Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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14.02.2017

Neue Themenseite zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ein Geleitwort von Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau vom 14.2.2017

Das geplante "Betriebsrentenstärkungsgesetz" hat seinen Namen verdient. Ausgelöst durch die Öffnung des BetrAVG für reine Beitragszusagen sieht es auch für die bisherigen Zusagearten zahlreiche Verbesserungen vor. So soll die betriebliche als zweite Säule der Altersversorgung tragfähig bleiben.

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13.02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat verlangt nur kleinere Änderungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

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10.02.2017

bAV-Experten begrüßen den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebilligt hat, dürfte das Gesetz Anfang März bereits in die parlamentarische Beratung gelangen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Rechtsanwälte des Eberbacher Kreises, eines Zusammenschlusses von rechts- und wirtschaftsberatenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (baV), begrüßen die Gesetzesinitiative. Um das Ziel der Reform, nämlich eine stärkere Verbreitung der baV, zu erreichen, seien aber noch Nachbesserungen nötig.

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10.02.2017

Generelles Kopftuch-Verbot an Berliner Schulen unzulässig - Abgelehnte Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung

LAG Berlin-Brandenburg 9.2.2017, 14 Sa 1038/16

Bewerberinnen um eine Lehrerstelle in Berlin haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG, wenn ihre Bewerbung nur deshalb abgelehnt wird, weil sie ein muslimisches Kopftuch tragen. Das Kopftuch-Verbot im Berliner Neutralitätsgesetz muss nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend einschränkend ausgelegt werden, dass es nicht generell gilt, sondern nur beim Vorliegen einer konkreten Gefährdung.

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06.02.2017

Vizepräsident des BAG Dr. Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

Der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Dr. Rudi Müller-Glöge ist mit Ablauf des 31.1.2017 in den Ruhestand getreten. Er leitete seit 2001 den insbesondere für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz zuständigen Fünften Senat des BAG.

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06.02.2017

Dr. Ronny Heinkel zum neuen Richter am BAG ernannt

Dr. Ronny Heinkel ist mit Wirkung zum 1.2.2017 zum Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) ernannt worden. Er wird zunächst dem insbesondere für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senat angehören.

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03.02.2017

Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: Februar 2017)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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02.02.2017

Entgeltdiskriminierung: Frauen haben keinen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen

ArbG Berlin 1.2.2017, 56 Ca 5356/15

Frauen, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten, haben nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber über die Vergütung vergleichbarer männlicher Kollegen. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ist eine Entgeltdiskriminierung dargelegt, besteht allerdings ein Entschädigungsanspruch aus dem AGG. Der Anspruch scheidet aber aus, wenn eine freie Mitarbeiterin eine Entgeltdiskriminierung gegenüber fest angestellten männlichen Mitarbeitern geltend macht, da es insoweit an einer Vergleichbarkeit fehlt.

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30.01.2017

Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern indiziert nicht ohne weiteres eine Diskriminierung

BAG 26.1.2017, 8 AZR 736/15

Entspricht ein Arbeitgeber allen Wünschen seiner Mitarbeiter nach einer Aufstockung der Arbeitszeit und nimmt hiervon lediglich einen gerade neu eingestellten und einen behinderten Arbeitnehmer aus, so lässt dies nur dann eine Diskriminierung des behinderten Arbeitnehmers vermuten, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass die Behinderung ursächlich für die Benachteiligung war; die bloße "Möglichkeit" einer Ursächlichkeit reicht insoweit nicht aus.

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27.01.2017

Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen beim Massenentlassungsschutz nicht benachteiligt werden - Erweiterung des Entlassungsbegriffs

BAG 26.1.2017, 6 AZR 442/16

Unter einer "Entlassung" i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG, die innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen muss, ist zwar grds. die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen. Sind aber Arbeitnehmer in Elternzeit von der Kündigungswelle betroffen, reicht es für eine "Entlassung" auch aus, wenn der Arbeitgeber innerhalb des 30-Tage-Zeitraums den insoweit notwendigen Antrag auf Zustimmung der zuständigen Behörde zur Kündigung gestellt hat. Das folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 8.6.2016, an den der Sechste Senat des BAG gebunden ist.

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