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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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02.05.2016
Kommt beA am 29.9. trotz Gegenwind?
Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und mit ihm des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs läuft - wie zu erwarten - nicht ganz störungsfrei. Ursprünglich sah das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkerkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 (ejustice-Gesetz) vor, dass ab 1.1.2016 allen zugelassenen Anwälte durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung gestellt wird, § 31a BRAO.

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01.05.2016
DSGVO: Was wird aus den Verfahrensverzeichnissen?
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, Juni 2016).

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29.04.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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28.04.2016
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz - Referentenentwurf liegt vor
Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der Referentenentwurf (mit Begründung 50 Seiten) hat sich vier Themenschwerpunkte vorgenommen:

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28.04.2016
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz - Referentenentwurf liegt vor
Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der Referentenentwurf (mit Begründung 50 Seiten) hat sich vier Themenschwerpunkte vorgenommen:

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25.04.2016
BGH: Diebstahl von eingelagerter Einbauküche berechtigt nicht zur Mietminderung
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH mit einer exotischen Fallgestaltung auseinanderzusetzen. Eine Mieterin hatte eine Wohnung mit Einbauküche gemietet, für die auch eine monatliche Mietzahlung zu leisten war. Während der Vertragslaufzeit fragte die Mieterin an, ob sie die Küche abbauen und eine eigene Küche einbauen dürfte, was ihr unter der Bedingung erlaubt wurde, dass die alte Küche sicher einzulagern sei. Hiernach kam es zum Diebstahl der Küche, für die der Vermieter eine Versicherungszahlung erhielt. Die Mieterin war nun jedoch der Ansicht, dass sie den auf die Küche entfallenden Anteil der monatlichen Miete nicht mehr zahlen müsste, da die eingelagerte Küche gestohlen und trotz Zahlung durch eine Versicherung nicht ersetzt wurde.

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22.04.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitzsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. In Anknüpfung an diese sog. Montagspost berichtet der Montagsblog wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH.

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21.04.2016
Zulässigkeit von Amalganfüllungen
Portrait von Dr. Hans-Willi Laumen
Dr. Hans-Willi Laumen Präsident des AG a.D.

Das OLG Hamm hat in einem Urteil vom 4.3.2016 - 26 U 16/15 festgestellt, dass die Versorgung von Patienten mit Amalgamfüllungen grundsätzlich unbedenklich ist. Dies gelte zum einen für die Verwendung von Amalgam bei Zahnfüllungen, zum anderen sei auch der Verbleib von Amalgamresten bei dem Aufbau von neuen Goldkronen unbedenklich. Denkbar sei zwar ausnahmsweise eine Amalgamallergie bei einem Patienten. Eine derartige allergische Reaktion zeige sich aber sofort und nicht - wie im vorliegenden Fall geltend gemacht - nach Jahr und Tag. Das Urteil stimmt im Ergebnis überein mit einem Urteil des OLG Köln aus dem Jahre 2013 (21.10.2013 - 5 U 155/12, MedR 2015, 110), in dem detailliert auf die vorliegenden wissenschaftlichen Aussagen eingegangen wird. Danach stehen sowohl der Verwendung als auch der nachträglichen Entfernung von Amalgamfüllungen keinerlei Bedenken entgegen. Ferner hat auch der wissenschaftliche Beratungsausschuss für Gesundheits- und Umweltrisiken der Europäischen Kommission im Jahre 2014 bekannt gegeben, dass die Gesundheits- und Umweltgefährdung durch das in zahnärztlichem Amalgam enthaltene Quecksilber vergleichsweise gering sei.

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21.04.2016
Abschaffung von § 522 ZPO ?
Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vorgeschlagen, den Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ersatzlos abzuschaffen (BT-Drucksache 18/7359). Begründet wurde dies mit einer trotz der Reform 2011 immer noch erheblichen uneinheitlichen Anwendungspraxis der Regelung. Dadurch komme es einerseits zu einer Mehrbelastung der Berufungsgerichte. Andererseits würden die Gerichte jedoch auch entlastet, da der Vorbereitungsaufwand für den einstimmigen Zurückweisungsbeschluss sowie für den vorgeschalteten Hinweisbeschluss entfalle.

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20.04.2016
Gutachten zum "Sozialpartnermodell Betriebsrente"
Portrait von Marco Arteaga
Marco Arteaga

Anfang 2015 stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seinen Vorschlag für eine weitreichende Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vor. Dieses sog. "Sozialpartnermodell Betriebsrente" zielte darauf, mit Hilfe allgemeinverbindlicher Tarifverträge und neu zu gründender Branchen-Pensionskassen und -fonds rasch einen flächendeckenden Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu erreichen. Den Arbeitgebern sollte im Gegenzug eine umfassende Möglichkeit zur Beschränkung ihrer Zahlungsverpflichtungen auf die entsprechenden Versorgungsbeiträge ("reine Beitragszusage") eingeräumt werden. Das Prinzip sollte für die Arbeitgeber lauten: "Pay and forget".

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18.04.2016
Schöner Schein – Oder der erbschaftsteuerliche Wert von Gegenleistungen
Portrait von Prof. Dr. Manzur Esskandari
Prof. Dr. Manzur Esskandari RA/FAStR/FAArbR/FAStrafR

Nach § 7 Abs. 3 ErbStG werden Gegenleistungen, die nicht in Geld veranschlagt werden können, bei der Feststellung, ob eine Bereicherung vorliegt, nicht berücksichtigt.

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15.04.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. In Anknüpfung an diese sog. Montagspost berichtet der Montagsblog wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH.

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14.04.2016
Zur Zukunft des internationalen Datenaustauschs im Schnittfeld von Sicherheits- und Datenschutzrecht
Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 13.4. hat die sog. Art. 29-Gruppe (Beratungsgremium gem. Art. 29 der Richtlinie 95/46 vom 24.10.1995, ABL L 281 S. 31ff v. 23.11.1995) zu dem von der EU-Kommission am 29.2.2016 veröffentlichtem Entwurf für ein neues Safe Harbour Abkommen, genannt „EU-US Privacy Shield“, Stellung genommen (Stellungnahme der Art. 29-Gruppe v. 13.4.2016).

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13.04.2016
Böhmermann: Beleidigung, Rassismus und Hate Speech im Gewand der Satire
Portrait von Niko Härting
Niko Härting

"Am liebsten mag er Ziegen ficken": Eine solche Äußerung ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Art. 5 GG schützt zwar auch überzogene und überspitzte Äußerungen. Und natürlich ist auch Satire geschützt, nicht jedoch die "Formalbeleidigung".

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13.04.2016
Der rechtlose Wohnungseigentümer
Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum. So lautet die nahezu gebetsmühlenartige Aussage der Rechtsprechung und der Literatur zum Wesen des Wohnungseigentums. Allerdings haben die einzelnen Wohnungseigentümer immer weniger zu sagen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einzelne Dinge per Beschluss an sich gezogen hat. Dies betrifft sowohl den bordellartigen Betrieb in der Nachbarwohnung (BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) als auch das Anbringen von Rauchwarnmeldern, wenn dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 8.3.2013 – V ZR 238/11). Gegen Abstandsflächenverstöße, die „nur“ das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, kann sich der einzelne Wohnungseigentümer, auch wenn er faktisch wegen der Lage seiner Einheit allein davon betroffen ist, nicht wenden (OVG Münster, Beschl. 15.7.2015 – 7 B 478/15). Bleibt die Gemeinschaft untätig, muss er in sämtlichen Fällen zunächst die anderen Wohnungseigentümer verklagen, damit diese in seinem Sinne entscheiden. Tun sie dies nicht, muss er den betreffenden Beschluss anfechten. Derjenige Wohnungseigentümer, der nicht zufällig auch Jurist ist, wird dies nicht ständig tun. Insofern wird die Position des Wohnungseigentümers als echter Eigentümer durch die zunehmenden Kompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft systematisch eingeschränkt. Wohnungseigentum, das gerade dem Normalbürger den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen sollte, wird dadurch faktisch zum Eigentum 2. Klasse.

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13.04.2016
Der rechtlose Wohnungseigentümer
Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Wohnungseigentum ist echtes Eigentum. So lautet die nahezu gebetsmühlenartige Aussage der Rechtsprechung und der Literatur zum Wesen des Wohnungseigentums. Allerdings haben die einzelnen Wohnungseigentümer immer weniger zu sagen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft einzelne Dinge per Beschluss an sich gezogen hat. Dies betrifft sowohl den bordellartigen Betrieb in der Nachbarwohnung (BGH, Urt. v. 5.12.2014 – V ZR 5/14) als auch das Anbringen von Rauchwarnmeldern, wenn dies öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist (BGH, Urt. v. 8.3.2013 – V ZR 238/11). Gegen Abstandsflächenverstöße, die „nur“ das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, kann sich der einzelne Wohnungseigentümer, auch wenn er faktisch wegen der Lage seiner Einheit allein davon betroffen ist, nicht wenden (OVG Münster, Beschl. 15.7.2015 – 7 B 478/15). Bleibt die Gemeinschaft untätig, muss er in sämtlichen Fällen zunächst die anderen Wohnungseigentümer verklagen, damit diese in seinem Sinne entscheiden. Tun sie dies nicht, muss er den betreffenden Beschluss anfechten. Derjenige Wohnungseigentümer, der nicht zufällig auch Jurist ist, wird dies nicht ständig tun. Insofern wird die Position des Wohnungseigentümers als echter Eigentümer durch die zunehmenden Kompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft systematisch eingeschränkt. Wohnungseigentum, das gerade dem Normalbürger den Erwerb eines Eigenheims ermöglichen sollte, wird dadurch faktisch zum Eigentum 2. Klasse.

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12.04.2016
Kindesunterhalt bei Wechselmodell oder deutlich erweitertem Umgang
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

Alle Eltern sind ihren Kindern zu Unterhalt verpflichtet. In intakten Familien ist dies eine Selbstverständlichkeit und stellt somit kein rechtliches Problem dar. Nach einer Trennung der Eltern kommt es bezüglich des Kindesunterhalts jedoch häufig zu Streit. Das Gesetz sieht hierzu vor, dass derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nach einer Trennung der Eltern ihren Lebensmittelpunkt haben, von dem anderen Elternteil Barunterhalt verlangen kann (§ 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB). Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung in diesen Fällen hingegen bereits durch die tatsächliche "Pflege und Erziehung" (§ 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB).

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12.04.2016
Berufung: Fristbeginn für Urteile nach Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Vorschrift des § 317 ZPO (Amtliche Überschrift: Urteilszustellung und –ausfertigung) wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786 ff.) geändert. Nach § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO sind seitdem die Urteile den Parteien von Amts wegen nicht mehr in Ausfertigung, sondern nur noch in Abschrift zuzustellen. Die früher erforderliche Zustellung einer Ausfertigung erfolgt gemäß § 317 Abs. 2 S. 1 ZPO nur noch auf Antrag. Gemäß § 169 Abs. 2 S. 1 ZPO wird das zuzustellende Schriftstücke von der Geschäftsstelle (nur) beglaubigt (nicht mehr ausgefertigt!). Die in der Praxis Tätigen werden diesen Unterschied voraussichtlich schon bemerkt haben!

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12.04.2016
BGH: Konkludenter Verzicht auf einen Beweisantritt
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer kürzeren Entscheidung (Beschl. v. 4.2.2015 - IX ZR 133/15) hat der BGH folgendes ausgeführt: „Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht darin erblickt werden, dass das Berufungsgericht den von dem Kläger zum Nachweis der geltend gemachten Mängel benannten Zeugen F. M. nicht gehört hat. Der Kläger hat auf die Vernehmung des Zeugen konkludent verzichtet. Ein Verzicht auf einen Zeugen kann darin gesehen werden, dass die Partei, welche noch nicht vernommene Zeugen benannt hat, nach durchgeführter Beweisaufnahme ihren Beweisantrag nicht wiederholt. Die Schlussfolgerung eines Verzichts ist jedenfalls dann berechtigt, wenn die Partei aus dem Prozessverlauf erkennen konnte, dass das Gericht - wie hier das Berufungsgericht nach der Vernehmung der Zeugin H. und dem anschließenden Hinweis auf die voraussichtliche Erfolglosigkeit der Berufung - mit der bisher durchgeführten Beweisaufnahme seine Aufklärungstätigkeit als erschöpft angesehen hat...“

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11.04.2016
Zugang von Kündigungsschreiben und Treu und Glauben
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Diskussionen um Zugangsfragen im Blog vom 06.04.2016 hat mich noch weiter mit der Frage befasst, wann eine (unberechtigte) Annahmeverweigerung eines Kündigungsschreibens nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Zugang fingieren lassen kann. Dazu sind zwei neuere Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin und des LAG Hamburg sehr instruktiv.

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09.04.2016
Das Gefühl von Freiheit und Abenteuer – aber immer gut geschützt ?!
Portrait von Dr. Adolf Rebler
Dr. Adolf Rebler Oberregierungsrat

Alle Jahre wieder … beginnt nach Ostern die Motorradsaison. Motorradfahren macht Spaß. Doch es ist nicht ungefährlich. Aber im Rausch von „Freiheit und Abenteuer“ denkt keiner an einen Unfall und die möglichen Folgen. Den Wind um die Nasen wehen lassen kann man sich am besten noch ohne Helm – jedenfalls aber nicht mit dicker Jacke, Motorradhosen mit Protektoren und Motorradstiefeln. Aber welches Maß an Selbstschutz rechtlich notwendig ist, ist auch umstritten:

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08.04.2016
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der BGH stellt seinen Richtern wöchentlich eine Sammlung aller Leitsatzentscheidungen zur Verfügung, die in der vorangegangenen Woche veröffentlicht worden sind. Dieser Beitrag bildet den Auftakt einer Serie, mit der in Anknüpfung an diese sog. Montagspost wöchentlich über - ausgewählte - aktuelle Entscheidungen des BGH berichtet wird.

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08.04.2016
AG Dieburg zum Beginn der Widerrufsfrist und den Anforderungen an die Erklärung des Widerrufs im Fernabsatz
Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Vom AG Dieburg stammt eine Entscheidung, die sowohl für Verbraucher, als auch für Versandhändler interessant sein dürfte. Gleich zwei Fragen konnten hier geklärt werden

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06.04.2016
Rechtsanwalt in eigener Sache!
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Zugang von Kündigungen des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 130 Abs. 1 BGB. Mit der Frage, ob eine am Sonntag den 30.11.2014 in den Hausbriefkasten der Arbeitnehmerin eingeworfene Kündigung (innerhalb der Probezeit) noch an diesem Tag zugegangen ist oder erst am Montag darauf, hat sich das LAG Kiel im Urteil vom 13.10.2015 – 2 Sa 149/15 befasst. Es hat den Zugang am Sonntag (30.11.2014) verneint und war damit anderer Auffassung als der kündigende Arbeitgeber, eine Rechtsanwaltskanzlei.

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05.04.2016
BGH zum Rechnungszins im Versorgungsausgleich, BGH v. 9.3.2016 XII ZB 540/14
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Schickt die um die Versorgungen geprellten Mandantinnen und Mandanten, die Opfer der externen Teilung betrieblicher Anrechte, zu ihren Bundestagsabgeordneten! Die Justiz ist der falsche Adressat. Das ist die Konsequenz der soeben veröffentlichten Entscheidung des BGH zur Wahl des richtigen Rechnungszinses bei der Bewertung betrieblicher Anrechte im Fall externer Teilung ehezeitlich erworbener Anrechte.

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04.04.2016
Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die Rechtsanwaltskammer
Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des BGH (Urt. v. 11.1.2016 - AnwZ (Brfg) 42/14) vertrat dieser die Ansicht, dass die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwaltskammern auch gegenüber dem Beschwerdeführer im berufsaufsichtlichen Verfahren gelte.

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04.04.2016
Da war doch was: Erbschaftsteuerreform „2016“ – Oder nicht?
Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Die genaue Ausgestaltung der Erbschaftsteuerreform 2016 steht nach wie vor nicht fest. Nach Presseberichten war im Februar 2016 zunächst eine Einigung der Koalitionspartner erreicht worden, nachdem der "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" der Bundesregierung vom 8. Juli 2015 (Hier geht es zu den Details des RegE) im Rahmen der Verhandlungen der stellvertretenden Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen nochmals modifiziert wurde. Die CSU-Fraktion zog ihre Zustimmung zum neuen Entwurf allerdings zurück und fordert weitere Nachbesserungen zugunsten der Unternehmenserben (Reuters v. 24. Februar 2016).

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04.04.2016
Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG
Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Mit Urteil vom 17.10.2013 - C-118/12 - Rs. Welte, (ErbStB 2014, 32) hat der EuGH entschieden, dass die Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs die Gewährung des Freibetrags nach dem persönlichen Näheverhältnis auch bei ausschließlich in Drittstaaten ansässigen Beteiligten fordert. Die Finanzverwaltung hat auf diese Rechtsprechung mit der Verfügung der OFD NRW v. 29.07.2014 (ErbStB 2014, 251) reagiert und sieht eine Kürzung des persönlichen Freibetrags um den Teil vor, der anteilig auf das von der beschränkten Steuerpflicht nicht erfasste Vermögen entfällt.

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01.04.2016
Der Prozess
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Spontan denkt man an Kafkas Roman. Hier geht es mehr um das juristische Denken, also das prozesshafte der Rechtsfindung. Nicht immer, aber manchmal scheint die Rechtsfindung Richtern leicht zu fallen. Manchmal, aber eher selten sind die Gedankenwege, die zum Recht führen, verschlungen. Wenn ein Urteil vermittelt, dass sich das Gericht die Sache nicht leicht gemacht, sondern die Rechtslage unter allen Aspekten sorgfältig geprüft hat und man den Überlegungen des Gerichts folgen kann - ohne sie teilen zu müssen -, ist dies wohltuend. Manchmal ist man sogar beseelt von der Vorstellung, dass ein solches Urteil am Ende eines Prozesses auch für die Richter eine Lust und keine Last war; erbaulich, was Alain in dem Büchlein "Die Pflicht glücklich zu sein" unter der Überschrift "Arbeiten" zu Dostojewskis "Erinnerungen aus einem Totenhaus" geschrieben hat.

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01.04.2016
Neues Sachwertverfahren zur Grundbesitzbewertung ab dem 1.1.2016
Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Mit den durch das StÄndG 2015 vom 2.11.2015 (BGBl. I 2015, 1834) vorgenommenen Änderungen wird das Sachwertverfahren nach §§ 189 ff. BewG an die Sachwertrichtlinie (SW-RL) vom 5.9.2012 (BAnz AT 18.10.2012 B1) angepasst. Die §§ 190, 195 Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie die Anlagen 22, 24 und 25 in der neuen Fassung sind gem. § 205 Abs. 10 BewG auf Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2015 anzuwenden.

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