Arbeitsrecht | Sozialrecht

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27.09.2019
Vertraulichkeitsschutz für Hinweisgeber und seine Folgen für außerordentliche Verdachtskündigungen
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

In der Praxis ist eine der häufigsten Sollbruchstellen für eine außerordentliche Kündigung § 626 Abs. 2 S.1 BGB. Innerhalb der dort normierten Zweiwochenfrist muss der Arbeitgeber nach Kenntnis des Sachverhalts eine fristlose Kündigung aussprechen. Ist diese Kenntnis erst nach umfangreichen Sachverhaltsermittlungen zu erlangen, ist häufig streitig, ab wann diese Frist zu laufen begann. Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Frage, ob der Arbeitgeber den Sachverhalt zügig aufgeklärt hat. Will der Arbeitgeber die Kündigung zudem auf einen bloßen "Verdacht" stützen, zählt dazu auch die Anhörung des von der Kündigung bedrohten Mitarbeiters. Sie hat ebenfalls mit der gebotenen Eile zu erfolgen, regelmäßig innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des maßgeblichen Kündigungssachverhalts (Vgl. bspw. BAG v. 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13). Bei Vorliegen besonderer Umstände kann sie jedoch überschritten werden.

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26.09.2019
DSGVO-Bußgelder – Datenschutzbehörden entwickeln Konzept zur Bußgeldzumessung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Es ist gegenwärtig einer der spannendsten Fragen im Datenschutzrecht: Wie hoch fallen Bußgelder aus, wenn die Datenschutzbehörden einen Datenschutzverstoß feststellen. Bislang gab es keine festen Kriterien. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich die deutschen Datenschutzbehörden allerdings kürzlich auf, ein einheitliches und transparentes Berechnungskonzept geeinigt. Dieses wird nun in der Praxis erprobt.

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23.09.2019
Beteiligungsunfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach Ende der Amtszeit des Betriebsrats
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit seinem Beschluss vom 19.12.2018 (7 ABR 79/16, ArbRB 2019, 171 [Markowski]) hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Beteiligtenfähigkeit verliert, wenn bis zum Zeitpunkt des Endes der Amtszeit des Betriebsrats noch kein neuer Betriebsrat gewählt worden ist.

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18.09.2019
Und wie halten Sie es mit der DSGVO?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die FAZ berichtet unter Bezug auf eine Studie der BITKOM , dass erst ein Viertel der Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt hat. Immerhin zwei Drittel der Unternehmen haben die DSGVO größtenteils umgesetzt.  Auch mit dem Folgen der e-Privacy-Verordnung beschäftigen sich die meisten befragten Unternehmen. Das ist gut.

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18.09.2019
Aus Heft 9 des ArbRB: Neues aus Luxemburg!
Portrait von Sebastian Roloff
Sebastian Roloff

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist immer für Überraschungen gut. In der Rechtssache C-55/18 (CCOO) – einer Vorlage aus Spanien – war aber bereits im Vorfeld vermutet worden, dass der Arbeitgeberin erhebliche Konsequenzen wegen der behaupteten Arbeitszeitverstöße drohen würden. Der Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 im Kern eine nationale Regelung verworfen, die den Arbeitgeber nicht verpflichtete, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzurichten (ArbRB 2019, 162). Das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs hat bereits starke Resonanz gefunden (s. hierzu auch Grimm/Freh, ArbRB 2019, 278); die wichtige und bereits im Koalitionsvertrag angelegte Diskussion über eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitszeitrechts tritt derzeit dahinter zurück.

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14.09.2019
Nichterreichen der Beschäftigungsquote kein Indiz nach § 22 AGG
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben nach § 154 Abs. 1 SGB IX auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen, stellt dieser Umstand für sich genommen kein Indiz für eine Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung dar. Zwar kann aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, grundsätzlich die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden. § 71 Abs. 1 SGB IX a.F. bestimmt jedoch keine Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen in diesem Sinne. Rechtsfolge der Nichterfüllung der Beschäftigungspflichtquote  ist lediglich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Bei der Verpflichtung nach § 71 Abs. 1 SGB IX a.F. (§ 154 Abs. 1 SGB IX n.F.) handelt es sich nur um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Staat mit dem Inhalt, im Rahmen der festgelegten Pflichtzahl Schwerbehinderte auf einem entsprechenden Arbeitsplatz einzustellen und zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht hingegen nicht den einzelnen Schwerbehinderten gegenüber. Das Nichterfüllen der Quote kann zudem auf den unterschiedlichsten Gründen beruhen, darunter auch auf solchen, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat und die daher keinen Rückschluss auf eine etwaige ablehnende Haltung des Arbeitgebers gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zulassen.  So hat es das BAG zutreffend entschieden (BAG, Urt. v. 16.5.2019 - 8 AZR 315/18).

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11.09.2019
Urlaub - richtig gemacht - 7. Teil Belehrungspflicht bei Dauererkrankungen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach – zutreffender – Auffassung des LAG Hamm v. 24.7.2019 – 5 Sa 676/19, Revision unter Az. BAG 9 AZR 401/19 besteht bei langfristig erkrankten Arbeitnehmern keine Belehrungspflicht entsprechend der Rspr. des BAG vom 19.2.2019 - 9 AZR 541/15 und 9 AZR 423/16 (dazu die früheren Beiträge) dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03 des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen.

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10.09.2019
Keine AU-Bescheinigung mehr
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die FAZ berichtet heute, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Bürokratieentlastungsgesetz III die Ersetzung der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch ein elektronisches Meldesystem beabsichtigt. Den Link auf den Beitrag möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Das Gesetz soll im September vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Nun hoffe ich, dass die Bürokratie abgebaut wird und nicht zu Lasten der Unternehmen und Bürger entlastet wird.

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02.09.2019
Arbeitsrechtliche Konsequenzen eines harten Brexit
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der britische Premierminister Boris Johnson möchte die EU spätestens zum 31.10.2019 verlassen – notfalls auch ohne Deal. Ich möchte Ihnen zeigen, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen das No-Deal-Szenario hätte. Von großer Bedeutung sind dabei Fragestellungen des arbeitsrechtlichen Datenschutzes, der Arbeitnehmerentsendung, der Arbeitnehmerüberlassung sowie des Sozialversicherungsrechts. Die deutsche Regierung trifft bereits Vorbereitungsmaßnahmen und arbeitet am Erlass gesetzlicher Sonderregelungen.

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30.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 6. Teil Kein Urlaubsanspruch für Sabbatical und Freistellungsphase im Blockmodell
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit zwei Urteilen vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17 sowie 9 AZR 406/17) hat das BAG entschieden, dass kein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub für die Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (wie beispielsweise bei einem Sabbatical im gesamten Kalenderjahr) besteht.

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28.08.2019
Der Dienstwagen im Fokus der DSGVO
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Im Zeitalter des "Internets der Dinge" gerät mehr und mehr auch der Dienstwagen in den Fokus datenschutzrechtlicher Prüfungen. Aktuell gilt dies insbesondere für das Auslesen von Daten bei sogenannten "Online-Fahrzeugen", die regelmäßig im Spannungsfeld von Hersteller, Arbeitgeber und Mitarbeiter erfolgt. Losgelöst davon bestehen auch für die weiteren Fragestellungen in der Praxis durchaus unterschiedliche Lösungsansätze. Dies gilt zum einen für die jeweils in Frage kommenden Erlaubnistatbestände, zum anderen für die ggf. "notwendigen" wie "zulässigen" Formulierungen im Rahmen einer Einwilligung.

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28.08.2019
Wie ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen? Ein Vorschlag von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.5.2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, das die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen kann. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch haben die Entscheidung ausführlich analysiert, geprüft, ob in Deutschland ein Umsetzungsbedarf besteht, und einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Wir möchten Ihnen diesen tollen Beitrag nicht vorenthalten und stellen ihn Ihnen daher schon vor Veröffentlichung in Heft 4 der ZFA zum Gratis-Download zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen, sich in die Thematik einzulesen und mitzudiskutieren!

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22.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 5. Teil Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die neue Rspr. des BAG zum Urlaub hat auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch während der Elternzeit. Damit befasst sich das Urteil des BAG v. 19.3.2019 – 9 AZR 495/17.

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12.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 4 . Teil Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG aus der Serie vom 19.2.2019 befasst sich mit den Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im gekündigten Arbeitsverhältnis. Das BAG (Urt. 19.2.2019 - 9 AZR 321/16) stellt heraus, dass die aus dem richtlinienkonformen Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG resultierenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers auch nach einer Kündigung (fort) bestehen.

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08.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 3 . Teil Die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der gesetzliche Urlaub ist eigentlich „in natura“ zu gewähren, also durch Freistellung. Erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis darf er durch Geldleistungen abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Trotz dieser Regelung ist die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis weitreichender möglich, als oft geglaubt.

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07.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 2 . Teil Das Musterschreiben
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich orientiere mich an dem vom BAG im Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 423/16) genannten Beispiel einer Unterrichtung gleich zu Jahresbeginn. In einer E-Mail an die Mitarbeiter, die hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage für jeden einzelnen Arbeitnehmer anzupassen ist, kann der Arbeitgeber wie folgt formulieren:

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06.08.2019
Urlaub - richtig gemacht - 1 . Teil Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat am 06.11.2018, Az. C-619/16, C-684/16 entschieden, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern muss, den Urlaub zu nehmen, und ihnen klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub, wenn er nicht genommen werden sollte, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird. Das BAG hat diese Rechtsprechung am 19.02.2019 (Az. 9 AZR 423/16) umgesetzt und die noch sehr allgemeinen Ausführungen des EuGH für die Praxis konkretisiert: Das BAG legt allen Arbeitgebern nahe, bei der Aufforderung die Anzahl der Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage konkret anzugeben.

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30.07.2019
Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten - anonymisiert, personenbezogen oder zweistufig?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den Landesarbeitsgerichten Hamm (Beschl. v. vom 19.9.2017 - 7 TaBV 43/17) und Sachsen-Anhalt (Beschl. v. vom 18.12.2018 - 4 Ta BV 19/17) hat nunmehr auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 15.5.2019 - 3 TaBV 10/18) entschieden, dass dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht nur anonymisiert, sondern personenbezogen Einblick in die Listen über die Löhne und Gehälter zu gewähren ist. Datenschutzrechtliche Erwägungen nach dem BDSG bzw. nach der DSGVO stünden dem Anspruch nicht entgegen. Auch die Vorgaben nach dem EntgTrG beinhalteten keine Einschränkungen des Einsichtsrechts des Betriebsrates.

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30.07.2019
Der Betriebsrat muss die Beschäftigtendaten schützen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats nach Inkrafttreten der DSGVO wird heftig diskutiert, auch hier im Blog. Das BAG hat dazu in der vergangenen Woche einen sehr beachtenswerten Beschluss vom 9.4.2019 auf der Homepage veröffentlicht. Anders als die Vorinstanz dies nach der tradierten Rspr. zum Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG bewertet hatte, muss der Betriebsrat Schutzmaßnahmen treffen, zumindest bei besonderen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bzw. § 26 Abs. 3 BDSG.

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26.07.2019
Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung elektronischer Zeiterfassung?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach dem Beschluss des BAG v. 28.11.1989 (1 ABR 97/88, BAGE 63, 283) hat das Recht des Betriebsrats hinsichtlich des Mitbestimmungstatbestandes § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht zum Inhalt, dass der Betriebsrat die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung verlangen kann. Auch die Abschaffung einer solchen technischen Kontrolleinrichtung bedarf daher nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Im Schrifttum wird dies begrüßt und angeführt, dass ein Mitbestimmungsrecht, das dem Schutz und der Abwehr belastender Maßnahmen dient, ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung eben solcher Maßnahmen ausschließt (Clemenz in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 87 BetrVG Rd. 33).

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18.07.2019
FDP will Freelancer vor dem Sozialstaat schützen, LAG Köln sieht Dauerprojektverantwortlichen als Arbeitnehmer
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zwei Nachrichten vom heutigen Tag, die die Ambivalenz rund um die Scheinselbständigkeit und den Arbeitnehmerbegriff sichtbar machen: Die FAZ berichtet heute über Absichten der FDP, Freelancer vor dem Sozialstaat zu schützen. Das LAG Köln hat am 8.5.2019 (9 Ta 31/19) entschieden, dass ein Projektdienstleister  Arbeitnehmer i.S.d. § 611a Abs. 1 BGB ist, wenn er im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln tätig wird und keine von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind.

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16.07.2019
Nichts Halbes beim Urlaub
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 6.3.2019 (Az. 4 Sa 73/18) entschieden, dass das BUrlG keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen kennt. Es hat den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Urlaubs in Form von halben Urlaubstagen zurückgewiesen.

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14.07.2019
Twittern als Betriebsratsaufgabe?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach Ansicht des LAG Niedersachsen ist ein generelles Verbot gegenüber einem Betriebsrat, sich über ein Twitter Account über betriebliche Angelegenheiten zu äußern, zu weit gefasst, weil der Betriebsrat im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtsfähig sei (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 6.12.2018 - 5 TaBV 107/17). Das BAG, bei dem die Rechtsbeschwerde anhängig ist, wird hierüber letztinstanzlich zu entscheiden haben. Twitter verfügt über eine Funktionalität "Antwort". Diese kann, anders als die Funktion "Besucher-Beiträge" bei Facebook, von den Nutzern nicht deaktiviert werden. Die Funktion "Antwort" ermöglicht Twitter-Nutzern, auf Tweets Antworten auf Twitter einzustellen. Daher ist Einführung eines Twitter Accounts durch den Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Hamburg nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig (Beschl. v. 13.9.2018 - 2 TaBV 5/18).

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08.07.2019
Zustellung einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten bis 17.00 Uhr
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil v. 14.12.2018 (9 Sa 69/18) entschieden, dass eine bis 17.00 Uhr in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfene Kündigung am selben Tag zugeht. Dann beginnt die Frist des § 4 KSchG an diesem und nicht am nächsten Tag zu laufen.

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06.07.2019
Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG: E-Mail-Austausch als Einwilligung
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Ende vergangener Woche hat der Bundestag zu weit vorgerückter Stunde das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz" zur DSGVO verabschiedet. Dort sind neben einer Reihe von Anpassungen in bestehenden Gesetzen recht kurzfristig noch zwei Klarstellungen aufgenommen worden, die auch arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen. Zum einen ist dies die Erhöhung des Schwellenwerts in § 38 BDSG für die Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten von 10 auf nunmehr 20 Personen. Weitaus bedeutender für die tägliche Personalpraxis dürfte jedoch die dort avisierte Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG sein. Demnach bedarf eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses künftig nicht mehr der Schriftform, sondern „hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen“. Insoweit wird künftig der Austausch von E-Mails genügen. Der Streit, ob die bisherige Vorgabe der Schriftform als "Regelfall" überhaupt DSGVO-konform ist, dürfte damit kurzfristig ebenfalls der Geschichte angehören.

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05.07.2019
Das Ende einer langen Odyssee?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für den katholischen Chefarzt des Krankenhauses, dem wegen seiner Wiederheirat im März 2009 gekündigt worden war, ist der Rechtsstreit durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 20.2.2019 (2 AZR 746/14, ArbRB online) beendet. Das Erzbistum Köln hat diese Woche erklärt, dass gegen das Urteil des BAG keine Verfassungsbeschwerde eingelegt werde. Der Anwalt des Chefarztes wird mit den Worten zitiert: "Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende." In der Pressemitteilung des Erzbistums Köln heißt es, dass maßgeblich für die Entscheidung insbesondere der Umstand sei, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe, da er nach heute in der katholischen Kirche geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre. Der Kündigung lag eine kirchengesetzliche Regelung aus dem Jahre 1993 zugrunde, die 2015 grundlegend geändert wurde. Die katholische Kirche werde allerdings möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten, ihre Rechtsauffassung zu den auch aus ihrer Sicht weiter klärungsbedürftigen Grundsatzfragen des Verhältnisses von Religionsverfassungsrecht und Unionsrecht durch eine Stellungnahme in das Verfahren „Egenberger“ der evangelischen Kirche einzubringen, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

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02.07.2019
Hitzefrei für Eltern?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht, wie wir vergangene Woche festgestellt haben. Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen, die in der Schule oder im Kindergarten „hitzefrei“ erhalten haben: Können sie den Arbeitsplatz verlassen (1. Ebene) und wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt (2. Ebene)?

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27.06.2019
Neue Probleme bei der Überstundenpauschalierung und Vertrauensarbeitszeit
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Zusammenhang mit der Prüfung einer tarifvertragsersetzenden Gesamtbetriebsvereinbarung in einem Rechtsstreit um Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich zwischen der Gewerkschaft ver.di als Arbeitgeber und einem Gewerkschaftssekretär hat das BAG gestern Bedenken gegen pauschale Abgeltungen von Überstunden geäußert (BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18, PM 27/19).

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25.06.2019
Hessischer Datenschutzbeauftragter (HBfDI) interpretiert Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO restriktiv
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gegenwärtig besteht erhebliche Unsicherheit, wie weit das Auskunftsrecht über personenbezogene Daten im Beschäftigungsverhältnis nach Art. 15 DSGVO geht. Das LAG Baden-Württemberg hat am 20.12.2018 (17 Sa 11/18, ArbRB 2019, 134 mit Anm. Braun; dazu Lentz, ArbRB 2019, 150) einen sehr weitgehenden Auskunftsanspruch ausgeurteilt. Schon das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hatte sich gegen eine extensive Auslegung von Art. 15 DSGVO gewandt. Dem folgt nun der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBfDI) in seinem am 24.06.2019 vorgelegten Tätigkeitsbericht auf Seite 80 ff. Die Lektüre der Seiten 75 bis 85 ist empfehlenswert.

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25.06.2019
Hitzearbeit, kein Hitzefrei
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthalten die „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR genannt). Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 ArbStättV). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 a Abs. 1 Satz 2  bis 4 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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