Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

pro Seite
17.10.2024
Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag
FG Hamburg v. 12.6.2024 - 1 K 141/22

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.

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17.10.2024
Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.10.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 15.1.2015 - I R 69/12 reagiert, in denen der BFH Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert hatte.

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17.10.2024
Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte
Kurzbesprechung

1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG).
2. Die (Rück-)Ausnahme des § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010), die als Rechtsfolge die Beibehaltung der Freistellungsmethode vorsieht, kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Wechsel der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nicht aus § 20 Abs. 2 AStG bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG i.d.F. des JStG 2010, sondern bereits aus der Anwendung einer abkommensrechtlichen "Switch over"-Klausel folgt.

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15.10.2024
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts führen bei Vorliegen eigener Einkünfte nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
FG Münster v. 18.9.2024 - 1 K 494/18 E

Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt.

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10.10.2024
Alle weiteren am 10.10.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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10.10.2024
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2024 hat die Finanzverwaltung umfassend und aktualisiert zur Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung genommen.

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10.10.2024
Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2024 hat die Finanzverwaltung den Aufgabenbereich des BZSt im Rahmen des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz beschrieben.

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10.10.2024
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts
Kurzbesprechung

Wird ein Erbbaurecht vor Ablauf der Laufzeit gegen Vereinbarung eines Erbbauzinses verlängert, ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum. Eine Abzinsung des Kapitalwerts auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung über die Verlängerung des Erbbaurechts ist nicht vorzunehmen.

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10.10.2024
Forderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH als freigebige Zuwendung
Kurzbesprechung

Haben Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.

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10.10.2024
Versagung der erweiterten Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell
Kurzbesprechung

Die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 - X R 4/10, BFHE 233, 539, BStBl II 2011, 887 und vom 30.10.2014 - IV R 9/11, BFH/NV 2015, 227). Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet.

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10.10.2024
Steuerliche Entlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Kurzbesprechung

1. Kinderbetreuungskosten können nur bei demjenigen steuermindernd als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) berücksichtigt werden, der sie getragen hat.
2. Die alleinige Zuordnung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu lediglich einem Elternteil verstößt auch im Falle des paritätischen Wechselmodells nicht gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes.
3. Bei nicht zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Eltern wird im Rahmen der nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden Günstigerrechnung bei jedem Elternteil der Kindergeldanspruch im Umfang des bei ihm zu berücksichtigenden Kinderfreibetrags angesetzt, unabhängig davon, ob der jeweilige Elternteil die tatsächliche Verfügungsmacht über das Kindergeld erlangt hat.

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10.10.2024
Energetische Maßnahme gemäß § 35c EStG und Ratenzahlung
Kurzbesprechung

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme im Sinne des § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.

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07.10.2024
Richtervorlage zu der in § 32 Abs. 6 EStG festgelegten Höhe des Kinderfreibetrages im Jahr 2014 unzulässig
BVerfG v. 5.9.2024 - 2 BvL 3/17

Das BVerfG hat vorliegend die Unzulässigkeit einer Richtervorlage zu § 32 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 und Sätze 2 und 3 EStG in der 2014 geltenden Fassung festgestellt. Die Vorlage des Niedersächsischen FG betraf die Frage, ob der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes für das Jahr 2014 der Höhe nach verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird.

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26.09.2024
Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel wegen Krebserkrankung als außergewöhnliche Belastung?
FG München v. 25.7.2024, 15 K 286/23

An der Zugehörigkeit von Aufwendungen für Lebensmittel zu den Kosten der privaten Lebensführung ändert auch nichts, dass die Präparate weitgehend ärztlich verordnet waren. Eine "Zwangsläufigkeit" im Sinne des § 33 EStG lässt sich daraus nicht ableiten. Der BFH hatte allerdings noch keine Gelegenheit, näher darüber zu entscheiden ob in Fällen einer Krebserkrankung die Einnahme von Präparaten in Form von Nahrungsergänzungsmitteln zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG ist, weshalb die Revision zugelassen wurde.

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26.09.2024
Ermittlung des Dotationskapitals einer inländischen Versicherungsbetriebsstätte
Kurzbesprechung

1. § 25 Abs. 3 Satz 2 der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) ist nur im Rahmen der "Öffnungsklausel" nach § 25 Abs. 3 Satz 1 BsGaV anwendbar und gilt nicht für die modifizierte Kapitalaufteilungsmethode für inländische Versicherungsbetriebsstätten nach § 25 Abs. 1 und 2 BsGaV (entgegen Rz 320 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.12.2016, BStBl I 2017, 182 [Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung ‑‑VwG BsGa‑‑]). § 25 Abs. 3 Satz 2 BsGaV lässt sich damit kein allgemeiner Grundsatz entnehmen, wonach das Mindesteigenkapital, das ein selbständiges Versicherungsunternehmen in der Situation der Versicherungsbetriebsstätte im Inland versicherungsaufsichtsrechtlich ausweisen muss, durch die inländische Versicherungsbetriebsstätte nicht unterschritten werden darf.
2. Werden Abrechnungsforderungen nach aufsichtsrechtlichen Vorschriften als bedeckungsfähige Vermögenswerte behandelt, können sie nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BsGaV in die Aufteilung für steuerliche Zwecke mit einbezogen werden.
3. Von einer "erheblichen Veränderung" im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 6 BsGaV ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Dotationskapital zu Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres um 29,75 % von demjenigen zu Beginn des Wirtschaftsjahres abweicht (entgegen Rz 322 VwG BsGa).

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26.09.2024
Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom
Kurzbesprechung

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023 - V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage).

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23.09.2024
Britische Steuervorteile an multinationale Konzerne von 2013 bis 2018 waren nicht rechtswidrig
EuGH v. 19.9.2024 - C-555/22 P u.a.

Der EuGH hat den Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem diese bestimmte Vorschriften des Vereinigten Königreichs über die Besteuerung der Gewinne beherrschter ausländischer Unternehmen (Controlled Foreign Companies, CFC) als mit dem Binnenmarkt unvereinbare staatliche Beihilfen eingestuft hatte, und hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem dieses den Beschluss bestätigt hatte. Der Kommission und dem Gericht ist laut EuGH ein Rechtsfehler unterlaufen, indem sie die auf CFC anwendbaren Vorschriften als geeignetes Referenzsystem angesehen haben, um zu prüfen, ob ein selektiver Vorteil gewährt worden ist.

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19.09.2024
Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.9.2024 hat die Finanzverwaltung die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht.

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19.09.2024
Zwingendes Dateiformat elektronischer Dokumente
Kurzbesprechung

1. Ein elektronisches Dokument ist jedenfalls bei führender elektronischer Akte nur dann im Sinne des § 52a Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet, wenn es in einem der in § 2 Abs. 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genannten Dateiformate in der elektronischen Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Ein Dokument, das bei einem Gericht nicht in dem nach § 52a Abs. 2 Satz 1 FGO i.V.m. § 2 Abs. 1 ERVV vorgeschriebenen Dateiformat PDF eingereicht wird, ist danach nicht formgerecht und wird nicht wirksam an das Gericht übermittelt.
2. Eine Verletzung dieser Formvorschrift begründet grundsätzlich ein die Wiedereinsetzung nach § 56 FGO hinderndes Verschulden, da für solche Fälle bereits die Vorschrift des § 52a Abs. 6 FGO eine verschuldensunabhängige Heilung vorsieht.

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19.09.2024
Keine rückwirkende Korrektur von Rechnungen bei fehlendem Hinweis auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Kurzbesprechung

Die nachträgliche Korrektur von Rechnungen entfaltet im Hinblick auf die Voraussetzungen des § 14a Abs. 7 UStG keine Rückwirkung (Anschluss an das EuGH-Urteil Luxury Trust Automobil vom 8.12.2022 - C-247/21, EU:C:2022:966).

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19.09.2024
Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren
Kurzbesprechung

1. Ein Antrag gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Halbsatz 1 i.V.m. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann für denjenigen Veranlagungszeitraum, in dem eine Beteiligung veräußert wird, als erstes Antragsjahr gestellt werden, wenn der Antragsteller in diesem Veranlagungszeitraum bis zur Veräußerung zu irgendeinem Zeitpunkt in ausreichendem Umfang an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Das Erzielen von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG in diesem Veranlagungszeitraum ist nicht erforderlich; es genügt die abstrakte Möglichkeit, aus der Beteiligung Kapitalerträge erzielen zu können.
2. Nach einer wirksamen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Die Beteiligungsvoraussetzungen müssen nur für das erste Antragsjahr erfüllt sein; ihr Wegfall in einem der folgenden vier Veranlagungszeiträume ist unerheblich.
3. Nachlaufende Beteiligungsaufwendungen sind unter Beachtung des Teilabzugsverbots als Werbungskosten auch dann abziehbar, wenn der Anteilseigner die Beteiligung im ersten Antragsjahr veräußert und in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen ausschließlich Aufwendungen anfallen.

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16.09.2024
Positives Eigenkapital ist nach Umwandlung einer GmbH in eine KG für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG als Einlage zu berücksichtigen
FG Münster v. 12.6.2024 - 6 K 564/19 G, F

Im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft ist das von dieser übernommene positive Eigenkapital als (fiktive) Einlage im Rahmen des Abzugsverbots für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen. Soweit ersichtlich liegt zu dieser Konstellation bislang keine explizite höchstrichterliche Rechtsprechung vor, weshalb zur Fortbildung des Rechts die Revision zuzulassen war.

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12.09.2024
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.9.2024 hat die Finanzverwaltung die Anlage 13a 2024 bekannt gemacht.

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12.09.2024
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.9.2024 hat die Finanzverwaltung die zu beachtenden Besonderheiten bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 sowie bei Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025 bekannt gemacht.

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12.09.2024
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
Kurzbesprechung

1. Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff.
2. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Freigebigkeit der Leistung an die Gesellschaft ist anders als beim Grundtatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht Voraussetzung für die Steuerbarkeit.
3. Die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist nach den Regeln des § 11 des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Dazu ist der gemeine Wert des Anteils des Bedachten vor der Leistung an die Gesellschaft mit dem gemeinen Wert dieses Anteils nach der Leistung zu vergleichen.
4. Der gemeine Wert der (teil-)unentgeltlich bewirkten Leistung bildet die Obergrenze für die Werterhöhung des Anteils nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG.

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05.09.2024
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.9.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 28.9.2022 - VIII R 20/20 reagiert.

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05.09.2024
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v 30.8.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 15.3.2023 - I R 41/19 reagiert.

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05.09.2024
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.9.2024 hat die Finanzverwaltung die Anlage EÜR 2024 bekannt gegeben.

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05.09.2024
Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer
Kurzbesprechung

1. Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).
2. Beruht der Entschluss, den Nachlass zu teilen und dabei begünstigtes (Betriebs-)Vermögen gegen nicht begünstigtes Vermögen zu übertragen, auf einer neuen Willensbildung der Erbengemeinschaft, die den Nachlass zunächst willentlich ungeteilt belassen hat, ist die Übertragung nicht begünstigt.

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05.09.2024
Steuerpflicht von Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse
Kurzbesprechung

1. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt.
2. Die Kasse einer inländischen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist eine öffentliche Kasse im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b des Einkommensteuergesetzes.

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