Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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08.01.2015
Wann ist jemand Arbeitnehmer? Umfangreiche Darlegungslast zur Weisungsgebundenheit
LAG Düsseldorf 18.12.2014, 15 Ta 582/14

Wer geltend macht, als Arbeitnehmer beschäftigt worden zu sein, muss darlegen, dass die für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsgebundenheit vorgelegen hat. Konkret ist vorzutragen, wer zur Erteilung von bindenden Weisungen befugt war, warum bindende Weisungen erteilt werden konnten und welche Weisungen tatsächlich erfolgt und befolgt worden sind. Es spricht gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, wenn im zugrunde liegenden Vertrag lediglich Zielvorgaben enthalten waren und keine Verpflichtung, persönlich tätig zu werden.

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07.01.2015
Kein pauschaler Aufschlag: Auch bei geringfügig Beschäftigten bemisst sich die Sittenwidrigkeit des Lohns nach dem ausgezahlten Betrag
LAG Düsseldorf 19.8.2014, 8 Sa 764/13

Im Bereich geringfügiger Beschäftigung ist zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns kein pauschaler Aufschlag vorzunehmen, um den Nettocharakter der empfangenen Zahlung auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit dem üblichen Brutto(stunden)lohn zu ermöglichen. Denn regelmäßig liegen trotz der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Zahlungen Bruttolohnvereinbarungen vor. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Abschlag pauschal zu bemessen wäre.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

2015 müssen sich Arbeitsrechtler auf einige Neuerungen einstellen. So gilt insbesondere ab dem 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, das neben dem MiLoG weitere Gesetzesänderungen vorsieht, ist bereits im August 2014 in Kraft getreten. Wichtig ist auch das zum 1.1.2015 in Kraft tretende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Daneben sind eine Vielzahl kleinerer Änderungen zu beachten.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen sind in 17 Branchen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne nach dem AEntG und TVG festgeschrieben. Ab Januar 2015 gelten erstmals für Land-, Forst- und Gartenbauarbeiter bundesweite Mindestlöhne. Ebenfalls zum 1.1.2015 tritt die neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche in Kraft. Für die Beschäftigten der Innen-Gebäudereinigung steigt der Mindestlohn zum 1.1.2015 auf 8,50 €.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Pflegezeit

Zum 1.1.2015 tritt das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft. Hierdurch sollen Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, mehr zeitliche Flexibilität erhalten.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Das neue Elterngeld Plus

Der Bundestag hat am 7.11.2014 die Novelle zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beschlossen. Die Neuregelungen werden 2015 in Kraft treten; sie gelten allerdings - mit Ausnahme der Klarstellung in § 1 BEEG zu Mehrlingsgeburten - erst für alle ab dem 1.7.2015 geborenen Kinder.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Änderungen im SGB II

Ab dem 1.1.2015 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 399 €.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Änderungen im SGB III

Das Kurzarbeitergeld kann 2015 weiterhin nicht nur für sechs, sondern für bis zu zwölf Monate gewährt werden. Außerdem wurden Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld und zur Weiterbildungsförderung verlängert.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Änderungen in der Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz sinkt 2015 von derzeit 18,9 auf 18,7 Prozent. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Berufskrankheiten

Zum 1.1.2015 tritt die 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Es werden vier neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Das geplante Tarifeinheitsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den Gesetzentwurf zur Tarifeinheit beschlossen. Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. In diesem Fall soll nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die in dem jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.

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16.12.2014
Keine doppelten Urlaubsansprüche bei Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr
BAG 16.12.2014, 9 AZR 295/13

Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis, so kann er von seinem neuen Arbeitgeber gem. § 6 Abs. 1 BUrlG nur insoweit die Gewährung von Urlaub verlangen, wie der Urlaubsanspruch nicht schon vom alten Arbeitgeber erfüllt worden ist. Der Arbeitnehmer muss deshalb seinem neuen Arbeitgeber mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat, und dies im Prozess ggf. nachweisen.

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12.12.2014
Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf zur Tarifeinheit

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit beschlossen. Das Gesetz soll Anwendung finden, wenn zwei Gewerkschaften in ein- und demselben Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten und für diese unterschiedliche tarifliche Regelungen treffen wollen. Für so entstehende Tarifkollisionen legt das Gesetz Wege der Auflösung fest.

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12.12.2014
Zur Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs bei Mobbing
BAG 11.12.2014, 8 AZR 838/13

Zwar kann ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes "Zuwarten" oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht. Ein Unterlassen begründet nur dann ein Umstandsmoment, wenn aufgrund zusätzlicher besonderer Umstände eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung besteht.

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09.12.2014
Arbeitnehmer können tarifliche Sanierungsbeiträge bei Leistungsstörungen nicht ohne weiteres zurückfordern
LAG Düsseldorf 5.12.2014, 10 Sa 605/14

Sieht ein Sanierungs- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag als Gegenleistung des Arbeitgebers für die Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer eine bestimmte Investitionsverpflichtung vor, so haben Arbeitnehmer bei deren Nichterfüllung nicht unbedingt einen Nachvergütungsanspruch. Ein solcher scheidet insbesondere dann aus, wenn die Regelung des Nachvergütungsanspruchs im Tarifvertrag auf einen Anhang verweist, auf dessen Abschluss die Tarifvertragsparteien bewusst verzichtet haben.

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03.12.2014
Einschlafen bei der Arbeit rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung
Arbeitsgericht Köln 19.11.2014, 7 Ca 2114/14

Wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeit einschläft, kann dies nicht als Arbeitsverweigerung gewertet werden, die zur sofortigen Kündigung berechtigt. Selbst wenn es sich hierbei um eine Pflichtverletzung handeln sollte, bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung einer vorherigen Abmahnung. Eine bereits erteilte Abmahnung wegen Verschlafens des Dienstbeginn ist insoweit nicht einschlägig, so dass ggf. eine weitere Abmahnung auszusprechen ist.

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02.12.2014
Regelung zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld bleibt auch für 2015 bei zwölf Monaten. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat das Bundesarbeitsministerium am 13.11.2014 erlassen. Voraussetzung für das verlängerte Kurzarbeitergeld ist, dass die Betriebe die Kurzarbeit bis zum 31.12.2015 anzeigen.

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02.12.2014
Auch vermeintlich "freie" Intensivpfleger sind Arbeitnehmer und damit sozialversicherungspflichtig
LSG NRW 26.11.2014, L 8 R 573/12

Setzt eine Klinik bei Belastungsspitzen im Pflegebereich vermeintlich auf selbständiger Basis arbeitende Intensivpflegekräfte ein, so handelt es sich hierbei in Wahrheit um Arbeitnehmer, für die das Krankenhaus Sozialversicherungsbeiträge entrichten muss. Denn die Intensivpflegekräfte sind vollständig in die organisatorischen Abläufe der jeweiligen Intensivstation eingegliedert. Sie unterliegen in allen entscheidenden Punkten ärztlichen Vorgaben, so dass nicht genügend Raum für eine weisungsfreie Tätigkeit besteht.

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27.11.2014
Bundeskabinett bringt Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 19.11.2014 zwei Verordnungen zur Kontrolle des Mindestlohns auf den Weg gebracht. Hierbei handelt es sich zum einen um die Verordnung zur Abwandlung der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nach dem MiLoG und AEntG und zum anderen um die Verordnung über Meldepflichten nach dem MiLoG, AEntG und dem AÜG.

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27.11.2014
Arbeitnehmer haben trotz Nichtbeschäftigung wegen polizeilichen Einsatzverbots einen Lohnanspruch
LAG Berlin-Brandenburg 29.10.2014, 17 Sa 285/14

Nehmen Arbeitnehmer als Beliehene hoheitliche Aufgaben wahr (hier nach dem Luftsicherheitsgesetz), so können sie trotz eines polizeilichen Einsatzverbots einen Anspruch auf (Annahmeverzugs-)Lohn gegen ihren Arbeitgeber haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben haben und sie auch nicht Adressaten der behördlichen Anordnung sind. In einem solchen Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls.

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26.11.2014
Vertretungsbefristungen sind nicht unbegrenzt zulässig
EuGH 26.11.2014, C-22/13 u.a.

Die Befristung von Arbeitsverträgen im Schulbereich zur vorübergehenden Vertretung von kranken Arbeitnehmern oder solchen, die sich in Mutterschafts- oder Elternurlaub befinden, ist zwar grds. zulässig. Solche Befristungen dürfen aber nicht eingesetzt werden, um einen ständigen und dauerhaften Arbeitskräftebedarf der staatlichen Schulen zu decken. Zudem muss die entsprechende Regelung Maßnahmen zur Vermeidung und Ahndung eines missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Verträge enthalten.

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26.11.2014
Mindestentgelt in der Pflegebranche gilt auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes
BAG 19.11.2014, 5 AZR 1101/12

Das Mindestentgelt nach der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für solche Zeiten kann zwar grds. ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber bei der PflegeArbbV aber keinen Gebrauch gemacht. Hiervon abweichende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind daher unwirksam.

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26.11.2014
Höherer Mindestlohn in der Pflege

Der allgemeinverbindliche Mindestlohn in der Pflege steigt zum 1.1.2015 auf 9,40 Euro pro Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern. Bis Januar 2017 wird er schrittweise weiter erhöht auf 10,20 Euro im Westen und 9,50 Euro im Osten.

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20.11.2014
Kündigungen eines kirchlichen Arbeitgebers sind weiterhin nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar
BVerfG 22.10.2014, 2 BvR 661/12

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen, wie etwa das Verbot der Wiederheirat Geschiedener, unterliegen weiterhin nur einer eingeschränkten Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich allein nach den von der Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich über das kirchliche Selbstverständnis nicht hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch  zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht.

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19.11.2014
Frage des Arbeitgebers nach einer bestimmten Gewerkschaftszugehörigkeit kann unzulässig sein
BAG 18.11.2014, 1 AZR 257/13

Fordert ein Arbeitgeber seine Beschäftigten auf, zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, so kann hierin eine unzulässige Einschränkung der Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft aus Art. 9 Abs. 3 GG liegen. Ein alle denkbaren Fallgestaltungen umfassender Unterlassungsantrag der Gewerkschaft hat allerdings aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg.

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18.11.2014
Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen überdurchschnittliche Leistung beweisen
BAG 18.11.2014, 9 AZR 584/13

Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass er die ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erfüllt hat, so entspricht dies nach wie vor einer durchschnittlichen Leistung und damit der Schulnote "befriedigend". Das gilt auch, wenn in der einschlägigen Branchen fast 90 Prozent der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis mit der Gesamtnote "gut" oder "sehr gut" erhalten. Begehrt der Arbeitnehmer eine bessere als eine befriedigende Leistungsbeurteilung, muss er daher weiterhin darlegen und ggf. beweisen, dass seine Leistungen "gut" oder "sehr gut" waren.

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17.11.2014
Höchstalter für die Einstellung von Polizeibeamten von 30 Jahren verstößt gegen das Unionsrecht
EuGH 13.11.2014, C-416/13

Eine Regelung, wonach für die Einstellung als örtlicher Polizeibeamter eine Altersgrenze von 30 Jahren gilt, stellt eine ungerechtfertigte Diskriminierung wegen des Alters dar und ist deshalb unionsrechtswidrig. Zwar können die Aufgaben der örtlichen Polizei eine besondere körperliche Eignung erfordern. Ob diese Anforderung erfüllt ist, kann jedoch in körperlichen Eignungstests überprüft werden und rechtfertigt keine starre Höchstaltersgrenze.

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14.11.2014
Beschäftigung von Hartz-IV-Empfängern: Vergütung im anrechnungsfreien Bereich kann sittenwidrig sein
LAG Berlin-Brandenburg 7.11.2014 - 6 Sa 1148/14 u.a.

Wer Empfänger von Leistungen nach dem SGB II beschäftigt und hierfür die anrechnungsfreien 100 Euro pro Monat bezahlt, riskiert Nachforderungen des Jobcenters, wenn die Vergütung pro Stunde mehr als 50 Prozent hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt. Insoweit gelten die allgemeinen Grundsätze zur Sittenwidrigkeit, d.h. bei Unterschreiten der 50-Prozent-Grenze wird eine verwerfliche Gesinnung des Arbeitgebers vermutet und schuldet dieser die übliche Vergütung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Arbeitsleistungen des ALG-II-Empfängers für den Arbeitgeber von wirtschaftlichem Wert sind.

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12.11.2014
Kein Hartz IV für Armutszuwanderer
EuGH 11.11.2014, C-333/13

EU-Ausländer, die nur nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, haben keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung ("Hartz IV"). In den ersten drei Monaten muss der Aufnahmemitgliedstaat nach der Unionsbürgerrichtlinie ohnehin keine Sozialhilfe gewähren. Danach haben nicht erwerbstätige Personen nur dann ein Aufenthaltsrecht, wenn sie über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Ist dies nicht der Fall, besteht kein Aufenthaltsrecht und damit auch kein Anspruch auf sozialhilferechtliche Gleichbehandlung mit Inländern.

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10.11.2014
Keine Untersagung des Bahnstreiks im einstweiligen Verfügungsverfahren
Hessisches LAG 7.11.2014, 14 SaGa 1496/14

Das Hessisches LAG hat den im einstweiligen Verfügungsverfahren gestellten Antrag der Deutschen Bahn AG auf Untersagung des Streiks abgelehnt. Der Streik dürfe fortgesetzt werden und sei auch nicht zeitlich oder räumlich zu beschränken, urteilte das LAG. Unmittelbar nach Schluss der Verhandlung erklärte die GDL, den Streik von sich aus vorzeitig beenden zu wollen. Solange noch keine Tarifeinigung erzielt ist, drohen allerdings weitere Arbeitsniederlegungen.

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