Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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19.02.2016

Fluggesellschaften sind Arbeitgebern bei Verspätungen auf Geschäftsreisen zum Schadensersatz verpflichtet

EuGH 17.2.2016, C‑429/14

Kommt es auf einer Geschäftsreise von Arbeitnehmern zu Flugverspätungen und entsteht dem Arbeitgeber hierdurch ein Schaden, so kann er die Fluggesellschaft nach dem Montreal-Abkommen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Anspruch ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Schadenersatzleistungen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könnten, wenn diese jeweils für sich eine Klage erhoben hätten.

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18.02.2016

Altersabhängige Kürzungsregelungen in Einkommenssicherungs-Tarifverträgen sind unwirksam

BAG 18.2.2016, 6 AZR 700/14

Haben Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung (hier: bei der Bundeswehr) Anspruch auf eine tarifliche Einkommenssicherungszulage, auf die allgemeine Entgelterhöhungen teilweise anzurechnen sind, so dürfen ältere Arbeitnehmer von der Anrechnung nicht ausgenommen werden. Anderenfalls liegt eine unmittelbare und sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer vor.

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18.02.2016

Auch eine länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

LAG Schleswig-Holstein 10.11.2015, 2 Sa 235/15

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann auch dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie schon einige Monate zurückliegt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber erst über ein Jahr später von dem Vorfall erfährt und dann innerhalb von zwei Wochen kündigt oder bereits zuvor fristlos gekündigt hat und die Kündigung nachträglich auch auf diesen Sachverhalt stützt.

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17.02.2016

Befristete Arbeitsverträge mit Profi-Fußballern sind sachlich gerechtfertigt

LAG Rheinland-Pfalz 17.2.2016, 4 Sa 202/15

Auch für Arbeitsverträge zwischen Bundesliga-Vereinen und ihren Lizenzspielern gilt, dass eine Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG grds. durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Diese Voraussetzung ist allerdings regelmäßig erfüllt, da die Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler gerechtfertigt ist (Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG).

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16.02.2016

Kranke Arbeitnehmer müssen grds. nicht an einem Personalgespräch teilnehmen

LAG Nürnberg 1.9.2015, 7 Sa 592/14

Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer sind grds. nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem erkrankten Arbeitnehmer gekündigt hat, gegen die Kündigung eine Klage anhängig ist und der Arbeitgeber weder mitgeteilt hat, welchen Inhalt das Personalgespräch haben soll, noch ersichtlich ist, dass das Gespräch Aspekte behandeln soll, die über die bereits erhobenen Vorwürfe hinausgehen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer dem Gespräch unabhängig davon fernbleiben, ob er nach seinem Gesundheitszustand zur Teilnahme in der Lage wäre.

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16.02.2016

BAG-Richter a.D. Professor Dr. Wolfgang Leinemann verstorben

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Professor Dr. Wolfgang Leinemann ist am 23. Januar 2016 im Alter von 79 Jahren verstorben. Leinemann war seit 1978 Richter am BAG und war zuletzt bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2001 Vorsitzender Richter des insbesondere für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats. Zuvor hatte er dem Achten und dem Sechsten Senat angehört.

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15.02.2016

Verbot der privaten Internetnutzung: Arbeitgeber dürfen ohne Einwilligung der Arbeitnehmer den Browserverlauf kontrollieren

LAG Berlin-Brandenburg 14.1.2016, 5 Sa 657/15

Arbeitgeber können berechtigt sein, ohne Einwilligung des Arbeitnehmers den Browserverlauf von dessen Dienstrechner auszuwerten. Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung untersagt und Hinweise darauf hat, dass der Arbeitnehmer in größerem Umfang gegen dieses Verbot verstoßen hat. Die bei der Untersuchung des Browserverlaufs gewonnenen Erkenntnisse unterliegen in einem Kündigungsschutzprozess keinem Beweisverwertungsverbot.

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12.02.2016

BAG-Jahresbericht: Deutlich mehr erfolgreiche Revisionen und Rechtsbeschwerden als im Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatten deutlich mehr Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg als 2014: Die Erfolgsquote ist von 14,3 auf 25,2 Prozent angestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Dabei lag die Erfolgsquote der Unternehmen bei knapp 70 Prozent. Dagegen waren etwas weniger Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich als 2014 (Rückgang von 7,5 auf 6,1 Prozent). Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2015, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

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04.02.2016

Personalleiter müssen bei Begünstigung eines Verwandten mit einer fristlosen Kündigung rechnen

ArbG Berlin 2.2.2016, 16 Ca 10908/15 u. 16 Ca 932/16

Setzt ein Personalleiter (hier: die Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung) eine zu hohe Vergütung für einen nahen Verwandten fest, ohne zuvor auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen zu haben, so kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

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04.02.2016

Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft ist zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten. Kreft stand seit Juli 2009 dem vor allem für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat vor. Sein Nachfolger ist Prof. Dr. Ulrich Koch.

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