Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

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Willkommen in unserem Zivil- und Zivilverfahrensrecht Blog – Ihre verlässliche Quelle für fundierte Informationen und Analysen rund um ihr Rechtsgebiet. Renommierte Experten berichten regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, wichtige Gerichtsurteile und praxisrelevante Tipps. Ein Großteil der Inhalte unseres Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der renommierten Fachzeitschriften MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht) und VersR – Zeitschrift Versicherungsrecht erstellt. Und auch unsere Zöller-Autoren informieren hier regelmäßig über neue Entwicklungen im Prozessrecht.

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30.06.2016
Formerfordernisse für Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der BGH hat in seinem Urteil v. 12.05.2016 (Az. IX ZR 208/15) festgestellt, dass die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung gelten. Auch dem Beitretenden muss deutlich gemacht werden, dass die vereinbarte Vergütung von der gesetzlichen abweicht.

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29.06.2016
OLG Celle: Versandkosten für Altölentsorgung muss nicht der Händler tragen
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

§ 8 AltölV verpflichtet einen Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altöl. Im Versandhandel stellt sich dabei die Frage, ob die kostenlose "Annahme" (so der Wortlaut der Norm) auch die Rücksendekosten umfasst, falls der Verkauf von Motoröl im Versandwege erfolgte.

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28.06.2016
Kein Ausschluss der Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutz
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz ist nicht bereits deshalb unstatthaft, wenn es im Hauptsacheverfahren noch zu einer Korrektur kommen könnte. Zu Recht hat das BVerfG in einem Beschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 BvR 3046/15 u.a.) gegen eine solche Sichtweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Zwar hätte der Gesetzgeber vorsehen können, dass ein im einstweiligen Rechtsschutz nicht gewährtes rechtliches Gehör erst im Hauptsacheverfahren nachzuholen sei, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile für die Rechtsverfolgung im Übrigen zu erwarten seien. Ein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz folge daraus aber nicht. Einen solchen Ausschlus hat der Gesetzgeber in den Regelungen der Statthaftigkeit der Anhörungsrüge auch nicht vorgenommen.

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28.06.2016
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung = Wettbewerbsverstoß
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die Umsetzung der  Verbraucherrechterichtlinie hat die Formvorgaben für den Widerruf stark aufgeweicht. War früher eine Erklärung in Textform erforderlich, die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung sogar wettbewerbswidrig (Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil v. 17.06.2004, Az.: 6 U 158/03) so genügt nunmehr eine ausdrückliche Erklärung ohne Rücksicht auf die Form der Erklärung, § 355 Abs. 1 BGB.

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27.06.2016
Rechtsmangel beim Kfz-Verkauf: Ausschluss der Gewährleistung und Abstandnahme von einseitiger Erledigungserklärung
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG München hat mit Urt. v. 2.5.2016 – 21 U 3016/15 eine sowohl materiell-rechtlich als auch prozessrechtlich recht interessante Entscheidung getroffen:

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24.06.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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23.06.2016
BGH: Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer heutigen Entscheidung hat der BGH sich mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Drogeriemarktkette beworben hatte, unter Vorlage des 10%-Rabattcoupons eines Wettbewerbers ebenfalls 10% Rabatt zu gewähren.

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16.06.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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15.06.2016
BGH: Fehlende Herstellergarantie kann zum Rücktritt berechtigender Sachmangel beim PKW sein
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat in seiner heutigen Entscheidung festgestellt, dass das Vorhandensein einer Herstellergarantie beim Gebrauchtwagenkauf ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach allen Tatbestandsvarianten des § 434 Abs. 1 BGB darstellt und somit zum mangelbedingten Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann.

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15.06.2016
OLG Stuttgart: Einheitlicher Erfüllungsort nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Es handelte sich um einen alltäglichen Fall: Der Kläger hatte einen PKW gekauft. Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Unfallwagen gehandelt hat, dem darüber hinaus noch zahlreiche zugesicherte Eigenschaften fehlten. Der Kläger erklärte daher den Rücktritt vom Vertrag und machte Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend, und zwar bei dem LG Tübingen, in dessen Bezirk er wohnt. Das LG wies die Klage ab, da es sich für örtlich unzuständig hielt. Der Kläger hatte ausdrücklich keinen (Hilfs-)Verweisungsantrag gestellt. Dadurch bekam das OLG Stuttgart auf seine Berufung hin die Gelegenheit, sich ausführlicher zu der Frage der Zuständigkeit bei derartigen Sachverhalten zu äußern. Das OLG (Urt. v. 13.1.2016 – 9 U 183/15) bestätigte die an die Rechtsprechung des BGH angelehnte h. M. zu diesem Problemkomplex:

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14.06.2016
Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Wird ein Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet, kann er von der Landeskasse die Vergütung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Das OLG Celle hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluss vom 07.06.2016 (Az. 2 W 108/16) bestätigt. Danach sei der Rechtsanwalt vergütungsrechtlich so zu stellen, als wenn er irgendwo im Gerichtsbezirk tätig wäre, wobei zu seinen Gunsten von der höchstmöglichen Entfernung auszugehen ist.

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11.06.2016
Dieselbe Angelegenheit bei Versäumnisurteil und Einspruch
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das Verfahren bis zum Erlass eines Versäumnisurteil sowie das Verfahren nach dem Einspruch sind dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) kann der Rechtsanwalt deshalb nur einmal verdienen. Erhält der Rechtsanwalt zunächst bis zum Versäumnisurteil lediglich eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG), so erwächst diese Terminsgebühr bei einem Verhandlungstermin nach dem Einspruch zur 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG). Der Anwalt erhält nicht etwa die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3105) und die 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) nebeneinander.

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11.06.2016
Prüfungspflicht des Notars bei Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach § 2314 I 1, 3 BGB muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten ein notarielles Nachlassverzeichnis erteilen. Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom 25.04.2016 (Az.: 1 BvR 2423/14) auf die bestehende Rechtsprechung hingewiesen, wonach der Notar regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufnehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet sei. Der Notar selbst sei für den Inhalt des notariellen Nachlassverzeichnisses verantwortlich. Ein Verzeichnis, das sich inhaltlich lediglich auf die seitens des Erben vorgelegte Auflistung beschränke und nicht eine eigenständige Feststellung des Notars dazu enthalte, dass weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden und weitere Verbindlichkeiten nicht festzustellen seien, erfülle diese Anforderungen nicht.

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08.06.2016
BGH: Unerlaubter Werbeanruf (B2B) steht nicht einem Vertragsschluss (oder einer Forderung hieraus) entgegen
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 21. 4. 2016 – I ZR 276/14 – Lebens-Kost) mit einem Fall von Telefonwerbung und einem nachfolgenden Vertragsschluss auseinanderzusetzen. Ein Unternehmer wurde von einem anderen Unternehmer telefonisch kontaktiert. In einem ersten Telefonat willigte der Angerufene ein, nochmals kontaktiert zu werden, in einem Folgegespräch wurde dann ein Vertrag geschlossen. Gegen den Zahlungsanspruch aus dem Vertrag wandte der Angerufene nunmehr ein, unzulässigerweise telefonisch belästigt worden zu sein.

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07.06.2016
BGH: Beschwer bei Schmerzensgeld im Wege des unbezifferten Antrages
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Klägerin verlangte von ihrer Krankenversicherung neben materiell-rechtlichem Schadensersatz u. a. Schmerzensgeld wegen einer angeblich zu Unrecht versagter Kostenübernahme. Die Klägerin hatte keinen bezifferten Antrag gestellt, sondern im Klageantrag nur ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt (vgl. § 92 Abs. Nr. 2 ZPO). In der Klagebegründung ließ sie allerdings ausführen, dass dabei ein Betrag in Höhe von 3.000 € nicht unterschritten werden sollte. Nachdem die Klage insgesamt abgewiesen und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wurde, versuchte die Klägerin die Zulässigkeit der Revision herbeizuführen, indem sie eine Beschwer von über 20.000 € begründen wollte, und zwar durch „Aufblasen“ des abgewiesenen Schmerzensgeldes. Dieser Versuch war beim BGH (Beschl. v. 24.3.2016 – III ZR 52/15) erfolglos.

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03.06.2016
BGH: Für Auf-Dach-Photovoltaikanlagen kann 5-jährige Mängelverjährungsfrist anwendbar sein
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hatte der BGH zu prüfen, welche Verjährungsfrist für eine auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage gilt. Der Kläger war der Ansicht, die 5-jährige Frist aus § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB käme zur Anwendung, da es sich um ein Bauwerk im Sinne der Norm handele. Der BGH bejahte dies im vorliegenden Fall:

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30.05.2016
KG Berlin: Fremdsprachige AGB sind unwirksam (Whatsapp-Urteil)
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das KG Berlin (Urteil vom 08.04.2016 Az.: 5 U 156/14) hatte sich in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband mit diversen Gestaltungen des Messengerdienstes Whatsapp auseinanderzusetzen. Neben mangelnden Kontaktmöglichkeiten ("Impressumspflicht") hat sich das KG insbesondere auch mit der Frage auseinandergesetzt, welche Rechtsfolgen fremdsprachige AGB haben können. Das Gericht hat sich gem. § 32 ZPO für zuständig gehalten, wenn auch die Beklagte in Kalifornien ansässig ist.

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30.05.2016
BGH: Fristwahrung durch zu knappe Klageschrift?
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Kläger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entschädigung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. Die dreimonatige Klagefrist (§ 13 Abs. 1 S. 2 StrEG) wollte der Kläger durch folgende Klageschrift wahren, der keine Anlagen beigefügt waren: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.280,27 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.2.2014 an den Kläger zu bezahlen. – Begründung: Der Vorgang wird bei der Beklagten unter dem Aktenzeichen II B 5 – 4220/E/28/2013 geführt. Eine Begründung des Antrags wird in Kürze in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen.“ Später wurde diese „Klageschrift“ nach Fristablauf ergänzt. Der Kläger verlor den Prozess durch alle Instanzen.

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29.05.2016
Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren geplant
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BMJV schlägt in einem veröffentlichten Referentenentwurf die Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen auf zwei Wochen vor. Sachliche Gründe für die bisherigen unterschiedlichen Fristen bestünden nicht.

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23.05.2016
Verfassungswidrige Erhebung einer Gerichtsgebühr für Anhörungsrüge
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Sieht eine Verfassungsordnung die Kostenfreiheit des Verfahrens vor, stellt sich die Frage, ob die Kostenfreiheit auch das Anhörungsrügeverfahren erfasst. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 02.05.2016 - Az.: 2 BvR 1267/15 - die Frage für das Verfahren auf Prüfung der Rehabilitierung nach dem StrRehaG bejaht.

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23.05.2016
Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016
Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016 23. 5. 2016 - Der kostenlose, neutrale und kompetente Newsletter zum gesamten Recht im Tourismus -

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23.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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18.05.2016
BVerfG: "Kein Auftrag" als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 25.04.2016 - Az.: 1 BvR 1255/14 - den Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG abgelehnt.

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14.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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10.05.2016
BGH zur vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: XIII ZR 62/15) hat sich der BGH mit der vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen befasst. Nach Abschluss eines 24-Monats-Vertrages wurde der Beklagte zum Soldaten auf Zeit ernannt, was mit einigen Wohnortwechseln einherging. Den ersten Wohnortwechsel nahm er zum Anlass, den Vertrages außerordentlich zu kündigen.

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10.05.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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09.05.2016
BGH: Verzugsschaden in Gestalt von Anwaltskosten
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Beklagte hatte ein Darlehen in Höhe von 50.000 € bis spätestens zum 31.12.2012 zurückzuzahlen. Er hatte mehrfach angekündigt, diese Frist einzuhalten. Am 31.12.2012 erteilte er seiner Bank den Zahlungsauftrag. Die Darlehenssumme wurde erst am 4.1.2013 auf dem Konto des Klägers gut geschrieben. Der Kläger hatte am 2.1.2013 einen Rechtsanwalt beauftragt. Die insoweit entstandenen Kosten verlangt er vom Beklagten. Das LG hatte die Klage abgewiesen, das OLG ihr stattgegeben. Die zugelassene Revision führte zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils!

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09.05.2016
Zweiter Versuch: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur eAkte in Strafsachen
Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Nun kommt sie also doch noch, die elektronische Akte in Strafsachen. Am 4.5. wurde der Kabinettsentwurf beschlossen, vgl. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/05042016_Elektronische_Akte_.html und http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_elektronische_Akte_in_Strafsachen.pdf

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03.05.2016
Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen
Portrait von Dr. Hans-Willi Laumen
Dr. Hans-Willi Laumen Präsident des AG a.D.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen nach einem Referentenentwurf des Justizministeriums Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen zukünftig erlaubt werden. Zugelassen wird allerdings nur die Übertragung von Urteilsverkündungen von allen obersten Gerichtshöfen des Bundes, also von BGH, BSG, BVerwG, BAG und BFH. Die Urteilsverkündungen des BVerfG dürfen bereits seit 1998 übertragen werden. Die Frage von Fernsehübertragungen aus Gerichtssälen wird schon sehr lange kontrovers diskutiert. Bislang verbietet § 169 Satz 2 GVG solche Übertragungen. Erlaubt sind bisher nur Aufnahmen unmittelbar vor und nach einer Verhandlung und in den Sitzungspausen. Eine vorsichtige Öffnung, beschränkt auf Urteilsverkündungen der Obersten Bundesgerichte, erscheint mir durchaus sachgerecht. Eine weitere Öffnung ist aus meiner Sicht allerdings durchaus problematisch. Dies gilt insbesondere für Strafverfahren, in denen das Persönlichkeitsrecht des jeweiligen Angeklagten höher zu bewerten ist als das Interesse der Öffentlichkeit an einer entsprechenden ausführlichen und unmittelbaren Teilnahme an der Verhandlung. Es ist nun mal ein Unterschied, ob 50 Personen im Sitzungssaal oder Millionen Fernsehzuschauer einen Strafprozess verfolgen. Schon heute führt die Berichterstattung in den Medien zum Teil zu unerfreulichen Ergebnissen. Man denke an den Kachelmann-Prozess, durch den der Wettermann trotz des Freispruches infolge der intensiven Berichterstattung persönlich und beruflich erheblich beschädigt worden ist. Man muss allerdings zugestehen, dass das Ausland in dieser Frage zum Teil erheblich liberaler ist. In Ländern wie den USA oder Südafrika sind Fernsehübertragungen aus dem Gerichtssaal bereits seit langem zulässig, wie die Verfahren gegen O. J. Simpson oder Oskar Pistorius gezeigt haben. Eine andere Frage ist auch, ob bei einem großen Publikumsinteresse, bei denen sich die Gerichtssäle als zu klein erweisen, Übertragungen in andere Räume desselben Gerichts ermöglicht werden sollen, was ich ohne weiteres für zulässig ansehen würde.

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02.05.2016
Kommt beA am 29.9. trotz Gegenwind?
Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und mit ihm des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs läuft - wie zu erwarten - nicht ganz störungsfrei. Ursprünglich sah das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkerkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (ejustice-Gesetz) vor, dass ab 1.1.2016 allen zugelassenen Anwälte durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt wird, § 31a BRAO.

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