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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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14.05.2017
Wirtschaftliches Eigentum bei der Wertpapierleihe
Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Das FG Niedersachsen hat mit Datum v. 17.11.2016 (6 K 230/15, ErbStB 2017, 133) zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums bei der Wertpapierleihe entschieden. Demnach verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an verliehenen Aktien ausnahmsweise beim Verleiher, wenn die zu beurteilenden Wertpapiergeschäfte nicht darauf angelegt waren, dem Entleiher im wirtschaftlichen Sinne die Erträge aus den „verliehenen“ Aktien zukommen zu lassen.

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10.05.2017
Verträgt das Kindeswohl in sozialen Netzwerken veröffentlichte Kinderfotos? (AG Stolzenau v. 28.3.2017 – 5 F 11/17 SO)
Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

In der anwaltlichen Beratungspraxis mehren sich die Beschwerden, dass seitens eines Elternteils Fotos eines gemeinsamen Kindes in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Der Aufforderung, diese Fotos zu löschen, wird häufig mit dem Hinweis begegnet, dass sie ohnehin nicht für jeden Nutzer einsehbar seien, sondern nur dem hierzu erlaubten Personenkreis. Diese Argumentation greift zu kurz. Natürlich geht es zunächst um den Schutz eines Kindes vor Straftätern. Diese können durchaus jedoch auch aus dem familiären Umfeld stammen bzw. es zeigt sich immer wieder, dass auch mit dem Auseinanderbrechen persönlicher Bindungen oder Beziehungen bislang beachtete Grenzen überschritten und „Freunde“ eines sozialen Netzwerks ebenso schnell zu Feinden werden können. Darüber hinausgehend darf auch nicht verkannt werden, dass Fotos, die einen Säugling oder ein Kleinkind zeigen, auch dann im Netz verbleiben, wenn dieses Kind seine eigenen sozialen Kontakte aufgebaut hat und zu einem späteren Zeitpunkt mit diesen ihm dann möglicherweise unangenehmen Bildern aus Kindertagen konfrontiert und bloßgestellt werden kann.

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09.05.2017
Schönheitsreparaturen: Das Ende aller Abwälzung?
Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Die 67. Kammer des LG Berlin hat am 9.3.2017 ein ziemlich aufsehenerregendes Urteil gesprochen (67 S 7/17). Leitsatz:

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05.05.2017
Schwurgericht des LG München I ohne Geschäftsverteilungsplan
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

§ 21g GVG regelt, dass innerhalb eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter zu verteilen sind. Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung das Jährlichkeitsprinzip, nach dem die Regelung der Geschäftsverteilung mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ohne weiteres außer Kraft tritt.

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04.05.2017
Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zum MitbestG
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Generalanwalt schlägt dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 4.5.2017 (Rs. C-566/15) vor, dass Art. 18 und 45 AEUV den Regelungen des deutschen MitbestG nicht entgegenstehen, nach denen nur Arbeitnehmer, die bei in Deutschland ansässigen Betrieben einer Gesellschaft oder eines Konzerns beschäftigt sind, bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

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02.05.2017
Karge Worte des Sparsamen – Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde zu § 17 VersAusglG nicht an (BVerfG v. 9.3.2017 – 1 BvR 963/16)
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ein Bild von Paul Klee ist betitelt: „Karge Worte des Sparsamen“. Es zeigt einen intelligenten Flaschenkopf mit hellwachen Augen und einem im Verhältnis dazu deutlich zu kleinen, verschlossenem Mund. Der Bildtitel erscheint als „Krg Wrt Sp.“ in Buchstaben im Bild.

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02.05.2017
Ein Segelboot für den Chef
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es gibt Momente, da fragt man sich, ob es wahr ist. So konnte man jetzt den Medien entnehmen, dass anlässlich des bevorstehenden Abschieds des Direktors der Tate Gallery in London, die Belegschaft gebeten worden war, Geld für ein Abschiedsgeschenk zu geben. Was sollte dieser erhalten: ein Segelboot! Es setzte nun ein Sturm der Entrüstung in der Belegschaft ein, in dessen Verlauf auf schlechte Bezahlung, die Einstellung von Arbeitnehmern über Drittanbieter, erhebliche Belastungen der Belegschaft etc. verwiesen wurde.

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02.05.2017
Arbeitnehmer in Sozialen Medien – Was Arbeitgeber bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis beachten sollten
Portrait von Philipp Weinmann
Philipp Weinmann

Die Nutzung Sozialer Medien ist zu einem festen Bestandteil der heutigen Gesellschaft geworden und längst auch in der Arbeitswelt angekommen. Arbeitgeber fragen sich daher zunehmend, wie das Verhalten des Arbeitnehmers in Sozialen Medien bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, denn sie sehen sich oft mit Gefahren wie Imageschäden, strafrechtlichen Folgen oder wirtschaftlichen Schäden konfrontiert.

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28.04.2017
LG Ulm: Kein virtuelles Hausrecht für Webshops
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein "virtuelles Hausverbot", da es in der Vergangenheit zu einem unerwünschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte befürchtet wurden.

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28.04.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

GbR als Verbraucher Urteil vom 30. März 2017  – VII ZR 269/16

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27.04.2017
Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001 in Verbindung mit Art. 16 der GR-Charta dahin auszulegen ist, dass eine zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag privatautonom vereinbarte dynamische Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nicht nur nach einem zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Kollektivvertrag, sondern nach dem Kollektivvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung einschließlich der ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträge richtet, auch nach einem Betriebsübergang fortgilt,  sofern das nationale Recht für den Erwerber eines Betriebes sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten vorsieht. Dass das deutsche Arbeitsrecht solche Möglichkeiten vorsieht, ergibt sich aus Sicht des EuGH bereits aus der Vorlageentscheidung und insbesondere aus dem Wortlaut der Vorlagefragen selbst (EuGH vom  27.4.2017 - C-680/15 und C-681/15).

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26.04.2017
LAG Bremen legt § 41 Satz 3 SGB VI dem EuGH vor
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zum 1.7.2014 hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 41 Satz 3 SGB VI gestattet, eine „mehrfache“ Befristung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze hinaus und das auch noch beliebig kurz zu vereinbaren. Das LAG Bremen hat die Frage, ob dies europarechtlich zulässig ist, mit seinem Beschluss vom 23.11.2016 – 3 Sa 78/16 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Diskussion um die europarechtliche Rechtfertigung der von Anfang an umstrittenen Norm (zum Meinungsstand Grimm, ArbRB 2015, 92, 93) wird nun durch den EuGH befördert werden.

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25.04.2017
Personalverwaltung in der Cloud
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine plastische Beschreibung in der FAZ zu den aktuellen Möglichkeiten der Personaldatenverwaltung in der Cloud und den Softwarelösungen US-amerikanischer Anbieter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Auf mit den Personaldaten zu Workday in die USA, sorry nach Dublin. Zu den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte bei Cloud-Anwendungen und zum EU-US-Privacy-Shield: Tschöpe/Grimm, 10. Aufl 2017, Teil 6 F, Rz. 59f; 67ff. insb. 71f.

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24.04.2017
Keine Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Überschuldung des Nachlasses bei „spekulativer“ Annahme (zu OLG Düsseldorf v. 17.10.2016 – I-3 Wx 155/15)
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

Die Entscheidung, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, ist nicht immer einfach zu treffen. Insbesondere wenn die Erben nur oberflächlichen Kontakt zum Erblasser hatten oder der Erblasser sie schlicht nicht über seine Finanzen informiert hat, kaufen sie mit der Annahme der Erbschaft „die Katze im Sack“. Das Gesetz erleichtert die Entscheidung für die Erben kaum. Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist mit sechs Wochen ab Kenntnis von dem Tod des Erblassers bzw. seiner letztwilligen Verfügung extrem kurz. Wird die Erbschaft nicht innerhalb dieser Frist ausgeschlagen, gilt sie als angenommen. Innerhalb dieser kurzen Zeit ist es aber meist nicht möglich, sich ein vollständiges Bild von dem Nachlass zu machen. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass die Banken und Versicherungen den Erben die Auskunft verweigern, wenn sie keinen Erbschein vorlegen können oder nicht zufälligerweise über eine Vollmacht des Erblassers verfügen. Einen Erbschein können die Erben wiederum erst nach Annahme der Erbschaft erhalten. Durchaus nicht selten stellen die Erben daher erst nach der Annahme der Erbschaft fest, dass der Nachlass überschuldet ist, und wollen die Erbschaft wieder loswerden, zumal sie als Erben grundsätzlich auch mit ihrem persönlichen Vermögen für die Nachlassschulden haften. Eine einmal angenommene Erbschaft wieder loszuwerden ist allerdings nicht ganz einfach.

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24.04.2017
Streitwert im Verfahren nach § 283a ZPO
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Beantragt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten im Rahmen eines Hauptsacheklageverfahrens zugleich eine Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO, erhält der Anwalt für diese Tätigkeit keine zusätzlichen Gebühren über die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach dem Wert des Klageverfahrens hinaus (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG). Es ist nicht etwa dem Wert des Klageverfahrens noch ein Wert des Sicherungsanordnungsverfahrens hinzuzuaddieren. Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Sicherungsanordnung erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG. Es handelt sich um einen anderen Rechtszug. Das OLG Dresden hält für das Beschwerdeverfahren einen Wert in Höhe von 50 % der verlangten Sicherheit für gerechtfertigt, weil die Anordnung nach § 283a ZPO dem einstweiligen Rechtsschutz zuzuordnen ist und es lediglich um die Sicherheit gegen eine Ausfallgefahr geht. Im Einzelfall (z.B. Uneinbringlichkeit) könne auch ein höherer Wert gegeben sein (vgl. zum Ganzen den Beschluss des OLG Dresden v. 8.1.2016 - 5 W 1212/15).

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24.04.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

"Blindes" Unterschreiben eines Zeichnungsscheins Urteil vom 23. März 2017  – III ZR 93/16

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23.04.2017
Zwetschgenpflücken im Garten der Seniorchefin
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

V war seit April 1999 als Hausmeister und Lagerarbeiter bei der B GmbH in O beschäftigt. Schriftliche Vereinbarungen hierüber gab es nicht. Er war als Hausmeister für Arbeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung des Betriebsgeländes und des Betriebsgebäudes zuständig und übte auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerhaltung aus. Darüber hinaus arbeitete er hin und wieder auch im privaten Haus und im Garten des früheren Inhabers der B GmbH, Herrn B und dessen Ehefrau. Als er eines Tages in diesem privaten Garten der Seniorchefin Frau B sich auf einer Leiter in zwei bis drei Metern Höhe befand, um für sie Zwetschgen pflücken, brach der Ast ab, an welchem die Leiter anlehnte.

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21.04.2017
Wenn der Hund kratzt, wird’s teuer - Gericht empfiehlt Hundesocken
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Nach Auszug des Mieters wurden teilweise bis zu 10 cm lange Kratzer im Parkettboden festgestellt. Verursacher war der vom Mieter gehaltene Labrador. Zwar war individualvertraglich dessen Haltung gestattet. Aber der Mietvertrag enthielt auch noch den Passus, dass „der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden haftet.“

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18.04.2017
FG Münster: Nachversteuerung bei unentgeltlicher Übertragung auf Stiftung
Portrait von Karl-Heinz Günther
Karl-Heinz Günther Dipl.-Finw.

Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.1.2017 (Az. 4 K 56/16 F) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen auslöst. Streitig war, ob die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung einen Nachversteuerungstatbestand nach § 34a EStG auslöst.

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15.04.2017
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der VGH München hat noch einmal klargestellt, dass eine Festsetzung des Streitwerts nur erfolgt, wenn sich die in Betracht kommende Gerichtsgebühr nach einem Streitwert richtet (Beschluss v 24.02.2017, Az: M 5 V 16.5324). Insofern kommt eine Streitwertfestsetzung nicht in Betracht, wenn keine Gerichtsgebühren entstehen oder wenn die Gerichtsgebühr nur in Höhe eines Festbetrages entsteht.

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13.04.2017
Wahrung der Vollziehungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 des § 929 ZPO sind für die Praxis des einstweiligen Verfügungsverfahrens sehr bedeutungsvoll und für den Rechtsanwalt, der den Gläubiger/Antragsteller/Verfügungskläger vertritt, sehr regressträchtig.

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12.04.2017
BGH: Kein Anspruch gegen Anschlussinhaber, wenn Kind Zahlungen per Handy durchführt
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung lehnt der BGH (Urt. v. 6.4.2017 - III ZR 368/16) einen Zahlungsanspruch gegen einen Verbraucher ab, mit dessen Telefon ein 13-jähriges Kind über 0900-Premiumrufnummern Zahlungen für ein Onlinespiel durchgeführt wurden.

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11.04.2017
NetzDG: Wann engagiert sich Facebook endlich lautstark für die Meinungsfreiheit?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) hat Bewegung in die Debatte um „Hate Speech“ gebracht (zu den Möglichkeiten für Netzwerk-Betreiber, ohne NetzDG durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, siehe Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.). Es geht um die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und der Kommunikationsfreiheit. Und es geht um Facebook. Zeit, dass sich Facebook stärker als bisher für die freie Kommunikation stark macht.

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11.04.2017
Nun schätzt mal schön - Der Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung (BGH v. 8.3.2017 – XII ZB 697/13)
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Rechtzeitig vor Ostern sorgt der BGH für Unruhe bei den Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes und kippt einen zentralen Bestandteil ihres Berechnungsmodells: die geschlechtsspezifische Versorgungsbegründung im Versorgungsausgleich. Damit sind fast alle Auskünfte der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes und der VBL, die nach dem 31.12.2012 erteilt wurden, als Grundlage für den Versorgungsausgleich Makulatur.

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10.04.2017
BGH: Fremde Bewertungen können solche des Portablbetreibers werden
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Plattformbetreiber haften für fremde Meinungsäußerungen nur beschränkt. Rechtsprechung und Literatur haben ein ausgewogenes System entwickelt, das einerseits die Rechte des Bewerteten, andererseits aber auch die Meinungsfreiheit der Bewertenden wahrt.

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10.04.2017
Gibt es einen Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats aus § 30 Abs. 1 EBRG?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Seit längerem wird diskutiert, ob es einen Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats gibt, wenn dessen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (kraft Gesetzes nach §§ 29 - 31 EBRG) verletzt werden. Nachdem 2011 das LAG Köln (v. 8.9.2011 - 13 Ta 267/11) einen solchen Anspruch abgelehnt hatte, liegt ein zweites Urteil eines LAG vor. Auch das LAG Baden-Württemberg lehnt in seinem Beschl. v. 12.10.2015 – 9 TaBV 2/15 einen Unterlassungsanspruch aus § 30 Abs. 1 EBRG ab.

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10.04.2017
Dum spiro, spero!
Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Ich beschäftige mich hier und da mit dem Wohnungseigentumsrecht – etwa seit 20 Jahren. Am Anfang wusste ich nichts – und fällte dennoch Beschlüsse (es galt das FGG). Es wird das eine oder andere "Produkt" geben, für das ich mich schämen muss. Seitdem habe ich zwar ein wenig gelernt. Ich weiß aber wohl besser als viele andere, wie wenig ich weiß.

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07.04.2017
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Gesonderte Entscheidung über Wiedereinsetzungsgesuch Beschluss vom 1. März 2017  – XII ZB 448/16

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07.04.2017
BGH: Eltern müssen Namen der rechtsverletzenden Kinder nennen
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In Filesharingfällen besteht zunächst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber zugleich auch Verletzer der fremden Urheberrechte ist. Es ist Aufgabe des Anschlussinhabers im Rahmen de sekundären Darlegungslast, diese Vermutung zu erschüttern.

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05.04.2017
Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird.
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)" beschlossen. Die Betreiber größerer sozialer Netzwerke sollen durch diesen NetzDG-RegE dazu verpflichtet werden, Beiträge innerhalb von 24 Stunden bzw. 7 Tagen zu löschen, wenn die Beiträge den objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen. Dabei hat man es vor allem auf "Hate Speech" und "Fake News" abgesehen (BMJV, "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", PM v. 5.4.2017). Die gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten für Betreiber sozialer Netzwerke, durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, erörtern ausführlich Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.).

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