Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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21.09.2017

Samstag ist ein Werktag i.S.d. TVöD-K - Berücksichtigung bei der Sollarbeitszeit im Krankenhausschichtdienst

BAG 20.9.2017, 6 AZR 143/16

Der Samstag ist ein Werktag i.S.v. § 6 Abs. 3 S. 3 und § 6.1 Abs. 2 S. 1 TVöD-K. Fällt ein (Vor-)Feiertag daher auf einen Samstag und hat der Wechselschichtmitarbeiter dienstplanmäßig an diesem Tag frei, ist eine entsprechende Sollarbeitszeitreduzierung vorzunehmen.

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21.09.2017

Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher für Ratenzahlungen in der kritischen Zeit möglich

BAG 20.9.2017, 6 AZR 58/16

Erhält ein Arbeitnehmer in der sog. kritischen Zeit, d.h. gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung oder in der Zeit danach, Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht in der geschuldeten Art aufgrund von Druck erfolgen, kann der Insolvenzverwalter die Zahlungen gem. § 131 anfechten und die Rückzahlung zur Insolvenzmasse verlangen.

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19.09.2017

Rechtsprechungsänderung: Arbeitnehmer müssen unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht vorläufig befolgen

BAG 14.9.2017, 5 AS 7/17

Der Fünfte Senat teilt nun die Auffassung des Zehnten Senats des BAG, dass Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, eine unbillige Weisung des Arbeitgebers zu befolgen. Sie müssen insbesondere keine entsprechende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, die die Unbilligkeit der Weisung feststellt, abwarten, bevor sie sich der Weisung widersetzen dürfen.

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19.09.2017

Schwangere sind grds. auch vor Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung geschützt

EuGH-Generalanwalt 14.9.2017, C-103/16

Nach Ansicht der Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer ein Ausnahmefall i.S.d. Mutterschaftsrichtlinie, der es erlauben würde, schwangeren Arbeitnehmerinnen zu kündigen. Eine Kündigung komme nur in Betracht, wenn es keine andere Möglichkeit gebe, die Schwangere auf einer anderen geeigneten Stelle weiter zu beschäftigen.

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15.09.2017

Heimatbasis wichtiges Indiz für gerichtliche Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten über Arbeitsverträge von Flugpersonal

EuGH 14.9.2017, C-168/16 u.a.

Mitglieder des Flugpersonals können in Rechtsstreitigkeiten über ihre Arbeitsverträge das Gericht des Ortes anrufen, von dem aus sie den wesentlichen Teil ihrer Verpflichtungen gegenüber ihrem Arbeitgeber erfüllen. Das nationale Gericht hat diesen Ort anhand aller maßgeblichen Umstände zu bestimmen, wobei die Heimatbasis des Arbeitnehmers ein wichtiges Indiz darstellt.

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14.09.2017

Kündigung wegen sexueller Belästigung setzt keine sexuelle Motivation voraus

BAG 29.6.2017, 2 AZR 302/16

Die absichtliche Berührung primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale eines anderen ist sexuell bestimmt i.S.v. § 3 Abs. 4 AGG. Es handelt sich hierbei um einen körperlichen Übergriff auf die Intimsphäre. Auf eine sexuelle Motivation des Handelnden kommt es dabei nicht an. Es reicht vielmehr aus, wenn die Würde des Betroffenen verletzt ist.

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14.09.2017

Keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

BSG Kassel 12.9.2017, B 11 AL 25/16 R

Nimmt eine Arbeitnehmerin entgegen ihres ursprünglichen Plans nach der Altersteilzeit nicht unmittelbar die Altersrente in Anspruch, sondern beantragt zunächst Arbeitslosengeld, weil sie aufgrund einer Gesetzesänderung zu einem späteren Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen kann, tritt keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein. In diesem Fall liegt ein wichtiger Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor, der nicht entfällt, weil die Arbeitnehmerin nachträglich ihre ursprüngliche Absicht geändert hat.

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12.09.2017

Überwachung durch Detektiv zur Aufdeckung eines konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann zulässig sein

BAG 29.6.2017, 2 AZR 597/16

Veranlasst ein Arbeitgeber eine verdeckte Überwachung eines Arbeitnehmers, um einen auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers (hier: unerlaubte Konkurrenztätigkeit und Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit) aufzudecken, kann diese Maßnahme nach § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein.

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12.09.2017

Arbeitgeber haften mitunter für Sturmschäden auf dem Betriebsgelände

LAG Düsseldorf 11.9.2017, 9 Sa 42/17

Ein Arbeitgeber ist bei Sturmwarnung dazu verpflichtet, sein Betriebsgelände auf etwaige Gefahrenquellen hin zu untersuchen und dieses zu sichern. Er hat dabei alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur Sicherung des Geländes zu unternehmen. Unterlässt er dies, verletzt er seine Verkehrssicherungsflicht und ist u.U. zur Erstattung von dadurch entstehenden Schäden (hier: Beschädigung eines Pkw eines Arbeitnehmers) verpflichtet.

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07.09.2017

Prozessunfähigkeit wegen sog. Querulantenwahns aufgrund hundertfacher gleichartiger aussichtsloser Verfahren

LAG Hamburg 9.8.2017, 3 Sa 50/16

Von ausgeprägtem Querulantenwahn kann ausgegangen werden, wenn der Betroffene, Zweifel an der Richtigkeit seiner Position nicht mehr zulässt, absolut uneinsichtig ist und er den Kampf gegen den ursprünglichen Gegner auf andere Menschen und Instanzen ausweitet sowie nicht mehr in der Lage ist, die Behandlung seiner Ansprüche durch die Gerichte nachzuvollziehen. Führt er  unzählige aussichtlose Verfahren wegen vermeintlicher Diskriminierung und verursacht damit Kosten  in  existenzbedrohender Höhe, kann dies für eine Prozessunfähigkeit sprechen.

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