GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- GesR online (powered by juris)
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002
- Entscheidungen im Volltext
- Gesetzestexte
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Modul und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Modul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 11/2024
Aufsätze
Jacoby, Saskia, Die Abgabe von medizinischem Cannabis im System der gesetzlichen Krankenversicherung, GesR 2024, 681-691
Die medizinische Anwendung von Cannabis war bereits vor der Legalisierung im April 2024 umstritten aufgrund der geringen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Einordnung als Betäubungsmittel. Die körperlichen und psychischen Auswirkungen werden jedoch erneut aufgrund der Aktualität des Themas diskutiert. Gegenstand dieses Beitrages ist die Einordnung von medizinischem Cannabis im System der GKV.
Groß, Gerlinde, Vergütung des Rettungsdienstes, GesR 2024, 691-696
Insbesondere aufgrund stark gestiegener Personalkosten ist die finanzielle Lage vieler Einrichtungen des Gesundheitswesens derzeit sehr angespannt. Deshalb liegt es auf der Hand, dass diese Einrichtungen nach allen möglichen Einnahmequellen suchen und Aufwendungen nach Möglichkeit zu vermeiden versuchen. Jedoch gilt es hierbei zu beachten, dass ein Zahlungsanspruch selbstverständlich auch in diesem Bereich eine Anspruchsgrundlage voraussetzt und ebenso selbstverständlich auch Rettungsdienste bestehende Rechtspflichten zu erfüllen haben.
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Folgen dies speziell für den Bereich der Rettungsdienste hat und in welchen Fällen solche Dienste für ihre Leistungen kein Entgelt verlangen dürfen. Hierfür ist es zunächst geboten, den Begriff “Rettungsdienst“ zu definieren. Des Weiteren befasst sich dieser Beitrag mit der damit eng zusammenhängenden Frage, auf welche Rechtsgrundlage am Rettungsdienst mitwirkende niedergelassene Ärzte einen Entgeltanspruch stützen können.
Arconada Valbuena, Dario, Verteidigungsstrategien bei ärztlichem Abrechnungsbetrug in der Praxis, GesR 2024, 696-703
Der Vorwurf eines Abrechnungsbetrugs gegen Ärzte und Zahnärzte ist ein ernstzunehmendes und weit verbreitetes Problem, das erhebliche strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen für die betroffenen Heilberufler mit sich bringen kann. In diesem Beitrag werden die verschiedenen Aspekte des Abrechnungsbetrugs untersucht und erklärt, warum eine professionelle Strafverteidigung von Anfang an entscheidend ist, um sich gegen häufig unberechtigte Vorwürfe effektiv zu verteidigen.
Rechtsprechung kompakt
LSG Baden-Württemberg v. 15.5.2024 - L 5 KA 2346/22 / Reiter, Carsten, Sonderbedarf Strahlentherapie, GesR 2024, 703-704
SG Osnabrück v. 18.9.2024 - S 3 KR 166/24 ER / Makoski, Kyrill, Feststellung der Nichterfüllung nach QS-Richtlinie ist Verwaltungsakt, GesR 2024, 704-705
BAG v. 5.10.2023 - 6 AZR 210/22 / Thomae, Heike, Abweichung vom Entgeltfortzahlungsgesetz durch AVR Caritas unwirksam, GesR 2024, 705-706
Rechtsprechung
OLG Köln v. 21.8.2024 - 5 U 127/23, Beaufsichtigung eines suizidgefährdeten Patienten beim Duschen?, GesR 2024, 706-711
BSG v. 16.5.2024 - B 1 KR 40/22 R, Voraussetzungen einer Apherese-Behandlung, GesR 2024, 711-715
BSG v. 20.3.2024 - B 1 KR 36/22 R, Zum Anspruch auf Versorgung mit Rezepturarzneimittel bei lebensbedrohlicher oder regelmäßig tödlicher Erkrankung, GesR 2024, 715-720
LSG Berlin-Brandenburg v. 24.4.2024 - L 7 KA 4/22, Vertragsarztrecht: Ohne Praxisräume keine Berücksichtigung im Zulassungsverfahren, GesR 2024, 720-723
OLG Braunschweig v. 28.8.2024 - 1 VAs 1/23, 1 VAs 2/23, 1 VAs 3/23, Einsichtsrecht von Krankenkasse in Strafakten gegen Vertragsarzt, GesR 2024, 723-728
BSG v. 22.2.2024 - B 3 KR 15/22 R, Krankentransportkosten bei Verlegung an einen anderen Standort desselben Krankenhauses, GesR 2024, 728-730
BSG v. 25.6.2024 - B 1 KR 20/23 R, Abrechnungsvoraussetzungen einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung, GesR 2024, 730-734
BayObLG v. 17.10.2024 - 102 VA 81/24, Einsicht einer (Zahn-)Ärztekammer in Haftpflichtakten eines Mitglieds, GesR 2024, 734-737
VGH Bayern v. 8.8.2024 - 21 ZB 21.1536, Führung eines Professorentitels, GesR 2024, 737-741
LandesberufsG für Heilberufe beim OVG NRW v. 9.7.2024 - 36 E 225/24.T, Anforderungen an Wiederaufnahmeantrag in einem berufsgerichtlichen Verfahren, GesR 2024, 741-742
VG Münster v. 15.2.2024 - 5 K 185/21, Anerkennung als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, GesR 2024, 742-744
OVG Sachsen v. 1.8.2024 - 6 A 522/21, Betrieb einer Filialapotheke in Rechtsform einer OHG, GesR 2024, 744-747
Rezensionen
Renkl, Johanna, Markus Gehrlein (Hrsg.), Grundwissen Arzthaftungsrecht, GesR 2024, 748
Aktuelles
BfArM
OPS 2025: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung, GesR 2024, R104
DKG
Krankenhaus: Vergütungsregelungen für das Jahr 2025 gemeinsam festgelegt, GesR 2024, R104-R105
Bundesärztekammer
60 Jahre Deklaration von Helsinki: Neufassung stärkt ethische Prinzipien bei der Forschung am Menschen, GesR 2024, R105
vfa
Pharmaindustrie ist Lichtblick in der Wirtschaftsflaute, GesR 2024, R105-R106
Ethikrat
Bundestagspräsidentin beruft Mitglieder des Deutschen Ethikrates, GesR 2024, R106
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus
Adresse:
Rödl & Partner
Brüderweg 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184
Redaktion
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.
GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
Beitragsangebote schicken Sie bitte direkt an die Herausgeberredaktion (E-Mail-Adresse: gesr@rehborn.com)
Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.