Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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10.05.2016

"DHV - Die Berufsgewerkschaft" ist tariffähig

LAG Hamburg 4.5.2016, 5 TaBV 8/15

Die Berufsgewerkschaft DHV hat ein Tariffähigkeitsverfahren vor dem LAG Hamburg gewonnen. Das berichtet die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung. Das Gericht habe entschieden, dass das Tariffähigkeitsverfahren gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit verstoße.

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10.05.2016

Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Professor Dr. Thomas Dieterich verstorben

Der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich ist am 6.5.2016 im Alter von 81 Jahren verstorben. Dieterich hatte das Präsidentenamt 1994 übernommen und die Errichtung des Neubaus des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt begleitet sowie den Umzug des Gerichts von Kassel nach Erfurt vorbereitet. Als Vorsitzender Richter des Ersten und - zuvor - des Dritten Senats prägte er in maßgeblicher Weise die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung.

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09.05.2016

Betriebsbedingte Kündigungen: Arbeitgeber müssen trotz "freier Unternehmerentscheidung" Mindestanforderungen erfüllen

ArbG Berlin 24.3.2016, 28 Ca 283/16

Die im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu berücksichtigende "freie Unternehmerentscheidung" entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, die Existenz einer entsprechenden Entschlussfassung als überprüfbaren Lebensvorgang zu beschreiben und notfalls nachzuweisen.

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04.05.2016

Bundeskabinett beschließt Reform des Mutterschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 4.5.2016 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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04.05.2016

Pädagogische Mitarbeiter einer Frühförderstelle sind keine Selbstständigen

SG Dortmund 11.3.2016, S 34 R 2052/12

Wer als pädagogische Mitarbeiter einer Frühförderstelle Fördereinheiten für behinderte Kinder durchführt, ist regelmäßig keine selbstständige Honorarkraft, sondern unterliegt als abhängig Beschäftigter der Sozialversicherungspflicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit nach Maßgabe der inhaltlichen Konzepte und organisatorischen Vorgaben der Einrichtung durchzuführen ist, die Frühförderstelle die Räumlichkeiten und alle Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und der Mitarbeiter eng in die Arbeitsorganisation der Frühförderstelle eingebunden ist.

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03.05.2016

EU-Rechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gilt auch zwischen Privaten

EuGH 19.4.2016, Rs. C-441/14

Das durch die Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) konkretisierte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters findet auch in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen Anwendung. Verstößt eine nationale Rechtsvorschrift gegen dieses Verbot, ist sie entweder richtlinienkonform auszulegen oder, falls dies unmöglich ist, unangewendet zu lassen.

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03.05.2016

Umkleidezeit gehört bei stark verschmutzter Arbeitskleidung zur Arbeitszeit

Hessisches LAG 23.11.2015, 16 Sa 494/15

Umkleidezeiten gehören zwar grds. nur dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung im Betrieb an- und ausziehen müssen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch auch zuhause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist; auch dann ist das Tragen der Kleidung auf dem Weg zur Arbeit unzumutbar.

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02.05.2016

OP-Schwester ist keine Selbstständige

Eine OP-Schwester ist regelmäßig auch dann eine abhängig Beschäftigte, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, wenn sie aufgrund eines "Dienstvertrags" als "freie Mitarbeiterin" für ein Krankenhaus tätig wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keinen Einfluss darauf hat, wann die Operationen durchgeführt werden, rein äußerlich von angestellten OP-Schwestern nicht zu unterschieden ist und auch kein besonderes unternehmerisches Risiko trägt.

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02.05.2016

Neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk (+ Übersicht über alle Branchenmindestlöhne)

Der Mindestlohn für die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1.5.2016 von 10,50 Euro auf 10,70 Euro pro Stunde gestiegen. Eine zweite Erhöhung auf 11,00 Euro pro Stunde erfolgt zum 1.5.2017. Das ergibt sich aus der neuen Mindestlohnverordnung für die Branche, die das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018.

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25.04.2016

Stundenlohn von 3,40 Euro ist sittenwidrig

LAG Berlin-Brandenburg 20.4.2016, 15 Sa 2258/15

Eine vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) getroffene Vergütungsvereinbarung, wonach der Stundenlohn des Arbeitnehmers 3,40 Euro beträgt, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Bei einer derart niedrigen Vergütung handelt es sich um einen "Hungerlohn", da der Arbeitnehmer von dem erzielten Gehalt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht leben könnte. An die Stelle der sittenwidrigen Vergütung tritt in einem solchen Fall die für die Tätigkeit in der jeweiligen Region übliche Vergütung.

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