Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

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28.07.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Kein spektakulärer Anlass, aber dennoch bemerkenswert: Dies ist Montagsblog Nr. 50!

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23.07.2017
BGH zur Zurückweisung eines Beweisantrags nach § 531 Abs. 2 ZPO
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach § 531 Abs. 2 ZPO kann ein erstmals in der Berufungsinstanz gestellter Beweisantrag zurückgewiesen werden. Insoweit handelt es sich um ein neues Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel. Neu im Sinne dieser Vorschrift sind alle Angriffs- und Verteidigungsmittel, die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz nicht vorgebracht worden sind. Dazu gehören auch solche, die die Partei zwar zunächst vorgebracht hat, dann aber fallen gelassen hat, z.B. Verzicht auf einen erstinstanzlich gestellten Beweisantrag. Dagegen handele es sich nach einer neuen Entscheidung des BGH v. 31.05.2017 - VIII ZR 69/16 - nicht um ein Fallenlassen eines erstinstanzlich gestellten Beweisantrags, wenn lediglich der vom Gericht geforderte Auslagenvorschuss nicht eingezahlt werde.

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23.07.2017
Änderungen zur ärztlichen Zwangsmaßnahme in Kraft getreten
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten ist am 22.07.2017 in Kraft getreten (vgl. BGBl. 2017 I, 2426).

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21.07.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Ausgangskontrolle bei Versand per Telefax Beschluss vom 23. Mai 2017 – II ZB 19/16

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17.07.2017
Keine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags auf Zuständigkeitsbestimmung bei Anhängigkeit der Hauptsache
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der Beschluss über die gerichtliche Bestimmung nach § 37 ZPO enthält grundsätzliche keine Kostenentscheidung. Denn die Kosten des Bestimmungsverfahrens gehören zu den Kosten des Rechtsstreits (BayObLG NJW-RR 2000, 141). Bei einer Zurückweisung des Gesuchs des Antragstellers richtet sich die Kostenentscheidung hingegen nach § 91 ZPO entsprechend, im Falle der Rücknahme des Gesuchs nach § 269 Abs. 3 ZPO entsprechend, wenn jedenfalls eine Hauptsache nicht schon anhängig ist (jeweils BGH NJW-RR 1987, 757; str.).

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17.07.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Vermeidbarer Verbotsirrtum bei Verstoß gegen Strafnorm Urteil vom 16. Mai 2017 – VI ZR 266/16

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10.07.2017
OLG Hamm: Verlag haftet, wenn Anzeigen nicht auf fehlende Identitätsangaben geprüft werden
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der Verfügungskläger vertreibt Produkte, für den ein Mitbewerber unlauter wirbt, konkret ging es unter anderem um einen Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, wonach in Anzeigen in den meisten Fällen die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den die Anzeige geschaltet wurde, anzugeben sind.

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09.07.2017
Eckpfeiler des deutschen Reiserechts geopfert
Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 vom 25. November 2015 durch tiefgreifende Änderungen der §§ 651a ff. BGB gebilligt. Der Bundestag hatte die Reform bereits am 1. Juni 2017 beschlossen. Wegen der Vollharmonisierung des Reiserechts in 28 Mitgliedstaaten der EU, werden bisher maßgebliche Eckpfeiler des deutschen Reisevertragsrechts auf dem Altar der Union geopfert. Leider ist die Diskussion über diesen Abbau des deutschen Recht im Gesetzgebungsverfahren in den Hintergrund getreten. Ich nenne dafür einige Beispiele, die auch durch das deutsche Umsetzungsgesetz nicht gerettet werden konnten.

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07.07.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Sozialversicherungsrechtliche Vorfragen Urteil vom 30. Mai 2017 – VI ZR 501/16

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05.07.2017
BGH: Bearbeitungsentgelte auch bei B2B-Darlehensverträgen unwirksam
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen mit Verbrauchern sind unwirksam (BGH v. 13.5.2014 – XI ZR 405/12 – Rz. 23 ff., BGHZ 201, 168 ff. = MDR 2014, 909), diese stellen eine unangemessene Benachteiligung für den Darlehensnehmer dar.

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03.07.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Bestreiten des Vermietervortrags zur Wohnfläche Urteil vom 31. Mai 2017 – VIII ZR 181/16

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28.06.2017
LG Hagen: Zur Ersatzfähigkeit eines Internetausfalls
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Nachdem der BGH grundsätzlich einen Schaden durch die Nichtverfügbarkeit eines Internetzugangs anerkannt hat (BGH Urteil vom 24. Januar 2013 Az.: III ZR 98/12) mit dem Argument, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Klassisches Beispiel für einen solchen Ausfallschaden ist der Nutzungsausfall eines PKW nach einem Unfall, der ebenfalls im Falle der Nichtinanspruchnahme eines Mietwagen ersatzfähig ist.

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20.06.2017
BGH zur hinreichend klaren Fassung eines Unterlassungsantrages
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat sich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren (BGH, Beschl. v. 15.12.2016 – I ZR 96/16; Vorinstanz: OLG Hamm, Beschl. v. 15.3.2016 – 4 U 113/15) mit der Formulierung „den Eindruck erweckt“ im Rahmen eines Unterlassungsantrages befasst.

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17.06.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Beweislastumkehr bei grober Pflichtverletzung Urteil vom 11. Mai 2017 – III ZR 92/16

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14.06.2017
BGH: Widerruf muss nicht als solcher bezeichnet werden
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Alter Wein in neuen Schläuchen. Eine neue Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.1.2017 Az.: I ZR 198/15) zu "falsa demonstratio non nocet".

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09.06.2017
Auch offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge muss durch den zuständigen Spruchkörper entschieden werden
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BVerfG hat in einem Nichtannahmebeschluss klargestellt, dass auch eine offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge durch den zuständigen Spruchkörper entschieden werden muss (Beschl. v. 13.04.2017 - 1 BvR 2496/16). Es begegne verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn eine solche Anhörungsrüge lediglich durch den Vorsitzenden des Spruchkörper mit den Worten beantwortet werde, dass ein Rechtsmittel gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nicht zulässig und damit das Verfahren abgeschlossen sei. Vielmehr hätte es einer förmlichen Entscheidung (Beschluss) bedurft, die durch den gesamten Spruchkörper hätte getroffen werden müssen.

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07.06.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe Beschluss vom 25. April 2017 – VI ZB 45/16

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05.06.2017
Terminsgebühr nur, wenn bei Beginn der Besprechung noch keine Einigkeit bestand
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG verdient der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch durch die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts setzt nach Auffassung des BGH (v. 09.05.2017 - VIII ZB 55/16) voraus, dass bei Beginn des Gesprächs, das den genannten Gebührentatbestand auslösen soll, eine Einigung noch nicht erzielt worden ist. Die Besprechung müsse auf die (zukünftige) Erledigung des Verfahrens gerichtet sein.

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30.05.2017
Neuregelung zum Schonvermögen im Rahmen der Prozesskosten-bzw. Verfahrenskostenhilfe
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Vermögende Personen erhalten - unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen - keine PKH. Vielmehr müssen sie ihren Prozess selbst finanzieren. Die ZPO hat für das einzusetzende Vermögen, welches grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen darstellt, keine ausführliche Regelung getroffen. Es wird vielmehr in § 115 Abs. 3 ZPO (bei der Verfahrenskostenhilfe in Verbindung mit § 76 Abs. 1 FamFG) auf § 90 SGB XII verwiesen. Gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII bleiben bei dem einzusetzenden Vermögen kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte unberücksichtigt. Darunter sind selbstverständlich auch Bankguthaben zu verstehen. In der bisherigen Fassung der VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII war ein Betrag in Höhe von 2.600 Euro für die PKH-Partei und zusätzlich 614 Euro für den Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie jeweils 256 Euro für jede weitere Person, die überwiegend unterhalten wird, regelmäßig die Kinder, maßgeblich.

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25.05.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks Beschluss vom 7. April 2017 – V ZR 52/16

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20.05.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Unrichtige Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssache Beschluss vom 9. März 2017  – V ZB 18/16

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15.05.2017
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (Beschl. v. 20.1.2017 – 14 W 22/17) daran erinnert, dass die Kosten, die durch eine Übersetzung fremdsprachlicher Urkunden (z. B. Gutachten) entstehen, im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind, wenn deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Dabei ist nicht erforderlich, dass eine gerichtliche Anordnung, eine Übersetzung des fremdsprachigen Schriftstückes vorzulegen (vgl. § 142 Abs. 3 ZPO), ergangen ist. Dies ergibt sich daraus, dass gemäß § 184 GVG die Gerichtssprache Deutsch ist. Demgemäß sind derartige Übersetzungskosten regelmäßig notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO.

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05.05.2017
Schwurgericht des LG München I ohne Geschäftsverteilungsplan
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

§ 21g GVG regelt, dass innerhalb eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter zu verteilen sind. Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung das Jährlichkeitsprinzip, nach dem die Regelung der Geschäftsverteilung mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ohne weiteres außer Kraft tritt.

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28.04.2017
LG Ulm: Kein virtuelles Hausrecht für Webshops
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein "virtuelles Hausverbot", da es in der Vergangenheit zu einem unerwünschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte befürchtet wurden.

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28.04.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

GbR als Verbraucher Urteil vom 30. März 2017  – VII ZR 269/16

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24.04.2017
Streitwert im Verfahren nach § 283a ZPO
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Beantragt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten im Rahmen eines Hauptsacheklageverfahrens zugleich eine Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO, erhält der Anwalt für diese Tätigkeit keine zusätzlichen Gebühren über die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach dem Wert des Klageverfahrens hinaus (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG). Es ist nicht etwa dem Wert des Klageverfahrens noch ein Wert des Sicherungsanordnungsverfahrens hinzuzuaddieren. Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Sicherungsanordnung erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG. Es handelt sich um einen anderen Rechtszug. Das OLG Dresden hält für das Beschwerdeverfahren einen Wert in Höhe von 50 % der verlangten Sicherheit für gerechtfertigt, weil die Anordnung nach § 283a ZPO dem einstweiligen Rechtsschutz zuzuordnen ist und es lediglich um die Sicherheit gegen eine Ausfallgefahr geht. Im Einzelfall (z.B. Uneinbringlichkeit) könne auch ein höherer Wert gegeben sein (vgl. zum Ganzen den Beschluss des OLG Dresden v. 8.1.2016 - 5 W 1212/15).

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24.04.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

"Blindes" Unterschreiben eines Zeichnungsscheins Urteil vom 23. März 2017  – III ZR 93/16

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15.04.2017
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der VGH München hat noch einmal klargestellt, dass eine Festsetzung des Streitwerts nur erfolgt, wenn sich die in Betracht kommende Gerichtsgebühr nach einem Streitwert richtet (Beschluss v 24.02.2017, Az: M 5 V 16.5324). Insofern kommt eine Streitwertfestsetzung nicht in Betracht, wenn keine Gerichtsgebühren entstehen oder wenn die Gerichtsgebühr nur in Höhe eines Festbetrages entsteht.

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13.04.2017
Wahrung der Vollziehungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 des § 929 ZPO sind für die Praxis des einstweiligen Verfügungsverfahrens sehr bedeutungsvoll und für den Rechtsanwalt, der den Gläubiger/Antragsteller/Verfügungskläger vertritt, sehr regressträchtig.

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12.04.2017
BGH: Kein Anspruch gegen Anschlussinhaber, wenn Kind Zahlungen per Handy durchführt
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung lehnt der BGH (Urt. v. 6.4.2017 - III ZR 368/16) einen Zahlungsanspruch gegen einen Verbraucher ab, mit dessen Telefon ein 13-jähriges Kind über 0900-Premiumrufnummern Zahlungen für ein Onlinespiel durchgeführt wurden.

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