Arbeitsrecht | Sozialrecht
Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.
Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen. Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist.
Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen
Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht