuchordnung noch nicht restlos geklärt. Trotz grundlegender Darstellungen in der Literatur vertreten die Beschwerdesenate der Oberlandesgerichte bei einzelnen Problemen weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Der folgende Beitrag versucht, diese zu identifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Notarkosten

Reetz, Wolfgang / Riss, Christof, Geschäftswertbestimmung einer ehevertraglichen Modifikation der Zugewinngemeinschaft bei Ausschluss des “güterrechtlichen Ausgleichs“ nach § 1371 Abs. 2 und 3 BGB, NotBZ 2024, 407-412

Der folgende Beitrag untersucht die Frage, ob der ehevertragliche Ausschluss der sog. “güterrechtlichen Lösung“ (§ 1371 Abs. 2 BGB) in der bestehenbleibenden Zugewinngemeinschaft kostenrechtlich ein Anwendungsfall des § 100 Abs. 1 oder 2 GNotKG ist. Die Unterschiede wirken sich erheblich aus und basieren auf dem materiell-rechtlichen Verständnis des Ehevertragsrechts. Folgt man einer aktuellen Entscheidung des OLG Karlsruhe, dürfte jede Modifikation der Zugewinngemeinschaft unter § 100 Abs. 2 GNotKG zu subsumieren sein.

Kostenrecht

Aus der Praxis der Ländernotarkasse

Ländernotarkasse A.d.ö.R., Prüfungsabteilung der, Urkunde nach § 58 Abs. 3 ArbGG, NotBZ 2024, 412

Rechtsprechung kompakt

EuGH v. 5.9.2024 - C-109/23 / Roidl, Anna, Vorabentscheidung des EuGH zum Verbot der Rechtsberatung in Russland ansässiger Unternehmen – hier: Kaufvertragsbeurkundung über eine in der EU belegene Immobilie, die einer in Russland niedergelassenen juristischen Person gehört, NotBZ 2024, 413-414

BGH v. 16.7.2024 - II ZR 71/23 / Selentin, Philipp, Nichtigkeit von gegen die in der Satzung festgelegte Kompetenzverteilung verstoßenden Gesellschafterbeschlüssen; Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung, NotBZ 2024, 414-419

BGH v. 18.4.2024 - V ZB 51/23 / Stumpf, Anna, Unentgeltliche Überlassung von Miteigentumsanteilen an Minderjährige; rechtliche Vorteilhaftigkeit, NotBZ 2024, 419-421

Rechtsprechung

OLG Düsseldorf v. 12.1.2024 - 3 Wx 181/23, Handelsregistereintragung einer GmbH-Verschmelzung nur bei vorliegender Schlussbilanz, NotBZ 2024, 421-422

OLG Düsseldorf v. 22.3.2024 - 3 Wx 24/24, Offenlegung der Wiederverwendung des alten Gesellschaftsmantels gegenüber dem Registergericht, NotBZ 2024, 423

OLG Hamburg v. 27.7.2023 - 2 U 2/23, Eine dem Erblasser als Alleingesellschafter gehörende GmbH als Alleinerbin, NotBZ 2024, 423

OLG Hamburg v. 30.11.2023 - 13 W 56/23, Keine Veräußerungszustimmung des Verwalters bei Einbringung aller Miteigentumsanteile in eine Familien-GbR, NotBZ 2024, 423-424

OLG Karlsruhe v. 12.2.2024 - 19 W 15/24, Zur Notarkostenerhebung bei einem abgebrochenen Beurkundungstermin, NotBZ 2024, 424-427

OLG Karlsruhe v. 14.2.2024 - 14 W 96/23 (Wx), Dingliches Vorkaufsrecht an einem Miteigentumsanteil nach Erlöschen dieses Miteigentumsanteils, NotBZ 2024, 427-429

OLG Karlsruhe v. 14.2.2024 - 14 W 109/23 (Wx), Wirksame Unterschriftsbeglaubigung bei nachträglicher Änderung des über der Unterschrift stehenden Textes, NotBZ 2024, 429-431

OLG Karlsruhe v. 14.5.2024 - 19 W 76/23 (Wx), Geschäftswertbestimmung bei der Beurkundung eines Ehevertrages, NotBZ 2024, 432-435

OLG Karlsruhe v. 22.7.2024 - 14 W 50/24 (Wx), Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Verbringung in ein ausländisches Pflegeheim, NotBZ 2024, 435-438

OLG Naumburg v. 26.6.2023 - 12 U 23/23, Auslegung einer Gewinnverwendungsklausel, NotBZ 2024, 438-440

Aktuelles

Gesetzgebung

Bundesrat billigt Erleichterungen für Balkonkraftwerke und virtuelle Eigentümerversammlungen, NotBZ 2024, R5

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern, NotBZ 2024, R5-R6

Bundesnotarkammer

Arbeiten im Notariat – Informationskampagne der Bundesnotarkammer zur Nachwuchsgewinnung startet, NotBZ 2024, R6-R7

Neue Internetseite der Bundesnotarkammer zum Thema “Verein“, NotBZ 2024, R7

Rechtsprechung

Grundstücksräumung nach Aufhebung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren, BGH-Verhandlungstermin am 17.1.2025 in Sachen V ZR 153/23, NotBZ 2024, R7-R8

Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Tagung zum Thema “Geldwäsche“, NotBZ 2024, R8

Rheinisches Institut für Notarrecht der Universität Bonn

Vortrag zum Thema “Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von ‚Familie’“, NotBZ 2024, R8

Personalien

Aktuelle Änderungen im Tätigkeitsbereich der Ländernotarkasse A.d.ö.R., NotBZ 2024, R8

Autoren

Herausgeberbeirat

  • Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen, Dresden
  • Notar Sebastian Herrler, München
  • Notar Dr. Alfons Hueber, Chemnitz
  • Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar
  • Notar Thomas Krause, Staßfurt
  • Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, München
  • Notar Prof. Dr. Peter Limmer, Würzburg
  • RAin Dr. Gabriele Müller, Würzburg
  • Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln
  • Notar Hagen Stavorinus, Fürstenwalde
  • Notar Dr. Roland Suppliet, Rostock
  • Notar Dr. Oliver Vossius, München
  • Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode

Redaktion

Schriftleitung:
Dr. iur. Robert Kühne (verantwortlich)

Redaktionsassistenz:
Karen Pfauter M.A.

Ländernotarkasse A.d.ö.R
Springerstr. 8
04105 Leipzig

Tel.   0341-59081-26
Fax   0341-59081-66

Mail: notbz@laendernotarkasse.de