Steuerstrafrecht
Der Steuerstrafrecht-Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten im Steuerstrafrecht, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
Artikel 1 bis 6 von 6 gesamt
-
In der sechsten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Kompensationsverbot und in diesem Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Speziellen auch zur Feststellung der Höhe einer Umsatzsteuerhinterziehung und den dafür notwendigen Feststellungen im Urteil.
-
In der fünften steuerstrafrechtlichen Folge erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Vollverzinsung von 0,5% pro Monat für alle Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014.
-
In der vierten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH u.a. zur Anwendung des Kompensationsverbots bei Verwendung von Scheinrechnungen zur Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung.
-
In der dritten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Urteil des BGH zur Bedeutung der Mitunternehmerschaft in der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuerhinterziehung.
-
In der zweiten steuerstrafrechtlichen Folge von "Otto Schmidt live – der Podcast" erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des Bundesfinanzhofes über die Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Vorliegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts.
-
In der ersten steuerstrafrechtlichen Folge von Otto Schmidt live – der Podcast erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BVerfG zur Entscheidung über die echte Rückwirkung des Art. 316h S. 1 EGStGB zur selbständigen Einziehung bei verjährten Straftaten (§ 76a StGB). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung mit wesentlicher Relevanz für die Beachtung finanzieller Aspekte bei der Steuerstrafverteidigung und in der Selbstanzeigenberatung (§ 371 AO).
Artikel 1 bis 6 von 6 gesamt