Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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28.01.2020

Kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten Personalratsmitglieds auf leistungsbezogene Besoldung

BVerwG v. 23.1.2020 - 2 C 22.18

Ein ganz vom Dienst freigestelltes Personalratsmitglied hat in aller Regel keinen Anspruch auf Einbeziehung in die Entscheidung des Dienstherrn über die Gewährung leistungsbezogener Besoldungselemente.

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27.01.2020

Direktorenstelle der Bundesstiftung Bauakademie - Stellenbesetzung nicht untersagt

Arbeitsgericht Berlin v. 27.1.2020 - 38 Ga 14897/19

Abweichend von der Entscheidung der 45. Kammer sind die Grundsätze des Konkurrentenschutzes aus Art. 33 Abs. 2 GG nicht anwendbar. Bei der Bundesstiftung Bauakademie als einer privatrechtlichen Stiftung handelt es sich allerdings nicht um einen öffentlichen Arbeitgeber im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG.

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24.01.2020

Schwerbehinderte Bewerber - Unterlassene Einladung zum Vorstellungsgespräch begründet nicht immer einen Entschädigungsanspruch

BAG v. 23.1.2020 - 8 AZR 484/18

Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer fachlich nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese nach § 82 Satz 2 SGB IX a.F. zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Unterlässt er dies, ist er dem erfolglosen Bewerber allerdings nicht bereits aus diesem Grund zur Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verpflichtet. Das Unterlassen einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ist allerdings lediglich ein Indiz i.S.v. § 22 AGG, das die Vermutung begründet, dass der Bewerber wegen seiner/ihrer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nicht eingestellt wurde. Diese Vermutung kann der Arbeitgeber nach § 22 AGG widerlegen.

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23.01.2020

Keine vorsorgliche Anhörung der Schwerbehindertenvertretung bei Arbeitnehmer-Umsetzung vor Entscheidung über Gleichstellungsantrag

BAG v. 22.1.2020 - 7 ABR 18/18

In Fällen, in denen ein als behinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 anerkannter Arbeitnehmer die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen beantragt und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung von der beabsichtigten Umsetzung dieses Arbeitnehmers zu unterrichten und sie hierzu anzuhören, wenn über den Gleichstellungsantrag noch nicht entschieden ist.

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22.01.2020

Eigenanteil zur betrieblichen Altersversorgung der IKK classic - Abrechnungsverband Ost der VBL - rechtens

BAG v. 21.1.2020 - 3 AZR 73/19

Die Arbeitnehmer der IKK classic haben auch im sog. Abrechnungsverband Ost der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) nach den dort geltenden Tarifverträgen einen Eigenanteil zu ihrer betrieblichen Altersversorgung zu tragen. Das folgt aus deren Auslegung.

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22.01.2020

Kabinenpersonal von Air Berlin erhält keinen Nachteilsausgleich

BAG v. 21.1.2020 - 1 AZR 149/19 u.a.

Die Mitarbeiter des Kabinenpersonals, die infolge der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin ihren Job verloren hatten, haben keinen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Der TVPV gilt nach seinem persönlichen Geltungsbereich nur für das Kabinenpersonal. Könnte die für diese Gruppe errichtete Personalvertretung einen Sachverhalt gestalten, der auch das Cockpitpersonal beträfe, widerspräche dies der in § 4 Abs. 1 TVG angeordneten geltungsbereichsbezogenen Wirkung von Rechtsnormen eines Tarifvertrags über betriebsverfassungsrechtliche Fragen.

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09.01.2020

Besetzung der Direktorenstelle der Bundesstiftung Bauakademie untersagt

Arbeitsgericht Berlin v. 7.1.2020 - 45 Ga 15221/19

Jeder Bewerber auf Stellen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern hat einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren. Dieser Grundsatz ist auch anwendbar, wenn es sich - wie bei der Bundesstiftung Bauakademie - um eine privatrechtliche Stiftung handelt.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht

Auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Arbeitszeiturteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 - C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt],) wartet die Fachwelt zwar noch vergeblich. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung ist noch nicht in Sicht. Andere Neuerungen werden aber zum 1.1.2020 oder in absehbarer Zeit in Kraft treten. Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst:

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Ausblick | Abschaffung des "gelben Scheins"

Zum 1.1.2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) eingeführt. Zentrale Norm ist insoweit § 109 Abs. 1 SGB IV n.F. Danach erstellt die Krankenkasse eine Meldung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber, sobald ein Arzt die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt. § 109 SGB IV n.F. korrespondiert mit dem ebenfalls neu eingefügten § 5 Abs. 1a EFZG, wonach für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung entfällt.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Ausblick | Änderungen bei der Vorstandsvergütung

Der Bundestag hat am 13.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet, das am 3.9.2020 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Inhalte sind:

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Ausblick | Whistleblowing-Richtlinie

Am 16.12.2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ("Whistleblowing-Richtlinie") in Kraft getreten. Sie soll Hinweisgebern ("Whistleblowern") künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz garantieren. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Änderungen für Menschen mit Behinderungen und im Entschädigungsrecht

Zum 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB IX eingebettet. Die hiermit verbundenen Änderungen für Menschen mit Behinderungen im Überblick:

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2020 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Der gesetzliche Mindestlohn

Ab dem 1.1.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die bereits im Jahr 2018 beschlossene Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem gleichen Jahr.

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23.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung (ALG II)

Am 1.1.2020 treten weitere Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung in Kraft: Während bisher für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) grds. eine Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erforderlich war, gilt künftig eine erweiterte Rahmenfrist von 30 Monaten. Des Weiteren hat der Gesetzgeber die Zugangsbedingungen der Sonderregelung zu der auf sechs Monate verkürzten Mindestversicherungszeit für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, nochmals erleichtert.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeld

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Dies entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Berufsausbildungsrecht

Am 1.1.2020 tritt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) in Kraft.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Beitragsentlastungen für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenfreibetragsgesetz), dem der Bundestag am 13.12.2019 zugestimmt hat.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Änderungen bei der Arbeitnehmerentsendung

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2018/957 die bisherige Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern) geändert. Die Änderungsrichtlinie ist bis zum 30.7.2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu liegt seit dem 12.11.2019 ein Referentenentwurf vor ("Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsenderichtlinie)").

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20.12.2019

Kündigungsschutzklage kann wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens auch nach über sechs Monaten noch fristgerecht erhoben werden

LAG Berlin-Brandenburg v. 7.11.2019 - 5 Sa 134/19

Eine Kündigungsschutzklage kann auch später als sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist und damit entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nachträglich zugelassen werden, wenn das Arbeitsgericht dem Verfahren trotz der erkennbaren Versäumung der Klagefrist Fortgang gibt und so zum Ausdruck bringt, es wolle in der Sache entscheiden.

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