Arbeitsrecht | Sozialrecht

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16.05.2013
Scheinwerkverträge in Rechtsprechung und Politik - keine Lanze für den Werkvertrag
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012 (15 Sa 1217/12, ArbRB online) über die rechtliche Einordnung eines Werkvertrages über die Durchführung fachgerechter Arbeiten der Fleisch- und Wurstproduktion mit den dazu notwendigen Verpackungs- und Nebentätigkeiten, die in den Räumen und während der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers unter Beachtung von dessen Betriebsordnung nach Bedarf des Auftraggebers durchzuführen waren, verdeutlicht eine Entwicklung, die man als "Flucht aus der Arbeitnehmerüberlassung in den Werkvertrag" umreißen kann. Am 11.3.2013 fand auf Einladung des BMAS ein Symposium statt, bei dem es um Fragen wie: Wo verletzen Werkvertragskonstruktionen geltende Gesetze? Welche Vertrags- und Geschäftsformen sind legal, aber sozialpolitisch unerwünscht? Sind die vorhandenen Mittel, um Missbrauch zu verhindern, ausreichend oder müssen sie ergänzt oder effizienter gestaltet werden? ging (www.bmas.de). Die Zeiten, in denen das Flämmen von Brammen in einem Stahl- und Walzwerk durch Beschäftigte eines Drittunternehmens, die im Betrieb des Auftraggebers tätig waren und deren zu erbringende Dienstleistung oder deren zu erstellendes Werk hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant war und nicht allein deswegen als Einstellung iSv. § 99 BetrVG angesehen wurde (lies BAG v. 5.3.1991 - 1 ABR 39/90, ArbRB online), sind wohl vorbei (eine Lanze für den Werkvertrag in der Fleischwirtschaft brechen jedoch Tuengerthal/Rothenhöfer in BB 2013, 53). Ob andere Gestaltungen eines Drittpersonaleinsatzes jenseits der "Scheinselbständigkeit" und des "Scheinwerkvertrages" nicht nur grundsätzlich rechtlich möglich, sondern auch sozialpolitisch zumindest nicht unerwünscht sind, ist im Einzelfall jeweils sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

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09.05.2013
Bemerkenswerte neue BAG Urteile
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter "Entscheidungen" befinden sich seit kurzem eine Reihe von Urteilen des 5. Senats vom 13.3.2013 (5 AZR 157/12 u.a.), die sich durch ihre besondere Kürze herausheben. Es geht um die Auslegung einer "kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel" in einem Arbeitsvertrag bei einer Tarifsukzession. Der Senat verweist auf frühere Entscheidungen, auch des 4. Senats, zur Geltung des TVöD bei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dazu der Verfasser in: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, Teil 8 Rn. 12 ff.). Die Problematik erschließt sich dem Außenstehenden nur, wenn man eines der vom BAG bestätigten Urteile des LAG Sachsen-Anhalt liest.

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07.05.2013
Man kann es sich ja mal anders überlegen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wird die Schriftform des § 623 BGB für Kündigungen und Aufhebungsverträge nicht beachtet, folgt daraus die Nichtigkeit (§ 125 S. 1 BGB). Immer wieder wird in der Rechtsprechung erörtert, ob sich der Arbeitnehmer auf den Formmangel einer von ihm selbst erklärten Kündigung berufen kann oder ob und wann ihm dies nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt ist.

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03.05.2013
Verstößt Deutschland gegen die Europäische Sozialcharta?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein bekanntes Nachrichtenmagazin aus Hamburg berichtet, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Lohndumping verweigere, obwohl Deutschland "seit Jahren gegen das in der Europäischen Sozialcharta verankerte Recht auf ein angemessenes Arbeitsentgelt verstößt". Dafür sei Deutschland 2010 gerügt worden.

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02.05.2013
Drei neue Richterinnen und Richter am BAG
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit Wirkung zum 1.5.2013 sind drei neue Richterinnen und Richter am BAG ernannt worden: Frau Dr. Martina Ahrendt (ArbG Berlin), Frau Margot Weber (ArbG Stuttgart) und Herr Markus Krumbiegel (ArbG Nürnberg). Näheres zu den Biographien kann in den Pressemitteilungen Nr. 30/13, 31/13 und 32/13 nachgelesen werden.

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28.04.2013
EuGH zu Compliance-Anforderungen bei diskriminierenden Äußerungen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein beklagter Arbeitgeber kann Tatsachen, die vermuten lassen, dass er eine diskriminierende Einstellungspolitik betreibt, nicht allein dadurch widerlegen, dass er geltend macht, dass Äußerungen, die eine diskriminierende Einstellungspolitik suggerieren, von einer Person stammten, die - obwohl sie behauptet und der Anschein besteht, dass sie im Management dieses Arbeitgebers eine wichtige Rolle spielt - rechtlich nicht befugt sei, ihn bei Einstellungen zu binden. Der Umstand, dass ein Arbeitgeber sich von Äußerungen, die eine diskriminierende Einstellungspolitik suggerieren, nicht deutlich distanziert hat, stellt einen Faktor dar, den das angerufene Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung des Sachverhalts berücksichtigen kann. Insoweit kann die Wahrnehmung der Öffentlichkeit oder der betroffenen Kreise ein stichhaltiges Indiz für die Gesamtwürdigung der im Ausgangsverfahren streitigen Äußerungen darstellen (EuGH v. 25.4.2013 - Rs. C-81/12).

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23.04.2013
Probezeitverzicht verschafft keinen Kündigungsschutz
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oft glaubt die Betriebs-Praxis, mit der Vereinbarung einer Probezeit ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses bestehe Kündigungsschutz. Das ist aber nicht so und hat schon viele Arbeitnehmer - und manchmal auch deren Berater - überrascht. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Urteil vom 22.08.2012 – 27 Ca 45/12) fasst anschaulich die Rechtsprechung zusammen.

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18.04.2013
Streikrecht in Diakonie und Kirche nun vor dem BVerfG
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Anfang der Woche hat die Presse berichtet, dass die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di nunmehr Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des BAG zum Streikrecht in Diakonie und Kirche, in denen der Dritte Weg praktiziert wird (BAG v. 20.11.2012 - 1 AZR 179/11),  erhoben hat.  Zwar hatte die Präsidentin des BAG noch zu Beginn der mündlichen Verhandlung - angesichts der zur Entscheidung anstehenden verfassungsrechtlichen Fragen nicht überraschend - vorausgesagt, dass die Entscheidung des Senats nicht das letzte Wort sein würde, weil die unterlegene Partei wohl vor das BVerfG ziehen würde. Dass es dazu kommen könnte, erschien jedoch nach der Verkündung des Urteils und der mündlichen Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe eher unwahrscheinlich. Nun ist es anders gekommen: Mit ver.di hat die obsiegende und durch das Urteil nicht beschwerte Partei eine Verfassungsbeschwerde erhoben, soweit jedenfalls die formale Betrachtung. Verständlich ist dieser Schritt aus zwei Gründen: Materiell dürfen sich - bei aller gebotenen Zurückhaltung und sicher noch erforderlichen genauen Analyse  der Entscheidungsgründe - kirchliche Arbeitgeber in mancher Hinsicht be- und gestärkt fühlen, nicht nur weil ihre grundsätzliche Befugnis, ein dem christlichen Selbstverständnis entsprechendes, auf Arbeitskampf verzichtendes Arbeitsrechtsregelungssystem jenseits des Tarifvertragssystems zu praktizieren - wenn auch nur unter Beachtung nicht unerfüllbarer oder unzumutbarer Voraussetzungen durch das BAG - bestätigt worden ist. Interessant wird es bei der Frage, ob das BVerfG die Beschwerde zum Anlass nimmt, zur Befugnis, den Möglichkeiten und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung Stellung zu nehmen.

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17.04.2013
Working hard to look busy
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Viele Mitarbeiter klagen zu Recht über die steigende Belastung am Arbeitsplatz. Uns Arbeitsrechtlern sind aus der Praxis aber auch die Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter Arbeitsbe- und -überlastung vorgaukeln. Oft ist es schwierig, dies zu erkennen und zu beweisen, um Maßnahmen  und/oder Sanktionen einzuleiten. Manchmal hapert es auch an der Personalführung. Das Handelsblatt stellt unter dem Titel "Wie Kollegen sich vor der Arbeit drücken" die zehn beliebtesten Tricks der "Arbeitstäuscher" vor.

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13.04.2013
Teilzeitarbeit anstatt stufenweiser Wiedereingliederung?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Urteil des EuGH vom 11.4.2013 in den verbundenen Rechtssachen C-335/11 und C-337/11 wirft u.a. folgende Frage auf:

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10.04.2013
Kürzung von Pauschalen für Betriebsräte
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt. § 37 Abs. 1 BetrVG und § 78 Satz 2 BetrVG statuieren das Verbot ungerechtfertigter Begünstigungen von Betriebsratsmitgliedern. Diese Regeln sind Verbotsgesetze i.S.v. § 134 BGB. Vereinbarungen oder einseitige Zusagen, die gegen das Ehrenamtsprinzip bzw. Begünstigungsverbot verstoßen, sind unwirksam, unabhängig davon, ob die Beteiligten vom Gesetzesverstoß wussten oder nicht. Über einen solchen Fall hatte das Arbeitsgericht Stuttgart (Urteil v. 13.12.2012 – Az. 24 Ca 5430/12) zu entscheiden.

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19.03.2013
Die Arbeitnehmereigenkündigung - einmal anders
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Arbeitnehmereigenkündigung fristet - auch in der Beratungspraxis - ein juristisches Schattendasein. Umso interessanter kann es sein, sich mit orginellen Formen des Ausspruchs solcher Kündigungen zu beschäftigen. Spiegel Online gibt Anregungen. Achtung: Bitte zur Dokumentation eine schriftliche Kündigung (§ 623 BGB) nachschieben.

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18.03.2013
Abmahnung bei außerordentlicher Kündigung
Portrait von Ulrich Boudon
Ulrich Boudon

Das BAG hat mit Urt. v. 25.10.2012 - 2 AZR 495/11 - entschieden, dass grundsätzlich  jede Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung eine Abmahnung voraussetzt. Nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gelte dies nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten sei oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handele, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich auch für den Arbeitnehmer erkennbar ausgeschlossen sei.

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16.03.2013
Änderung der Rechtsprechung zur Leiharbeit: wählen und(!) zählen!
Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Das BAG macht Leiharbeit Schritt für Schritt weniger attraktiv, nicht nur durch die weitere Ausdifferenzierung des "equal Pay" - Grundsatzes  - vgl. dazu die Urteile des 5.Senats v.13.3.2013 - 5 AZR 954/11, 146/12 ,u.a. Pressemitteilung Nr. 17/13 - , sondern im Besonderen durch die Änderung der Rechtsprechung des 7. Senats zur Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Zahl der Beschäftigten eines Betriebs.

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13.03.2013
Kreative Schmähungen von Kollegen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute mal etwas Rechtstatsächliches zum  Komplex "Beleidigungen und Schmähungen von Kollegen" (aus jur. Sicht dazu HWK/Sandmann, 5. Aufl. 2012, § 626 BGB, Rz. 242 zum Stichwort Ehrverletzungen des Arbeitgebers und von Kollegen): Spiegel Online hat unter dem Titel "Kollegen sind die Pest - das Lästerlexikon" 370 der nach Ansicht der Redaktion "kreativsten" Schmähungen und Lästereien zusammengestellt. Amüsant. P.S.: Als Juristen gehören wir wohl zum Typus "Aktenfräse".

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10.03.2013
Vorsicht: missverständliche Berichte zu Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Wie bereits mitgeteilt wurde, hat das BAG am 5.3.2013 (1 AZR 417/12) entschieden, dass Betriebsrat und Arbeitgeber in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG) eine Altersgrenze für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen regeln können. Eine solche Betriebsvereinbarung wahrt die Grundsätze von Recht und Billigkeit (§ 75 Abs. 1 BetrVG), wenn die Altersgrenze an den Zeitpunkt anknüpft, zu dem Arbeitnehmer die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen können.

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28.02.2013
Höhen und Tiefen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Warum es der Fußballverein aus Aachen wohl zu einer Entscheidung des dortigen Arbeitsgerichts (Urteil der 6. Kammer v. 22.2.2013, 6 Ca 3662/12) hat kommen lassen? Zwar enden die meisten Kündigungsschutzverfahren mit einem Abfindungsvergleich, kann aber ernstlich zweifelhaft sein, dass eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, wonach der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jederzeit gegen Zahlung einer Abfindung von drei Bruttomonatsgehältern kündigen kann und die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ausgeschlossen ist, unwirksam ist?

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19.02.2013
Gesetzentwurf der SPD gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bedingt durch die Gesetzesänderungen zum 1.12.2011 und vor allem durch die Tarifzuschläge beim Einsatz der Zeitarbeit in verschiedenen Branchen ist eine deutliche Zunahme des Einsatzes von Werkverträgen festzustellen. Gewerkschaften und die SPD haben sich damit bereits am 13.6.2012 anlässlich einer Betriebs- und Personalrätekonferenz der SPD-Bundestragsfraktion in Berlin befasst. Dazu hatte u.a. der Justiziar der IG Metall (Dr. Thomas Klebe) einen Vortrag zum Status und zu den Handlungsmöglichkeiten gehalten.

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15.02.2013
Wäre die Arbeitswelt ohne Leiharbeit besser?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Diskussion um die Leiharbeit nimmt manchmal Züge eines Glaubenskrieges an. Das hängt sicherlich auch mit einem in den vergangenen Jahren festzustellenden teilweise exzessiven und mitunter missbräuchlichen Einsatz der Leiharbeit zusammen. Umso wertvoller sind sind arbeitsmarktwissenschaftliche Beiträge, die die Vor- und Nachteile der Leiharbeit bewerten. Über einen solchen des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit) berichtet Spiegel Online. Danach hat die Leiharbeit positive arbeitsmarktpolitische Auswirkungen. Den Link zum Bericht finden Sie hier.

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12.02.2013
Interview mit der Präsidentin des BAG in der FAZ zu aktuellen Arbeitsrechtsfragen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In der FAZ vom 12.2.2013 (Seite 11) findet sich ein Interview mit der Präsidentin des BAG, Frau Ingrid Schmidt, das eine Vielzahl rechtspolitisch aktueller Fragen des Arbeitsrechts zum Gegenstand hat. Sehr lesenswert. Zum Link hier.

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07.02.2013
Betriebsratsausschluss wegen unbefugtem Zugriff auf Personalinformationssystem
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Datenschutzverstöße von Arbeitgebern sind häufig Gegenstand der Berichterstattung. Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich in einem Beschluss vom 12.11.2012 (Az. 17 TaBV 1318/12) mit einem Datenschutzverstoß eines Betriebsratsvorsitzenden beschäftigt. Der Arbeitgeber hatte zum einen den Ausschluss aus dem Betriebsrat (§ 23 Abs. 1 BetrVG) und zum anderen nach § 103 BetrVG die Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung beantragt. Der Betriebsratsvorsitzende hatte wiederholt unbefugt auf das im Betrieb verwendete Personalinformationssystem, in dem personenbezogene Arbeitnehmerdaten in einer elektronischen Personalakte verwaltet wurden, zugegriffen. Sein Ziel war, Informationen für die Betriebsratstätigkeit zu gewinnen.

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31.01.2013
Wirksamkeit der Kündigung eines schwerbehinderten GmbH-Geschäftsführers
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 18.10.2012 - 6 U 47/12, GmbHR 2012, 1347) kann sich ein schwerbehinderter GmbH-Geschäftsführer nicht auf den besonderen Kündigungsschutz des § 85 SGB IX berufen, wenn nach dem Inhalt des Geschäftsführer-Dienstvertrages ein freier Dienstvertrag vorliegt und kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 85 SGB IX. Der weite Arbeitnehmerbegriff, den der EuGH in der Danosa Entscheidung (v. 11.11.2010 - C-232/09, ArbRB 2010, 358) entwickelt hat, sei nicht heranzuziehen. Die Voraussetzungen, unter denen eine richtlinienkonforme Auslegung des § 85 SGB IX zu erfolgen hätte, seien nicht erfüllt, da der Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78  EG nicht berührt sei (vgl. auch OLG München v. 16.5.2007 - 14 U 399/04).

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29.01.2013
Vorerst kein Beschäftigtendatenschutzgesetz
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Verschiedene Internet-Foren haben am Mittag des 29.1.2013 darauf hingewiesen, dass die für den 30.1.2013 vorgesehene Behandlung des Beschäftigtendatenschutzes im Innenausschuss des Deutschen Bundestages ebenso ausfällt wie die für den 1.2.2013 vorgesehene 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag. Das berichtet auch der SPIEGEL und die Tagespresse am 30.1.2013. Man wolle noch einmal mit den Kritikern reden, erklären die Koalitionsfraktionen (dazu die FAZ). Man darf gespannt sein, ob das im Koalitionsvertrag von 2009 als Gesetzgebungsvorhaben definierte Projekt des Beschäftigtendatenschutzes in dieser Legislaturperiode noch eine Chance bekommen wird.

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24.01.2013
Das AGG kratzt an die Pforte von Anwaltskanzleien
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Juve berichtet, hat der Münchener Rechtsanwalt Nils Kratzer mindestens zwei Rechtsanwaltskanzleien - derzeit noch beim ArbG Köln bzw. LAG Köln erfolglos - auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG verklagt. Er sieht sich altersdiskiminiert, weil er als Mit- oder Enddreißiger mit Berufserfahrung nicht zu Bewerbungsgesprächen für Positionen von Berufsanfängern eingeladen worden war. Angeblich soll es noch weitere, im Vergleichswege erledigte Rechtsstreitigkeiten gegeben haben.

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24.01.2013
Kündigung außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG - Maßregelungskündigung
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Bonn hat mit Urt. v. 28.11.2012 (5 Ca 1834/12 EU) über folgenden Fall entschieden.

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23.01.2013
Beschäftigtendatenschutzgesetz auf Tagesordnung des Bundestages
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Gesetzentwurf steht (Stand 23.1.2013) auf der Tagesordnung der 220. Sitzung des Bundestages am 1.2.2013 (zur 2. und 3. Lesung im Bundestag), worauf Herr Kollege Zoell in seinem aktuellen Kommentar zu meinem Blog vom 14.1.2013 dankenswerterweise hinweist. Der Innenausschuss tagt am 30.1.2013.

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19.01.2013
Unbillige Arbeitgeberweisung dennoch verbindlich?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vorsicht gebietet eine bislang kaum beachtete Entscheidung des 5. Senats des BAG vom 22.2.2012 (5 AZR 249/11, ArbRB 2012, 264 [Suberg]). Ihr Leitsatz lautet nämlich:

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14.01.2013
Ein neues Beschäftigtendatenschutzrecht?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Es war still geworden um das im Herbst 2010 begonnene Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz. Auch wenn die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion "Die Linke" im September 2012 mitgeteilt hatte, sie halte an ihrem Gesetzgebungsentwurf fest und könne nicht mitteilen, wie dieser im Deutschen Bundestag behandelt werde, hatte es seit dem 7.9.2011 keine parlamentarische Aktivität mehr gegeben. Umso überraschter war ich, am 12.1.2013 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/gesetz-zum-datenschutz-in-unternehmen-arbeitnehmer-duerfen-nicht-mehr-heimlich-gefilmt-werden-12022216.html) zu lesen, dass die Koalition unerwartet das Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz in Unternehmen auf "die Zielgerade" bringen will. Man darf gespannt sein, ob der Deutsche Bundestag tatsächlich den Ankündigungen des CSU-Bundestagsabgeordneten Frieser ( http://www.michael-frieser.de/mediapool/75/756450/data/Eigene_Dateien_III/13011300_PM_BDSchG.pdf ), der für das Datenschutzrecht Beauftrager der Unionsfraktion ist, folgt und Ende Januar 2013 die Neuregelung verabschiedet. In jedem Fall war die Strecke vor der "Zielgerade" gefühlte 100 km lang.

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10.01.2013
Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung zweistufiger tarifvertraglicher Verfallfristen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Arbeitnehmer macht mit Erhebung sowohl einer Kündigungsschutz- als auch einer Befristungskontrollklage die von deren Ausgang abhängigen Vergütungsansprüche auch "gerichtlich geltend" und wahrt damit auch die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist (BAG vom 19.9.2012 - 5 AZR 627/11 und 5 AZR 924/11). Damit knüpft das BAG an seine Rechtsprechung zur Auslegung zweistufiger Verfallfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen an, wonach der Wortsinn des "Einklagens" bzw. einer "gerichtlichen Geltendmachung" nicht zwingend verlange, dass gerade der "Streitgegenstand Vergütung" zum Inhalt des arbeitsgerichtlichen Verfahrens gemacht werden müsse (vgl. BAG vom 19.5. 2010 - 5 AZR 253/09). Nach der bisherigen Rechtsprechung war für die Wahrung der zweiten Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer bezifferten Klage erforderlich (BAG vom 3.11.1961 - 1 AZR 302/60; vom 26.4. 2006 - 5 AZR 403/05; vom 17.11.2009 - 9 AZR 745/08).  Die Aufgabe dieser Rechtsprechung beruht auf einer verfassungskonformen Auslegung tarifvertraglicher Vorschriften und ist auf den Beschluss des BVerfG vom 1.12.2010 (1 BvR 1682/07) zurückzuführen.

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04.01.2013
Nach dem Knall die Kündigung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Arbeitsgericht Krefeld (Urteil vom 30.11.2012 – 2 Ca 2010/12) hat entschieden, dass die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper, der von oben oder von der Seite in ein Dixi-Klo geworfen wird oder der mittels eines automatischen Zündmechanismus dort explodiert, die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt.

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