Arbeitsrecht | Sozialrecht

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18.08.2018
Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsverträgen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 - 7 AZR 600/00, ArbRB 2002, 223).

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17.08.2018
Verzicht auf Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB auch bei fehlerhafter Unterrichtung möglich
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 05.02.2018 (8 Sa 831/17) entschieden, dass auch dann wirksam auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB verzichtet werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor fehlerhaft oder unvollständig über den bevorstehenden oder erfolgten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB unterrichtet worden ist.

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07.08.2018
Was wollen die Koalitionäre?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das habe ich mich eben gefragt. Ich bereite gerade einen Vortrag zu arbeitsrechtlichen Änderungen aufgrund des Koalitionsvertrages vor. Von den Beschränkungen bei den sachgrundlos Befristungen, der Verhinderung von Kettenarbeitsverhältnissen, der Brückenteilzeit etc. haben wir alle schon gehört. Aber auch zum Thema Weiterbildung, Berufsbildung und Betriebsrat enthält der Koalitionsvertrag eine Aussage. In den Zeilen 2284-2287 heißt es wie folgt:

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06.08.2018
Au-Pair-Verhältnis als Arbeitsverhältnis
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Viele Gastfamilien beschäftigten Au-Pair-Mitarbeiter(-innen) aus überwiegend europäischen Ländern. Das SG Landshut hat mit Urteil vom 18.07.2018 (Az.: S 11 AS 624/16) entschieden, dass ein Au-Pair den Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 FreizügG/EU i.d.F. vom 02.12.2014 bzw. Art. 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) haben kann.

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27.07.2018
Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Auslandslohn
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auslandsendsendungen sind für die deutsche Wirtschaft von hoher Relevanz. Seit jeher ist zu klären, wo im Ausland verdienter Arbeitslohn besteuert wird, in Deutschland oder im Ausland.

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18.07.2018
Ist eine globale Einwilligung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis sinnvoll?
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Die DSGVO ist zwar kein absolutes "Neuland" mehr, viele Detailfragen sind aber noch offen. Bis zu ihrer Klärung durch die Rechtsprechung wird einige Zeit ins Land gehen. Die Unternehmen müssen also einstweilen mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben. So ist etwa für viele Datenverarbeitungstätigkeiten im Beschäftigungsverhältnis ungeklärt, ob sie auf gesetzlicher Grundlage ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sind. Um sich abzusichern, holen viele Arbeitgeber vorsorglich eine Global-Einwilligung ihrer Arbeitnehmer zu sämtlichen in Betracht kommenden Datenverarbeitungsvorgängen ein. Es ist sehr umstritten, ob ein solches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist. Was meinen Sie?

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17.07.2018
Personalleiter und Unternehmensjurist als Syndikusrechtsanwalt
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der AGH NRW hat im Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 72/16 entschieden, dass ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen tätiger Volljurist, der mindestens zu 67 % seiner Arbeitszeit fachlich unabhängig und weisungsfrei arbeitsrechtlich tätig ist, als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

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11.07.2018
Spontanurlaub führt zur Kündigung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Düsseldorf (Az. 8 Sa 87/18) berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung vom 11.07.2018 über die kündigungsrechtlichen Folgen eines geschenkten Mallorca-Urlaubs.

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10.07.2018
Das Widerrufsrecht des § 312 g Abs. 1 BGB gilt nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 312 g Abs. 1 BGB gewährt dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen  - etwa in der Wohnung des Arbeitnehmers - geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB. Das LAG Niedersachsen hat im Urteil vom 07.11.2017 (10 Sa 1159/16) der Auffassung eine Absage erteilt, dieses Widerrufsrecht sei auch auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge anzuwenden.

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01.07.2018
Geltung kirchlicher Dienstvereinbarungen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es ist umstritten, ob nach kirchengesetzlichen Regelungen geschlossene Dienstvereinbarungen eine normative Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten entfalten oder ob es zu ihrer Wirksamkeit einer vertraglichen Inbezugnahme bedarf. Insoweit hatte der 1. Senat des BAG ausgeführt, dass Dienstvereinbarungen nach § 38 Abs. 1 MAVO wie Betriebsvereinbarungen iSv. § 77 BetrVG unmittelbar und zwingend gelten würden, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche kirchliche oder staatliche Regelung fehle (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 41, BAGE 123, 121). Unter Bezug auf die Rechtsprechung bezüglich der auf dem Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen hat der 2. Senat des BAG später jedoch in Frage gestellt, ob sich die unmittelbare Wirkung, die ein Kirchengesetz Dienstvereinbarungen zuerkennt, auf Arbeitsverhältnisse, die dem Regime staatlichen Rechts unterfallen, erstrecken könne. Die Frage konnte im konkreten Fall unbeantwortet bleiben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 20). In einer Entscheidung vom 24.6.2014 hat wiederum der 1. Senat angeführt, dass es der vertraglichen Inbezugnahme einer kirchlichen Dienstvereinbarung bedürfe, weil diese anders als Betriebsvereinbarungen nicht unmittelbar für die von ihr erfassten Arbeitsverhältnisse gelte. Es fehle wie bei den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkularen Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung. Sofern die Ausführungen in der Entscheidung vom 19.6.2007 (- 1 AZR 340/06 - aaO) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, werde hieran nicht mehr festgehalten (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12). Der 5. Senat des BAG hat die Frage der zwingenden Wirkung einer Dienstvereinbarung offengelassen (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 71, BAGE 149, 144).

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26.06.2018
Für das Sommerloch: Ungeknickte und ungetackerte Arbeitszeugnisse?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 09.11.2017 (5 Sa 314/17) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis hat.

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16.06.2018
Erfolglose Bewerbung schwerbehinderter Menschen - Begründungspflicht des Arbeitgebers
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Muss der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern stets schriftlich begründen, warum sie mit ihrer Bewerbung nicht erfolgreich waren?

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15.06.2018
BVerfG vs. BAG zur Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Man hat es kommen sehen - das BAG hat bei der Auslegung des Begriffs "Vorbeschäftigung" in § 14 Abs.2 S.2 TzBfG die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten! So hat der 1.Senat des BVerfG mit seinen Beschlüssen v. 6. Juni 2018 - 1BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - (Pressemitteilung v. 13.6.2018) zwar die mehrfache sachgrundlose Befristung im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen. Die Auslegung dieser Vorschrift durch das BAG - vgl. Urt. v. 6.4.2011 - 7 AZR 716/09, ArbRB 2011, 130 (Boudon), eine solche Befristung sei zulässig, wenn die Vorbeschäftigung mehr als drei Jahre zurückliege, überschreite jedoch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und sei deshalb mit der Verfassung nicht vereinbar.

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13.06.2018
Tipps des BAG für die AGG-konforme Formulierung von Stellenanzeigen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG v. 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 gibt wertvolle Formulierungshinweise für Stellenanzeigen, die sich mit Hinweisen auf Berufserfahrung oder mit anderen in § 1 AGG genannten Differenzierungsmerkmale beschäftigen. Dies gilt insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung des BAG zum Formulierungen in Stellenanzeigen, wonach die Suche nach "Berufsanfänger" oder die Voraussetzung "erste Berufserfahrung"  eine Indiztatsache nach § 22 AGG im Hinblick auf eine mittelbare Altersdiskriminierung begründet (so BAG v. 15.12.2016 – 8 AZR 454/15, ArbRB 2017, 169).

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08.06.2018
Betriebsratsanhörung in der Probezeit
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Betriebsratsanhörung in der Probezeit beschäftigen die Gerichte regelmäßig. Ein lesenswertes Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2018 (3 Sa 196/17) gibt Orientierung.

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07.06.2018
Zeugnisstreit - Eine "übliche Dankes- und Bedauernsformel" ist vollstreckbar
Portrait von Alexander Schneider
Alexander Schneider

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 5.4.2018 (Az.: 9 Ta 1625/17) entschieden, dass eine im Vergleich getroffene Vereinbarung, wonach ein Zeugnis endend mit der "üblichen Dankes- und Bedauernsformel" erteilt wird, hinreichend bestimmte Grundlage zur Durchsetzung einer Dankes- und Bedauernsformulierung im Zeugnis im Wege der Zwangsvollstreckung ist.

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03.06.2018
Kontrolle von Vorstandsvergütungen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes hat in angemessenem Verhältnis zum Aufgabenbereich, zur Größe und zur Bedeutung der Körperschaft zu stehen. Nicht de lege ferenda, also keine Forderung aus einem Parteiprogramm und keine bislang noch nicht entdeckte Randnummer aus dem Koalitionsvertrag, sondern geltendes Recht: für Vorstände von Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie Ersatzkassen. Nachzulesen in § 35a Abs. 6a S. 1 und 2 SGB IV.

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01.06.2018
Keine Kündigung des katholischen Chefarztes nach dessen Wiederheirat – EuGH und BAG versus BVerfG?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12, ArbRB 2014, 359) das Urteil des BAG vom 08.09.2011 (2 AZR 543/10, ArbRB 2012, 72), mit dem dieses die  Kündigung eines katholischen Chefarztes aus Düsseldorf nach dessen Wiederverheiratung als unwirksam angesehen hatte, als verfassungswidrig beanstandet und das Urteil des BAG aufgehoben. Nun hat der Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen vom 31.05.2018 (EuGH Rs. C-68/17 – IR/JQ) zum Vorlagebeschluss des BAG (v. 28.07.2016 – 2 AZR 746/14 (A), ArbRB 2017, 67) die von dem in Besitz der katholischen Kirche (Caritas) stehenden Krankenhaus in der Rechtsform GmbH wegen der Wiederverheiratung des geschiedenen Chefarztes ausgesprochene Kündigung als Verstoß gegen die Gleichbehandlungs-RL 2000/78/EG (umgesetzt in den 8, 9 AGG) angesehen.

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25.05.2018
Ab heute: Datenschutzbeauftragter kann beim LDI NRW gemeldet werden
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise verpflichtet Art. 37 Abs. 7 DSGVO ab dem 25.05.2018 alle verantwortlichen Stellen (also Arbeitgeber und Unternehmen) dazu, den jeweiligen Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI) hatte in der Vergangenheit angekündigt, eine elektronische Meldung sei erst im späteren Verlauf des Jahres möglich.

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23.05.2018
Keine Pflicht zur Herausgabe der Handynummer an den Arbeitgeber?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Datenschutz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Das Thüringer LAG hat in zwei Fällen (6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Herausgabe der privaten Mobiltelefonnummer verneint. Der Arbeitgeber wollte den Arbeitnehmer außerhalb des Bereitschaftsdienstes für Notfälle heranziehen können. Das LAG sah hierin einen schweren Eingriff, der nach dem Thüringer Landesdatenschutzgesetz einer besonderen Rechtfertigung bedürfe. Der Arbeitgeber habe durch die Änderung der Rufbereitschaft selbst die Problemlage herbeigeführt. In der Tagespresse war nämlich berichtet worden, dass außerhalb von Wochenenden und Feiertagen kein Bereitschaftsdienst mehr existieren sollte. Vielmehr sollten Arbeitnehmer willkürlich angerufen werden können.

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18.05.2018
Unwirksamkeit der Kündigung auch bei nur fehlerhafter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der ArbRB-Blog hatte über die Neueinführung des § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung) bzw. des seit dem 01.01.2018 geltenden § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX berichtet, der als Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung schwerbehinderter Menschen die Anhörung der Schwerbehindertenvertretung verlangt. Nun liegt eine erste Entscheidung des ArbG Hagen vom 06.03.2018 (5 Ca 1902/17) vor, die die Unwirksamkeitsfolge auch bei einer nur fehlerhaften Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung anordnet.

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10.05.2018
Entrüstung über die Entfristungspraxis - die Post AG (k)ein Vorbild?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Post AG ist seit einigen Tagen in den Schlagzeilen. Auslöser ist, dass sie bei der Entscheidung, ob Beschäftigte von einem befristeten Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes übernommen werden, auch auf krankheitsbedingte Fehltage während des befristeten Arbeitsverhältnisses abstellen soll. Was ist von dieser Kritik zu halten?

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07.05.2018
EU will Whistleblower schützen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europäische Kommission hat am 23.04.2018 in englischer Sprache den Entwurf einer neuen Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern – sog. Whistleblowern – in der EU vorgelegt. Ausgangspunkt waren die jüngsten Skandale wegen Dieselgate, Lux Leaks und die Panama Papers.

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26.04.2018
Möglichkeit der Rückkehr in den "sicheren Hafen" des Beamtenverhältnisses oder mögliche Pflichtenkollision als Befristungsgrund iSv. § 14 Abs. 1 TzBfG?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Hamburg hat mit Urteil vom 9.11.2017 (7 Sa 70/10, ArbRB online) der Ansicht des BAG im Urteil vom 25.5.2005 - 7 AZR 402/04, ArbRB online) widersprochen, wonach die Insichbeurlaubung von Beamten der ehemaligen Deutschen Post wegen der Besonderheit der Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 PostPersRG aF im Zusammenhang mit dem aus der Privatisierung sich ergebenden Einsatz beamteter Mitarbeiter in den Nachfolgegesellschaften der Deutschen Post die Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG rechtfertigt.

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25.04.2018
Haben Sie schon einmal den Geburtstag eines Mitarbeiters vergessen?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Ich schon und das war ziemlich blamabel. Möglicherweise wird Ihnen das zukünftig öfter passieren, denn viele Arbeitgeber und Abteilungsleiter führen Geburtstagslisten o.Ä. Aber dürfen sie das? Vielfach wird argumentiert, dass die Speicherung dieser Daten nicht für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist (§ 26 BDSG n.F.) Also bleibt ihnen nur die Einholung der Einwilligung des Arbeitnehmers. Diese ist dann jederzeit widerruflich.

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25.04.2018
Europarechtliches Symposion beim Bundesarbeitsgericht im Jahr 2018
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute möchte ich Sie auf das in der vergangenen Woche stattgefundene Europarechtliche Symposion beim Bundesarbeitsgericht hinweisen. Die spannenden Vorträge finden Sie unter https://www.bundesarbeitsgericht.de/symposion/symposion.html. Themen sind der nationale und unionsrechtliche Schutz der Arbeitnehmer bei Massenentlassung sowie die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und deren Auswirkungen auf das nationale Recht. Das beinhaltet einen Bericht zum deutschen und europäischen Antidiskriminierungsrecht und den unionsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff sowie das Recht des Betriebsübergangs.

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22.04.2018
Schadensersatz bei rechtswidriger Versetzung
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Arbeitgeber verurteilt, einem Arbeitnehmer nach einer rechtswidrigen Versetzung die Kosten für eine von ihm angemietete Zweitwohnung und für einen Teil der Heimfahrten zu erstatten. Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Heimfahrten wie Arbeitszeit zu vergüten, hat es jedoch abgelehnt.

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16.04.2018
Benachteiligung freigestellter Betriebsräte bei der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Anwaltssenat des BGH hat (Urteil vom 29.01.2018 – AnwZ (Brfg) 12/17) entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht als Syndikusrechtsanwalt gem. §§ 46a Abs. 1, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO zugelassen werden kann. Anderes folge auch nicht aus § 78 Satz 2 BetrVG, der die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder schütze.

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11.04.2018
Altersgrenzenvereinbarungen in Gefahr
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jeder weiß, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG auch bei der Vereinbarung von Altersgrenzen gilt. Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift ist kein Raum. Die gesetzliche Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG ist aber nicht schon dann gewahrt, wenn eine die Befristungsabrede enthaltende Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet wurde. Vielmehr muss die Befristungsabrede dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein. Dem Arbeitnehmer soll zum einen deutlich vor Augen geführt werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Vereinbarung der Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch enden wird und daher keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden kann. Zum anderen dient das Schriftformerfordernis einer Erleichterung der Beweisführung. Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn die Schriftform nicht den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Befristungsabrede beim Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn voraussetzte. Der Arbeitnehmer könnte bei Vertragsbeginn nicht erkennen, ob sein Arbeitsvertrag wirksam befristet ist oder nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dies eröffnete die Möglichkeit, darüber zu streiten, ob die schriftliche Annahme im Zeitpunkt des Vertragsbeginns bereits erklärt war. Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden. Dies hat das BAG kurz und prägnant entschieden (BAG Urt. v. 25.10.2017 -7 AZR 632/15, ArbRB Online).

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08.04.2018
Nichtige Vereinbarung über Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 3 BetrVG
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Vereinbarung über eine pauschale Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 3 S. 3 BetrVG kann nach § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 134 BGB nichtig sein. Dennoch gezahlte überhöhte Pauschalvergütungen kann der Arbeitgeber nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern. Der Anspruch ist nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB, wonach die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn auch dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt, ist einschränkend auszulegen. Der Schutzzweck des Begünstigungsverbots verlangt eine einschränkende Auslegung dahin, dass die Rückforderung nicht ausgeschlossen ist. Denn § 78 S. 2 BetrVG soll nicht nur die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden. Die Bestimmung schützt damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder. Es wäre deshalb mit dem Zweck der Nichtigkeitsnorm unvereinbar, wenn eine Rückforderung nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen wäre und deshalb die Vermögensverschiebung erhalten bliebe. Die Begünstigung, die nach § 78 S. 2 BetrVG verhindert werden soll, würde durch den Kondiktionsausschluss perpetuiert.

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