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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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30.08.2019
OLG Koblenz: Streitwertbeschwerde des Rechtsanwalts
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Kläger machte gegen den Beklagten verschiedene Unterlassungsansprüche geltend. Das angegangene LG stellte seine Zuständigkeit in Frage, da der Streitwert unter 5.000 € liege. Der Kläger beantragte daraufhin den Erlass eines Streitwertbeschlusses. Das LG setzte alsdann den Streitwert vorläufig auf bis zu 5.000 € fest. Gegen diesen Beschluss beschwerte sich der Klägervertreter aus eigenem Recht, um eine Festsetzung auf 20.000 € zu erreichen. Das LG half der Beschwerde nicht ab.

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30.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 6. Teil Kein Urlaubsanspruch für Sabbatical und Freistellungsphase im Blockmodell
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit zwei Urteilen vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17 sowie 9 AZR 406/17) hat das BAG entschieden, dass kein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub für die Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (wie beispielsweise bei einem Sabbatical im gesamten Kalenderjahr) besteht.

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28.08.2019
Wie verändert "Metall auf Metall" (EuGH) die Harmonie einer nationalen Umsetzung von Art. 17 Urh-RL?
Portrait von Prof. Dr. Caroline Volkmann
Prof. Dr. Caroline Volkmann h_da Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences

Der Umsetzungsprozess der neuen Urheberrechts-Richtlinie 2019/790 (Urh-RL) hat begonnen. Zwar haben die Mitgliedstaaten bis Juni 2021 Zeit, aber die komplexen und wertungsoffenen Regelungen des Art. 17 Urh-RL erfordern Präzisionsarbeit. Die EU-Kommission hat soeben den Stakeholder-Prozess nach Art. 17 Abs. 10 Urh-RL zur Vorbereitung ihrer Leitlinien eröffnet. Die Leitlinien sollen insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Diensteanbietern und Rechteinhabern bei der Sperrung der Inhalte regeln (Commission, "Organisation of a stakeholder dialogue on the application of Article 17 of Directive on Copyright in the Digital Single Market", 28 August 2019).

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28.08.2019
Der Dienstwagen im Fokus der DSGVO
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Im Zeitalter des "Internets der Dinge" gerät mehr und mehr auch der Dienstwagen in den Fokus datenschutzrechtlicher Prüfungen. Aktuell gilt dies insbesondere für das Auslesen von Daten bei sogenannten "Online-Fahrzeugen", die regelmäßig im Spannungsfeld von Hersteller, Arbeitgeber und Mitarbeiter erfolgt. Losgelöst davon bestehen auch für die weiteren Fragestellungen in der Praxis durchaus unterschiedliche Lösungsansätze. Dies gilt zum einen für die jeweils in Frage kommenden Erlaubnistatbestände, zum anderen für die ggf. "notwendigen" wie "zulässigen" Formulierungen im Rahmen einer Einwilligung.

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28.08.2019
Wie ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen? Ein Vorschlag von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.5.2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, das die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen kann. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch haben die Entscheidung ausführlich analysiert, geprüft, ob in Deutschland ein Umsetzungsbedarf besteht, und einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Wir möchten Ihnen diesen tollen Beitrag nicht vorenthalten und stellen ihn Ihnen daher schon vor Veröffentlichung in Heft 4 der ZFA zum Gratis-Download zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen, sich in die Thematik einzulesen und mitzudiskutieren!

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25.08.2019
Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität bringt neue Regeln für interne Untersuchungen - Datenschutz gewinnt große Bedeutung
Portrait von Tim Wybitul
Tim Wybitul

Das Justizministerium arbeitet mit Hochdruck an einem neuen Unternehmensstrafrecht. Der zur Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien erstellte Referentenentwurf umfasst 69 Paragrafen und 147 Seiten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Sanktionierung von Unternehmen und sonstigen Verbänden auf eine eigene gesetzliche Grundlage zu stellen. Es soll eine angemessene Ahndung von Verbandsstraftaten ermöglichen. Zudem soll die Neuregelung Compliance-Maßnahmen fördern. Sie sieht Anreize dafür vor, dass Unternehmen über interne Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

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23.08.2019
10 Jahre FamFG! (Editorial des Septemberheftes 2019 des FamRB)
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Richter Azdak aus dem „Kaukasischen Kreidekreis“ von Bertolt Brecht ließ zur Feststellung der „wahren“ Mutter des Kindes, die genetische und die soziale Mutter das umstrittene Kind in gegensätzliche Richtungen aus einem Kreidekreis zerren. Die wahre Mutter werde stärker sein – so seine Ansage. Er sprach das Kind dann der sozialen Mutter zu, die das Kind nicht „zerreißen“ mochte. Der archaische Konflikt um die Zuordnung von Kindern zu Eltern und Bezugspersonen ist auch heute noch allgegenwärtig – zwischen auseinandergehenden oder nie zusammengegangenen Eltern, zwischen Ei- oder Samenspendern und Leihmüttern, zwischen leiblichen und Pflegeeltern. Dass dieser Konflikt nicht so archaisch wie im Theaterstück ausgetragen und gelöst wird, liegt nicht am materiellen Recht, das die Mutterschaft schon immer der Gebärenden zuwies, ohne damit auch das emotionale Bindungsgefüge der beteiligten Kinder und Eltern zuweisen zu können. Die „zivilisiertere Variante“ der azdakschen Problemlösung, die wir heute kennen, ist auch nicht erlernter juristischer Emotionslosigkeit zu verdanken. Damals und heute hat jeder an einem familienrechtlichen Verfahren Beteiligte eine klare bauch-, kultur- und erfahrungsgesteuerte Lösung des familienrechtlichen Problems parat, sind wir doch alle Kinder, meist auch Ehegatten und Eltern, aber immer auch Bürger. Das schafft ein „bauchgesteuertes Vorverständnis“, das durch das materielle Recht nicht „ausgeknipst“ werden kann wie eine Leuchtquelle.

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22.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 5. Teil Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die neue Rspr. des BAG zum Urlaub hat auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch während der Elternzeit. Damit befasst sich das Urteil des BAG v. 19.3.2019 – 9 AZR 495/17.

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20.08.2019
(Geschlechter-)Gerechte Sprache im (Familien-)Recht?
Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Ehe für alle – alles gut? Nein, trotz Nachbesserung durch das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18.12.2018 (BGBl. I S. 2639) werden Personen, die weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht angehören, weiter durch die Grundnorm des § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB diskriminiert. Ihre verschämte Erwähnung in Art. 17b Abs. 4 Satz 1 EGBGB vermag daran nichts zu ändern. Wir wissen spätestens seit der Aufklärung durch Google zum 50ten LGBTQ-Day am 4.6.2019, dass man beim amerikanischen Facebook seit Anfang 2014 zwischen 58 Geschlechtern wählen kann und der von den Nationalsozialisten verfolgte Sexualforscher Magnus Hirschfeld sogar eine Zahl von 316 (= 43.046.721) möglichen Sexualtypen errechnet hat. Es ist zu befürchten, dass diese Erkenntnisse hinsichtlich der Toiletten in deutschen Grundschulen und beim Bau des Berliner Flughafens wohl pedantisch umgesetzt werden, aber das Familienrecht weiterhin eher hetero- und homonormativ bleibt.

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20.08.2019
Betriebsvermögen und mittelbare Schenkung
Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Im Streitfall (BFH v. 8.5.2019 – II R 18/16) hatte der Kläger in 2006 einen Reiterhof ersteigert. Seine Mutter schenkte ihm zum Erwerb dieses Betriebs einen Geldbetrag von 205.000 €. Das FA setzte die Schenkungsteuer daraufhin auf 0 € fest, wobei es davon ausging, dass der Erwerb nach § 13a ErbStG begünstigt sei. Vier Jahre später schenkte die Mutter ihrem Sohn ein Grundstück. Für diesen Erwerb setzte das FA Schenkungsteuer fest und berücksichtigte die Vorschenkung aus 2006 in voller Höhe – also ohne die Privilegierung nach § 13a ErbStG – als steuerpflichtigen Erwerb.

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19.08.2019
Neuerungen bei der Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG
Portrait von Prof. Dr. Martin Weiss
Prof. Dr. Martin Weiss Steuerberater, Diplom-Kaufmann

Die Regelung des § 6b EStG soll die Übertragung von stillen Reserven vor allem in Grundstücken ermöglichen. Im Gegensatz zu anderen Fördernormen – wie etwa § 7g EStG – ist die Übertragung der Höhe nach nicht begrenzt. Sie steht zudem – erneut im Gegensatz zu § 7g EStG – auch allen Einkommen- oder Körperschaftsteuerpflichtigen offen, soweit sie Gewinneinkünfte erzielen, unabhängig von ihrem Gewinn oder ihren bilanziellen Gegebenheiten. Auch die Unterscheidung nach der persönlichen Steuerpflicht – unbeschränkt oder beschränkt – spielt grundsätzlich keine Rolle. Insoweit ist das 6b-Regime also sehr liberal.

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19.08.2019
Einsetzung eines GmbH-Aufsichtsrats mithilfe von Öffnungsklauseln
Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Die Einsetzung eines Aufsichts- oder Beirats als Zusatzorgan einer GmbH bedarf notwendig einer Verankerung im Gesellschaftsvertrag. Einfache Beschlüsse oder schuldrechtliche Vereinbarungen genügen nicht, auch nicht für den Beirat, sofern ihm Organqualität zukommen soll (sog. organisationsrechtlicher Satzungsvorbehalt; vgl. dazu etwa Cziupka in Scholz, 12. Aufl. 2018, § 3 GmbHG Rz. 59).

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19.08.2019
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Berechtigung an dem Guthaben auf einem Sparbuch, das Eltern für ihr Kind angelegt haben.

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15.08.2019
Neue Ausgabe der GVRZ (2/2019) und Hinweis auf die 5. Tagung Junger ProzessrechtswissenschaftlerInnen
Portrait von Dr. Dominik Schäfers
Dr. Dominik Schäfers WWU Münster

Kürzlich ist die aktuelle Ausgabe 02/2019 der Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ) erschienen. Sie dient ebenso wie die vergangene Ausgabe dazu, die auf der 4. Tagung Junger ProzessrechtswissenschaftlerInnen 2018 gehaltenen Vorträge zu publizieren, und steht im Zeichen rechtsgebietsübergreifender, rechtsvergleichender und rechtspolitischer Beiträge, die sich mit der Rolle der Höchstgerichtsbarkeit als Gestalterin und Wahrerin des Rechts befassen.

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14.08.2019
Bußgelder in Millionenhöhe: Kein Grund zur Panik - aber zur Vorbereitung
Portrait von Tim Wybitul
Tim Wybitul

Die Berliner Datenschutzbehörde hat angekündigt, bald Bußgelder in zweistelliger Millionenhöhe wegen Verstößen gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verhängen. Dabei ließ die Behörde offen, gegen wen sich das Bußgeld richten soll. Im laufenden Verfahren könne die Behörde das Unternehmen aus rechtlichen Gründen nicht namentlich nennen. Zuvor hatte die Berliner Behörde bereits zwei Bußgeldbescheide gegen ein Unternehmen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro verhängt. Auch hier nannte die Behörde die betroffene Firma nicht. Das Unternehmen kann gegen die Bußgeldbescheide Rechtsmittel einlegen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über einige aktuelle hohe Bußgelder und deren Konsequenzen auch für andere Unternehmen. Er zeigt zudem, wie man bestehende Bußgeldrisiken durch eine gezielte Vorbereitung mindern kann.

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14.08.2019
Afghanistan-Papiere
Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Eine stets neue Herausforderung für die Medien ist die Auslotung der Veröffentlichungsschranken, die sich im Hinblick auf Texte Dritter aus den Bestimmungen des Urheberrechts ergeben. Ein prominenter Testfall für diese Problematik ist der Streit zwischen der Funke Mediengruppe und der Bundesregierung um die Veröffentlichung wöchentlich erscheinender Lageberichte der Bundesregierung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, die zur Unterrichtung des Parlaments als Verschlusssache der niedrigsten Geheimhaltungsstufe an einzelne Abgeordnete des Bundestags sowie an Referate des Bundesverteidigungsministeriums verschickt werden. Derartige Berichte wurden der Funke Mediengruppe zugespielt und von dieser unter der Bezeichnung Afghanistan-Papiere auf einem Internetportal ohne redaktionell-inhaltliche Auseinandersetzung, jedoch versehen mit einem Einleitungstext, weiterführenden Links und mit der Einladung zur interaktiven Partizipation auszugsweise veröffentlicht. Die Bundesregierung sah hierin einen Eingriff in die von ihr wahrgenommenen Urheberrechte der Verfasser und nahm den Verlag vor den Kölner Gerichten auf Unterlassung in Anspruch, die der Klage beiden Instanzen mit der Begründung stattgaben, die Texte seien urheberrechtlich geschützt und einer der Ausnahmetatbestände des § 51 UrhG liege nicht vor. Der von Funke Medien angerufene BGH hat den Fall im Weg des Vorabentscheidungsersuchens an den EuGH verwiesen und diesem im Wesentlichen die Frage vorgelegt, ob die der Umsetzung von Art. 5 Abs. 2 c) und Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft dienenden §§ 50, 51 UrhG den deutschen Gerichten einen Umsetzungsspielraum belassen und ob und in welcher Weise die deutschen Gerichte bei der Bestimmung der Tragweite der die Ausschließlichkeitsrechte der Urheber einschränkenden Bestimmungen der §§ 50, 51 UrhG die Grundrechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und insbesondere deren der Sicherung der Meinungs- und Medienfreiheiten dienenden Art. 11 berücksichtigen können (BGH ZUM 2017,  753). Der BGH hat dabei unterstellt, dass die Texte der Afghanistan-Papiere urheberrechtlich geschützt sind und es für die Entscheidung darauf ankommt, ob ihre Veröffentlichung durch Funke Medien bei richtlinienkonformer Auslegung durch den Ausnahmetatbestand der Berichterstattung über Tagesereignisse gem. § 50 oder durch eines der Zitierrechte des § 51 UrhG  gerechtfertigt sein kann.

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13.08.2019
Heizungsrohre gedämmt oder nicht: Ein Wohnungs- und Kellerproblem
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das Wohnungs-Problem: Der Mieter klagt darauf, dass die bislang nach dem Schlüssel 50:50 abgerechneten Heizkosten künftig gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV zu 30% nach Fläche und zu 70 % nach Verbrauch abzurechnen seien. Die klägerische Revision führt zur Zurückverweisung an das LG.

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13.08.2019
Heizungsrohre gedämmt oder nicht: Ein Wohnungs- und Kellerproblem
Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das Wohnungs-Problem: Der Mieter klagt darauf, dass die bislang nach dem Schlüssel 50:50 abgerechneten Heizkosten künftig gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV zu 30% nach Fläche und zu 70 % nach Verbrauch abzurechnen seien. Die klägerische Revision führt zur Zurückverweisung an das LG.

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12.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 4 . Teil Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG aus der Serie vom 19.2.2019 befasst sich mit den Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im gekündigten Arbeitsverhältnis. Das BAG (Urt. 19.2.2019 - 9 AZR 321/16) stellt heraus, dass die aus dem richtlinienkonformen Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG resultierenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers auch nach einer Kündigung (fort) bestehen.

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10.08.2019
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um eine mietrechtliche Frage.

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08.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 3 . Teil Die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der gesetzliche Urlaub ist eigentlich „in natura“ zu gewähren, also durch Freistellung. Erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis darf er durch Geldleistungen abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Trotz dieser Regelung ist die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis weitreichender möglich, als oft geglaubt.

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07.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 2 . Teil Das Musterschreiben
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich orientiere mich an dem vom BAG im Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 423/16) genannten Beispiel einer Unterrichtung gleich zu Jahresbeginn. In einer E-Mail an die Mitarbeiter, die hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage für jeden einzelnen Arbeitnehmer anzupassen ist, kann der Arbeitgeber wie folgt formulieren:

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06.08.2019
KG: Räumungsverfügung für gewerblich genutzte Räume
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem KG Berlin (Beschl. v. 9.5.2019 – 8 W 28/19) hatte die Antragstellerin an eine GmbH Gewerberäume vermietet. Die GmbH war rechtskräftig zur Herausgabe der Räume an die Antragstellerin verurteilt worden. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil stellte es sich heraus, dass die beiden Antragsgegner aufgrund eines Untermietvertrages mit der GmbH einen Teil der Räume nutzten. Daraufhin beantragte die Antragstellerin gegen die beiden Antragsgegner den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Räumung der von ihnen in Besitz gehaltenen Räume.

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06.08.2019
Ausblick über den Tellerrand: Wie Konflikte in Zukunft beigelegt werden
Portrait von Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter
Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter Ludwig-Maximilian-Universität München

In Kooperation mit dem Munich Center for Dispute Resolution, einer Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München), veranstaltete die Centrale für Mediation ihren 18. Mediations-Kongress am 5. und 6. April an der LMU in München. Im Zentrum standen Zukunftsfragen der Mediation. Dabei war der thematische Bogen weit gespannt und reichte von speziellen Fragen der allgegenwärtigen Digitalisierung bis hin zu den allgemeinen gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen konsensualer Streitbeilegung und dem weit verbreiteten Eindruck, dass konsensorientierte Konfliktbewältigung in Zeiten von Trump und Co gesellschaftlich betrachtet gerade nicht en vogue ist. Anlässlich der Veröffentlichung einiger Vorträge im kommenden Heft 4/2019 der ZKM (für CfM-Mitglieder bereits online verfügbar), werden hier einige zentrale Erkenntnisse in Erinnerung gerufen.

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06.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 1 . Teil Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat am 06.11.2018, Az. C-619/16, C-684/16 entschieden, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern muss, den Urlaub zu nehmen, und ihnen klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub, wenn er nicht genommen werden sollte, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird. Das BAG hat diese Rechtsprechung am 19.02.2019 (Az. 9 AZR 423/16) umgesetzt und die noch sehr allgemeinen Ausführungen des EuGH für die Praxis konkretisiert: Das BAG legt allen Arbeitgebern nahe, bei der Aufforderung die Anzahl der Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage konkret anzugeben.

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03.08.2019
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Beachtlichkeit von tatsächlichem Hilfsvorbringen einer Partei.

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03.08.2019
Journalistische Zwecke im Mediendatenschutz
Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Das Thema der Auswirkungen der im Mai letzten Jahres in Kraft getretenen DSGVO auf die unterschiedlichsten Aspekte des Presse- und Medienrechts hat neben anderen kürzlich den Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit auf seiner Mainzer Tagung am 5.7.2019 beschäftigt (Referate und Tagungsbericht demnächst im Heft). An dieser Stelle ist es nicht möglich, die dort erörterte Vielzahl der Fragen auch nur anzureißen, die sich auf der Basis der DSGVO in der Schnittstelle zwischen Datenschutz- und Medienrecht ergeben. In einem Punkt hat der EuGH (Urteil vom 14.2.2019; GRUR 2019, 760 - Buivids/Datu valsts inspekcija) freilich bereits Klarheit geschaffen: Der Fall betrifft einen Video-Film, den der lettische Staatsbürger Buivids von seiner polizeilichen Vernehmung im Rahmen eines gegen ihn selbst eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens auf der Dienststelle der Ermittlungsbehörde gefertigt und anschließend über die Website www.youtube.com einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hatte. Die lettische Datenschutzbehörde sah in dieser Veröffentlichung eine Verletzung einer persönlichkeitsschützenden Bestimmung des dortigen Datenschutzgesetzes und ordnete die Löschung des Videos auf YouTube und anderen Websites an. Rechtsbehelfe von Buivids blieben vor den lettischen Instanzgerichten ohne Erfolg, bis der Oberste Gerichtshof Lettlands den Fall im Wege eines Vorlagebeschlusses dem EuGH vorgelegt hat. Der Vorfall ereignete sich und die Entscheidungen der lettischen Gerichte ergingen noch vor Inkrafttreten der DSGVO und damit im Geltungsbereich des nationalen lettischen Datenschutzgesetzes und der Richtlinie 95/46 EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verwendung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - beides Normwerke, die mit dem Inkrafttreten der DSGVO ihre Geltung verloren haben, die allerdings auch der EuGH seinem nach Inkrafttreten der DSGVO ergangenen Urteil noch zugrundezulegen hatte. Dennoch ist dieses Urteil für einen spezifischen Teilbereich des Konflikts zwischen Datenschutz und Medienfreiheiten im Rahmen der DSGVO prägend. Wie die Ermächtigungsnorm des Art. 85 Abs. 2 DSGVO zur Schaffung von Bereichsausnahmen für u.a. die Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken durch die nationalen Normsetzer enthielt schon Art. 9 RL 95/46 EG eine Privilegierung der Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie allein zu journalistischen Zwecken erfolgte. In seinem noch zum alten Recht, aber nach Inkrafttreten der DSGVO ergangenen Buivids-Urteil bestätigt nun der EuGH die im deutschen Recht ohnehin herrschende Auffassung, dass der Begriff zu journalistischen Zwecken im weitest möglichen Sinn zu verstehen ist. Dass Buivids kein Berufsjournalist ist, ist nach Auffassung des EuGH ebenso irrelevant wie die Tatsache, dass er das Video der Öffentlichkeit nicht auf einem spezifisch journalistischen Verbreitungsweg zugänglich gemacht hat, da YouTube nicht als klassisches, dem Journalismus dienendes Medienunternehmen gelten kann. Ausreichend für die Feststellung eines journalistischen Zwecks ist nach Auffassung des EuGH allein die Frage, ob es der alleinige Zweck des Videos ist, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Der EuGH verweist den Fall wegen dieser Frage an das vorlegende lettische Gericht zurück. Es gehört aber nicht viel Phantasie dazu sich vorzustellen, dass sie bei einem Video, das sich mit einem Verhör staatlicher Ermittlungsbehörden und den darin angewandten Methoden befasst, zu bejahen ist. Festzuhalten ist damit auch für den heute maßgeblichen Anwendungsbereich der DSGVO: Wo es um Kommunikationsformen jedweder Art geht, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse dienen, greift die Bereichsausnahme des Art. 85 ABS. 2 DGVO. Hier ist nicht das Datenschutz-, sondern das nationale Medien- und Äußerungsrecht gefragt.

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01.08.2019
Sampling im Sinne des EuGH – Kunstfreiheit in der Schwebe zwischen „Erkennbarkeit“ und „Interaktion“
Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Die vom EuGH neu entwickelten Maßstäbe zur Beurteilung von Sampling sind alles andere als eindeutig und schaffen wenig Praktikabilität. Die sehr sorgfältig formulierten Fragen des BGH (Beschl. v. 1.6.2017 - I ZR 115/16) und auch die grundsätzlich gelungene Auseinandersetzung des GA Szpunar (zur Analyse und Übersicht: Papastefanou, CR 2019, 36, 41 Rz 41-43) hatten auf eine bedeutungsvolle und weitreichende Antwort hoffen lassen. Insbesondere war die Entwicklung eines praktikablen Maßstabs für die nationalen Instanzgerichte wünschenswert. Eine Antwort hat es gegeben. Begrüßenswert ist hieran allein, dass der doch etwas entgleisenden Auslegung der Kunstfreiheit durch das BVerfG ein Riegel vorgeschoben wurde.

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