ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht
Enthält weiterführende Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts.
Online erhältlich auch in diesen Modulen
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZFA - Zeitschrift für Arbeitsrecht
- Umfangreiche Quelle zu weiterführenden Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die vierteljährlich erscheinende ZFA – Zeitschrift für Arbeitsrecht steht für die kompetente Darstellung arbeitsrechtlicher Fragen und weiterführender Beiträge auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und der angrenzenden Materien des Sozial- und Steuerrechts. Sie gehört zu den führenden wissenschaftlichen Organen im Bereich des Arbeitsrechts und bietet als solches Platz für den unvoreingenommenen und praxisnahen Austausch verschiedener Meinungen und Ansichten. Die Zeitschrift setzt seit Jahrzehnten Maßstäbe für die Durchdringung des gesamten Arbeitsrechts. Die Herausgeber und Schriftleiter stehen für den hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZFA steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZFA, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der ZFA seit 2000
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext
- Gesetzestexte
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
4 x jährlich (15.2./15.5./15.8./15.11.)
Aktuelles Heft
Heft 4/2024
Editorial
Junker, Abbo, Demnächst 25 Jahre Klauselkontrolle von Arbeitsbedingungen, ZFA 2024, 449-450
Abhandlungen
Temming, Felipe / Barrein, Anton, Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von mobiler Arbeit, ZFA 2024, 451-507
Da immer mehr Tätigkeiten und folglich immer mehr Arbeitnehmer in der Lage sind, ihre Arbeitsleistung mobil und außerhalb von Büroräumlichkeiten zu erbringen, wächst die entsprechende Nachfrage nach ortsflexiblem Arbeiten nicht zuletzt durch den beträchtlichen Schub, den diese Form der Arbeit während der Corona-Pandemie erfahren hat. Dieser Beitrag möchte diese Entwicklung insbesondere aus arbeitsrechtlicher Sicht aufgreifen und plädiert dafür, zuvörderst kollektivrechtliche Rahmenbedingungen und damit die Sozialpartner zu stärken, indem der Gesetzgeber den einschlägigen gesetzlichen Handlungsrahmen klarer fasst und bürokratische Hürden bei der Einführung und Umsetzung mobiler Arbeit abbaut.
Heblich, Konstantin / Norbury, Felix, Das Einfühlungsverhältnis, ZFA 2024, 508-533
Das Einfühlungsverhältnis ist ein Gestaltungsinstrument zur Berufsorientierung und Personalakquise. Es bietet den Vertragsparteien – wie das Bewerbungsverfahren und das Probearbeitsverhältnis – die Möglichkeit, die Grundlagen einer möglichen Zusammenarbeit zu klären. Im Einfühlungsverhältnis kann der Interessent eine neue Arbeitstätigkeit und ein neues Arbeitsumfeld unverbindlich kennenlernen. Der potentielle Arbeitgeber kann sich als solcher präsentieren und dadurch Arbeitskräfte gewinnen. Darüber hinaus erhält er die Möglichkeit, erste Eindrücke von (zukünftigen) Bewerbern zu sammeln.
In diesem Beitrag werden zunächst die Charakteristika des Einfühlungsverhältnisses vorgestellt (→ A.), bevor schuldrechtliche (→ B.), arbeitsschutzrechtliche (→ C.), sozialversicherungsrechtliche (→ D.) und haftungsrechtliche (→ E.) Fragen des Einfühlungsverhältnisses untersucht werden.
Jungbauer, Vincent, Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern nach dem Urteil des BGH v. 10.1.2023 – 6 StR 133/22 und dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, ZFA 2024, 534-575
Die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist ein “Minenfeld“ für Personalverantwortliche. Eine hohe arbeitsrechtliche und tatsächliche Komplexität trifft zusammen mit dem Risiko der Strafbarkeit. Verstärkte Aufmerksamkeit erfährt die Thematik insbesondere seit dem BGH-Urt. v. 10.1.2023 – 6 StR 133/22. Der Gesetzgeber reagierte hierauf mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Besprechungsaufsätze
Kreßel, Eckhard, Alleingesellschafter als Beschäftigte und Arbeitnehmer?, ZFA 2024, 576-586
Autorenübersicht
Autoren dieses Heftes, ZFA 2024, 587
Verfasser- und Beitragsübersicht für das Jahr 2024, ZFA 2024, 588-590
Autoren
Herausgegeben von LAGPräs. Dr. Martin Fenski, Prof. Dr. Martin Franzen, Prof. Dr. Felix Hartmann LL.M., Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Abbo Junker, Parlamentarischer Staatssekretär a.D., Dipl.-Volksw. Steffen Kampeter, Prof. Dr. Eckhard Kreßel, VizePräsBAG Dr. Rüdiger Linck, Prof. Dr. Thomas Lobinger, Dr. Michael Niggemann, Prof. Dr. Christian Picker, Johannes Pöttering, Prof. Dr. Lena Rudkowski, Thüringer Justizminister a.D. Harald Schliemann, Prof. Dr. jur. Katharina Uffmann, Prof. Dr. Christine Windbichler, Roland Wolf.